Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2012/49: Fanzüge; Änderung des Personenbeförderungsgesetzes (PBG) · 15 Seiten

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rechterhaltung der öffentlichen Ordnung und den Schutz der inneren Sicherheit zuständig. Der Erlass entsprechender Vorschriften fällt somit in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten. Nachfolgend wird im Sinne eines Rechtsvergleichs die rechtliche Situation in ausgewählten EU-Mitgliedstaaten dargestellt.

Die Niederlande, Belgien und Grossbritannien kennen ähnliche Systeme mit Sonderzügen und Kombitickets, wie sie der Bundesrat nun auch für die Schweiz einzuführen gedenkt.

1.6.1 Niederlande

In den Niederlanden werden die Fans des Gastklubs auf der Basis von Vereinbarungen verpflichtet, mit einem bestimmten Transportmittel (Bus oder Charterzug) zum Spiel anzureisen. Eine wichtige Rolle spielen dabei die Bürgermeister der Städte, in denen das Spiel stattfindet. Sie entscheiden, wie die Fans anzureisen haben. Sie können die Fans zurückschicken lassen, wenn sich diese bei der Anreise nicht den Vorschriften entsprechend verhalten. Die Sportklubs mieten die Charterzüge und sind gesetzlich verpflichtet, für Schäden aufzukommen. Unmittelbar nach der Rückreise wird der Charterzug gemeinsam von Vertretern des Vereins und des Transportunternehmens kontrolliert und ein Schadensprotokoll erstellt. Zudem beteiligen sich die Klubs an der Gewährleistung der Sicherheit in den Zügen sowie den Bahnhöfen. Die Charterzüge geniessen Priorität auf dem Netz und verkehren ohne Halte zwischen Ausgangs- und Zielbahnhof.

1.6.2 Belgien

In Belgien garantiert ein spezielles Gesetz, die sogenannte "loi football“, die Sicherheit von Personen bei einem Fussballspiel. Das Gesetz sieht eine Reihe von Verpflichtungen zu Lasten der Zuschauer und der Veranstalter vor. Ein Zuschauer, der anlässlich eines Fussballspiels eine verbotene Handlung begeht, kann aufgrund des Gesetzes mit einer Geldbusse und/oder mit einem Stadionverbot belegt werden. Gästefans können bei Risikospielen nur sogenannte Kombi-Tickets erwerben. Sie werden beispielsweise mit Bussen direkt zum Stadion gefahren, wo sie über einen separaten und abgetrennten Sektor direkt zur Gästetribüne gelangen. Ein direkter Kontakt mit Heimfans wird so verhindert. Kontrolliert wird das ganze durch die Fussballeinheit der Bundespolizei.

1.6.3 Grossbritannien

Die gesetzlichen Grundlagen Englands haben sich über die Jahre nach und nach entwickelt. Zu Beginn stand der "Sporting Events (Control of Alcohol) Act 1985", der den Besitz von alkoholischen Getränken in Sonderzügen und Bussen auf dem Weg zu Fussballspielen verbietet. Die Polizei kann aufgrund dieses Gesetzes Personen, Züge oder Busse durchsuchen sowie Personen festnehmen und Verstösse ahnden. Die verschiedenen Massnahmen gegen Gewalt wurden in der "Football Banning Order" (FBO) zusammengeführt. Mit den FBO wurde ein Werkzeug geschaffen, das fussballbezogene Gewalt und die Gefährdung der öffentlichen Sicherheit im In- und Ausland verhindern soll.