Vorlage Protokoll

Vernehmlassung 2012/48: Genehmigung des Protokolls von Nagoya über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile und dessen Umsetzung (BG über den Natur- und Heimatschutz) · 24 Seiten

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Protokoll von Nagoya

h) die Beteiligung der indigenen und ortsansässigen Gemeinschaften und einschlägigen Betroffenen an der Durchführung dieses Protokolls und

i) die Schärfung des Bewusstseins für Gemeinschaftsvereinbarungen und -verfahren der indigenen und ortsansässigen Gemeinschaften.

Art. 22 Kapazität

(1) Die Vertragsparteien arbeiten zur wirksamen Durchführung dieses Protokolls in Vertragsparteien, die Entwicklungsländer sind, vor allem in den am wenigsten entwickelten Staaten und den kleinen Inselstaaten, sowie in Vertragsparteien mit im Übergang befindlichen Wirtschaftssystemen beim Aufbau und Ausbau von Kapazitäten sowie bei der Stärkung personeller Mittel und institutioneller Kapazitäten zusammen; diese Zusammenarbeit erfolgt auch über bestehende weltweite, regionale, subregionale und nationale Einrichtungen und Organisationen. In diesem Zusammenhang sollen die Vertragsparteien die Beteiligung der indigenen und ortsansässigen Gemeinschaften und einschlägigen Betroffenen einschliesslich Nichtregierungsorganisationen und des privaten Sektors erleichtern.

(2) Dem Bedarf von Vertragsparteien, die Entwicklungsländer sind, vor allem demjenigen der am wenigsten entwickelten Staaten und der kleinen Inselstaaten, sowie der Vertragsparteien mit im Übergang befindlichen Wirtschaftssystemen an finanziellen Mitteln im Einklang mit den einschlägigen Bestimmungen des Übereinkommens wird im Hinblick auf den Aufbau und Ausbau von Kapazitäten zur Durchführung dieses Protokolls uneingeschränkt Rechnung getragen.

(3) Als Grundlage für geeignete Massnahmen zur Durchführung dieses Protokolls sollen Vertragsparteien, die Entwicklungsländer sind, vor allem die am wenigsten entwickelten Staaten und die kleinen Inselstaaten, sowie Vertragsparteien mit im Übergang befindlichen Wirtschaftssystemen ihre nationalen kapazitätsbezogenen Bedürfnisse und Prioritäten durch Selbstbewertungen der nationalen Kapazität feststellen. Dabei sollen diese Vertragsparteien die kapazitätsbezogenen Bedürfnisse und Prioritäten der indigenen und ortsansässigen Gemeinschaften und einschlägigen Betroffenen, wie von diesen festgestellt, unter besonderer Berücksichtigung kapazitätsbezogener Bedürfnisse und Prioritäten der Frauen, unterstützen.

(4) Zur Unterstützung der Durchführung dieses Protokolls können sich der Aufbau und Ausbau von Kapazitäten unter anderem auf folgende Schlüsselbereiche richten:

a) die Kapazität zur Durchführung dieses Protokolls und zur Einhaltung der sich aus ihm ergebenden Verpflichtungen;

b) die Kapazität zur Aushandlung einvernehmlich festgelegter Bedingungen;

c) die Kapazität zur Ausarbeitung, Durchführung und Durchsetzung innerstaatlicher Gesetzgebungs-, Verwaltungs- oder politischer Massnahmen für den Zugang und die Aufteilung der Vorteile und

d) die Kapazität von Staaten zum Ausbau ihrer im Land vorhandenen Forschungskapazitäten, um den Wert ihrer eigenen genetischen Ressourcen zu steigern.