Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2012/49: Fanzüge; Änderung des Personenbeförderungsgesetzes (PBG) · 15 Seiten
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1.1.2 Fantransporte – das heutige System
Heute bieten die SBB und städtische Transportunternehmen Fan-Extrazüge und - busse primär an, um die Fans von den normalen Passagieren zu trennen. Es ist für die Transportunternehmen aber nicht möglich, den Fans den Transport mit fahrplanmässigen Zügen zu verweigern. Grundsätzlich sind sie nach Artikel 12 des Personenbeförderungsgesetzes (PBG) verpflichtet, alle Reisenden mit den fahrplanmässigen Zügen zu transportieren. Ausnahmen sind nur in einzelnen Fällen, nicht aber für ganze Gruppen möglich, und die Durchsetzung ist schwierig.
Die SBB setzt insbesondere für all diejenigen Spiele einen Extrazug ein, für welche sie das Risiko mit der höchsten Stufe „rot“ beurteilt. Weitere Extrazüge oder an normale Züge angehängte Extrawagen setzt die SBB in Absprache mit den Fangruppen ein. Mit diesen stehen die lokalen Verkaufsabteilungen der SBB in regelmässigem Kontakt.
Um die Fans zur Benutzung der Extrazüge zu bewegen, schafft die SBB auch über den Preis entsprechende Anreize. Ein Retour-Billett für einen Fan-Extrazug kostet einheitlich 22 Franken mit bzw. 44 Franken ohne Halbtax-Abonnement. Für Fahrten, bei welchen der Hin- bzw. der Rückweg länger ist als 200 Kilometer, beträgt der Preis 33 bzw. 66 Franken. Dies ist in der Regel deutlich billiger als der Normalpreis. Zum Erwerb der verbilligten Fanzug-Tickets sind diejenigen Fans berechtigt, welche am Schalter der Transportunternehmung ein Eintrittsticket für den entsprechenden Match vorweisen können. Die Tickets für die Spiele werden jeweils einige Tage oder Wochen im Voraus vom Heimklub an den Gästeklub verkauft und geliefert. Dieser wiederum verkauft sie weiter an seine Fans. Neben dem Preis trägt auch die Möglichkeit des Gruppenerlebnisses dazu bei, dass bei den Fans die Extrazüge in aller Regel auf Akzeptanz stossen und benutzt werden. In der Saison 2010/2011 transportierte die SBB total 60‘000 Fans mit 130 Extrazügen.
Die Fans werden in den Extrazügen von Zugpersonal und Transportpolizisten begleitet. Vom Entscheid der SBB, die Transportpolizei ab Sommer 2012 mit Schusswaffen auszurüsten, sind Fan-Extrazüge nicht betroffen: Die SBB will diese und weitere so genannte „Event-Züge“ explizit nicht von bewaffneten Polizisten begleiten lassen. In den Bahnhöfen, in welchen die Fans in die Extrazüge ein- oder aus diesen aussteigen, sorgen SBB-Kundenlenker und -lenkerinnen gemeinsam mit der örtlichen Polizei, der Transportpolizei sowie der Securitrans für eine Trennung von den Regelkunden des öffentlichen Verkehrs.
1.1.3 Sofortmassnahmen innerhalb des bestehenden Rechtsrahmens
Auf Anordnung des Bundesamtes für Verkehr hat die SBB im Verlaufe des Jahres 2011 eine Risikoanalyse zum Thema Fan-Extrazüge vorgenommen. Schon vorher ergriff sie verschiedene Sofortmassnahmen, welche im Rahmen des bestehenden Rechts möglich sind. So startete die SBB im Sommer 2011 im Rahmen eines Pilotbetriebs gemeinsam mit den Berner Young Boys (YB) eine Transportpartnerschaft.