Vorlage ADR

Vernehmlassung 2012/56: Revision des Gefahrgutrechts · 106 Seiten

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Änderungen ADR 2013 Dokument 1.1

aus Sperrholz (1D)

aus Pappe (1G)

"

Unter "zusammengesetzte Verpackungen" – "Außenverpackungen", "Kisten" nach "aus Aluminium (4B)" folgende Zeile einfügen:

"

aus einem anderen Metall (4N) 400 kg

"

Unter "zusammengesetzte Verpackungen" erhalten die Eintragungen für "Kanister" in der Spalte "Außenverpackungen" folgenden Wortlaut (die Werte für die höchste Nettomasse bleiben unverändert):

"

Kanister

aus Stahl (3A1, 3A2)

aus Aluminium (3B1, 3B2)

aus Kunststoff (3H1, 3H2)

"

P 404 (1) Unter "Außenverpackungen" erhält der Text in Klammern folgenden Wortlaut:

"(1A1, 1A2, 1B1, 1B2, 1N1, 1N2, 1H1, 1H2, 1D, 4A, 4B, 4N, 4C1, 4C2, 4D, 4F oder 4H2)".

P 405 (1) a) In der Klammer nach "4B" einfügen:

", 4N".

P 406 (1) Unter "Außenverpackungen" "1H2 oder 3H2" ändern in:

"1H1, 1H2, 3H1 oder 3H2".

P 406 (2) In der zweiten Klammer nach "4B" einfügen:

", 4N".

P 407 erhält folgenden Wortlaut:

"

P 407 VERPACKUNGSANWEISUNG P 407

Diese Anweisung gilt für die UN-Nummern 1331, 1944, 1945 und 2254.

Folgende Verpackungen sind zugelassen, wenn die allgemeinen Vorschriften der Abschnitte 4.1.1 und 4.1.3 erfüllt sind:

Außenverpackungen:

Fässer (1A1, 1A2, 1B1, 1B2, 1N1, 1N2, 1H1, 1H2, 1D, 1G),

Kisten (4A, 4B, 4N, 4C1, 4C2, 4D, 4F, 4G, 4H1, 4H2),

Kanister (3A1, 3A2, 3B1, 3B2, 3H1, 3H2).

Innenverpackungen:ENTWURF

Die Zündhölzer müssen in sicher verschlossenen Innenverpackungen dicht gepackt sein, um eine unbeabsichtigte Zündung unter normalen Beförderungsbedingungen zu verhindern.