Vorlage ADR
Vernehmlassung 2012/56: Revision des Gefahrgutrechts · 106 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 61Fedlex · Vorlage
Änderungen ADR 2013 Dokument 1.1
"die von der zuständigen Behörde [oder der von dieser Behörde bestimmten Stelle], welche die Baumusterzulassung ausgestellt hat,".
In Absatz (10) folgende Änderungen vornehmen:
– Die erste Zeile ("Zeichenerklärung für die Spalte «Sondervorschriften für die Verpackung») streichen.
– In der ersten Unterüberschrift "Werkstoffverträglichkeit (für Gase siehe EN ISO 11114-1:1997 und EN ISO 11114-2:2000)" ändern in:
"Werkstoffverträglichkeit".
– Die Sondervorschrift für die Verpackung a erhält folgenden Wortlaut:
"a Druckgefäße aus Aluminiumlegierungen dürfen nicht verwendet werden."
– Die Sondervorschrift für die Verpackung d erhält folgenden Wortlaut:
"d Werden Druckgefäße aus Stahl verwendet, sind nur solche zugelassen, welche gemäß Absatz 6.2.2.7.4 p) mit dem Kennzeichen «H» versehen sind."
In Absatz (11) folgende Änderungen vornehmen:
[– In der Tabelle die Zeilen für die Normen "EN 1801:1998" und "EN 12754:2001" streichen.]
– Am Ende der Tabelle folgende Zeile hinzufügen:
"
anwendbar für Referenz Titel des Dokuments Vorschrift
(10) p EN ISO Gasflaschen – Acetylenflaschen – Füllbedingungen 11372:[2011] und Inspektion beim Füllen (ISO 11372:2010)
"
Im zweiten Satz des Absatzes (12) 2.5 "wenn die Gase dem Korrosionskontaminationsgrad der Norm EN 1440:2008 Anlage E.1 Buchstabe b entsprechen" ändern in:
"[wenn die Gase den in der Norm ISO 9162:1989 festgelegten Begrenzungen der Korrosivität entsprechen]".
In der Tabelle 2 bei den UN-Nummern 1008, 1076, 1741, 1859, 2189 und 2418 in der Spalte "Sondervorschriften für die Verpackung" einfügen:
"a".
ENTWURFIn der Tabelle 3 bei der UN-Nummer 1052 in der Spalte "Sondervorschriften für die
Verpackung" einfügen:
"a".
P 201 erhält folgenden Wortlaut:
"