Vorlage ADR

Vernehmlassung 2012/56: Revision des Gefahrgutrechts · 106 Seiten

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Änderungen ADR 2013 Dokument 1.1

Unter "Außenverpackungen" erhalten die Eintragungen für "Fässer" folgenden Wortlaut:

"

Fässer

aus Stahl (1A1, 1A2)

aus Aluminium (1B1, 1B2)

aus einem anderen Metall (1N1, 1N2)

aus Sperrholz (1D)

aus Pappe (1G)

aus Kunststoff (1H1, 1H2)

"

P 144 In den Spaltenüberschriften für "Innenverpackungen und -ausstattungen", "Zwischenverpackungen und -ausstattungen" und "Außenverpackungen und - ausstattungen" jeweils streichen:

"und -ausstattungen".

Unter "Innenverpackungen" am Ende der Eintragungen für "Behälter" hinzufügen:

"aus Holz".

Unter "Außenverpackungen" – "Kisten" nach "aus Aluminium (4B)" einfügen:

"aus einem anderen Metall (4N)".

Unter "Außenverpackungen" erhalten die Eintragungen für "Fässer" folgenden Wortlaut:

"

Fässer

aus Stahl (1A1, 1A2)

aus Aluminium (1B1, 1B2)

aus einem anderen Metall (1N1, 1N2)

aus Kunststoff (1H1, 1H2)

"

P 200 [Die Änderung zu Absatz (2) in der französischen Fassung hat keine Auswirkungen auf den deutschen Text.]

In der Bem. zu Absatz (3) d) "der zuständigen Behörde, welche die Druckgefäße zugelassen hat" ändern in:

"der zuständigen Behörde [oder der von dieser Behörde bestimmten Stelle], welche die Baumusterzulassung ausgestellt hat".

Der bisherige Text des Absatzes (7) wird zu Absatz (7) a).

Einen neuen Absatz b) mit folgendem Wortlaut hinzufügen:

"[b) Für die Befüllung von Flaschen vorgesehenes Flüssiggas muss qualitativ ENTWURFhochwertig sein; diese Vorschrift gilt als erfüllt, wenn das einzufüllende Flüs-

siggas den in der Norm ISO 9162:1989 festgelegten Begrenzungen der Korrosivität entspricht.]"

Im letzten Unterabsatz des Absatzes (9) "die von der zuständigen Behörde der Vertragspartei des ADR, die das technische Regelwerk für die Auslegung und den Bau anerkannt hat," ändern in: