Vorlage ADR
Vernehmlassung 2012/56: Revision des Gefahrgutrechts · 106 Seiten
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Änderungen ADR 2013 Dokument 1.1 6.6.3 Einen neuen Unterabschnitt 6.6.3.3 mit folgendem Wortlaut einfügen:
"6.6.3.3 Die höchstzulässige anwendbare Stapellast bei der Verwendung der Großverpa-
ckung muss wie folgt auf einem Piktogramm angegeben werden:
... kg max
◄Mindestabmessung 100 mm► ◄Mindestabmessung 100 mm►
Großverpackung, die gestapelt werden Großverpackung, die NICHT gestapelt kann werden kann
Das Piktogramm muss mindestens 100 mm 100 mm groß, dauerhaft und gut sichtbar sein. Die Buchstaben und Ziffern für die Angabe der Masse müssen eine Zeichenhöhe von mindestens 12 mm haben.
Die über dem Piktogramm angegebene Masse darf nicht größer sein als die bei der Bauartprüfung aufgebrachte Last (siehe Absatz 6.6.5.3.3.4) dividiert durch 1,8."
Kapitel 6.7
6.7.2.13.1 Nach dem Absatz e) folgenden neuen Absatz f) einfügen:
"f) die Strömungsquerschnitte der federbelasteten Druckentlastungseinrichtungen, Berstscheiben und Schmelzsicherungen in mm2;".
Der bisherige Absatz f) wird zu g).
6.7.2.13.2 "ISO 4126-1:1991" ändern in:
"den Normen ISO 4126-1:2004 und ISO 4126-7:2004".
6.7.2.20.1 c) (i) Am Ende des zweiten Halbsatzes einen Verweis auf Fußnote 2) aufneh-
men. Der Text der Fußnote erhält folgenden Wortlaut:
"2 Dieses Symbol wird auch zum Zweck der Bestätigung verwendet, dass die für andere Verkehrsträger zugelassenen flexiblen Schüttgut-Container den Vorschriften des Kapitels 6.8 der UN-Modellvorschriften entsprechen."
In den Absätzen d) (i), d) (ii), d) (v), d) (vi), e) (i), f) (ii), g) (i), g) (ii) und h) (iii) wird die Fußnote 2) zu Fußnote 3).
In Absatz d) (v) wird die Fußnote 3) zu Fußnote 4).
6.7.3 ENTWURFNach der Überschrift eine Bem. mit folgendem Wortlaut hinzufügen:
"Bem. Diese Vorschriften gelten auch für ortsbewegliche Tanks zur Beförderung von Chemikalien unter Druck (UN-Nummern 3500, 3501, 3502, 3503, 3504 und 3505)."