Vorlage ADR

Vernehmlassung 2012/56: Revision des Gefahrgutrechts · 106 Seiten

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Änderungen ADR 2013 Dokument 1.1

"die von der zuständigen Behörde [oder der von dieser Behörde bestimmten Stelle], welche die Baumusterzulassung ausgestellt hat,".

In Absatz (10) folgende Änderungen vornehmen:

– Die erste Zeile ("Zeichenerklärung für die Spalte «Sondervorschriften für die Verpackung») streichen.

– In der ersten Unterüberschrift "Werkstoffverträglichkeit (für Gase siehe EN ISO 11114-1:1997 und EN ISO 11114-2:2000)" ändern in:

"Werkstoffverträglichkeit".

– Die Sondervorschrift für die Verpackung a erhält folgenden Wortlaut:

"a Druckgefäße aus Aluminiumlegierungen dürfen nicht verwendet werden."

– Die Sondervorschrift für die Verpackung d erhält folgenden Wortlaut:

"d Werden Druckgefäße aus Stahl verwendet, sind nur solche zugelassen, welche gemäß Absatz 6.2.2.7.4 p) mit dem Kennzeichen «H» versehen sind."

In Absatz (11) folgende Änderungen vornehmen:

[– In der Tabelle die Zeilen für die Normen "EN 1801:1998" und "EN 12754:2001" streichen.]

– Am Ende der Tabelle folgende Zeile hinzufügen:

"

anwendbar für Referenz Titel des Dokuments Vorschrift

(10) p EN ISO Gasflaschen – Acetylenflaschen – Füllbedingungen 11372:[2011] und Inspektion beim Füllen (ISO 11372:2010)

"

Im zweiten Satz des Absatzes (12) 2.5 "wenn die Gase dem Korrosionskontaminationsgrad der Norm EN 1440:2008 Anlage E.1 Buchstabe b entsprechen" ändern in:

"[wenn die Gase den in der Norm ISO 9162:1989 festgelegten Begrenzungen der Korrosivität entsprechen]".

In der Tabelle 2 bei den UN-Nummern 1008, 1076, 1741, 1859, 2189 und 2418 in der Spalte "Sondervorschriften für die Verpackung" einfügen:

"a".

ENTWURFIn der Tabelle 3 bei der UN-Nummer 1052 in der Spalte "Sondervorschriften für die

Verpackung" einfügen:

"a".

P 201 erhält folgenden Wortlaut:

"