Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2012/49: Fanzüge; Änderung des Personenbeförderungsgesetzes (PBG) · 15 Seiten

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Überdies steht es ihm frei, die erforderlichen Massnahmen zu treffen, damit er allfällige Verursacher von Schäden identifizieren und auf sie Regress nehmen kann. Beispielsweise könnte er von vornherein nur solchen Fans Zutritt in den Zug gewähren, die sich ausweisen oder eine Sicherheit leisten. Damit könnte er auch verhindern, dass Fans des gegnerischen Klubs in den Extratransport einsteigen mit der Absicht, auf Kosten des Klubs zu randalieren, der den Zug gechartert hat. Auch hat der Klub die Möglichkeit, weitere präventive Massnahmen zu treffen. So könnte er beispielsweise das Mitführen alkoholischer Getränke in den Extrazügen verbieten. Auch das ist Ausfluss seines Hausrechts.

Abs. 5

Die Einzelheiten des Chartervertrags sind Sache des Unternehmens als Leistungserbringer und des Klubs als Besteller. Dabei werden auch Fragen des Preises, der Zutrittskontrollen und der Absicherung für allfällige Schäden zu klären sein (z.B.

Kautionspflicht, Versicherung etc.). Eine Regelung dieser Einzelheiten auf Gesetzesebene erübrigt sich.

3 Auswirkungen

3.1 Auswirkungen auf den Bund

Nach der Einführung der neuen Regelung dürften bei den Transportunternehmen im Zusammenhang mit Fan-Transporten weniger ungedeckte Kosten entstehen. Auch der Bund als Eigner der SBB profitiert davon. Für die Umsetzung der neuen Regelung müssen in der Bundesverwaltung keine neuen Stellen geschaffen werden.

3.2 Auswirkungen auf die Kantone und Gemeinden

Die neue Regelung ist auf die Änderung des interkantonalen Konkordats über Massnahmen gegen Gewalt im Sport abgestimmt und kann daher wirkungsvoll umgesetzt werden. Für die Kantone dürfte im Polizeibereich gegenüber heute kein Mehraufwand entstehen. Falls sich die neue Regelung bewährt, kann im Gegenteil mit einer Entlastung für Kantone und Gemeinden gerechnet werden.

3.3 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft

Mit der neuen Regelung besteht die Gewähr, dass die Klubs weiterhin Tickets an die Fans der Gastmannschaften verkaufen können. Im besten Fall könnte das neue System dazu führen, dass mehr Personen als heute Sportanlässe besuchen, weil im Bereich des öV weniger Aktivitäten von Risikofans zu befürchten sind. Einen gewissen, indes vernachlässigbaren Einfluss volkswirtschaftlicher Art könnten Alkoholverbote in den Extrazügen und -bussen haben. Insgesamt sind die volkswirtschaftlichen Auswirkungen gering.

3.4 Auswirkungen auf die Gesellschaft