Vorlage ADR
Vernehmlassung 2012/56: Revision des Gefahrgutrechts · 106 Seiten
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Änderungen ADR 2013 Dokument 1.1
6.7.4.8.2 "ISO 4126-1:1991" ändern in:
"den Normen ISO 4126-1:2004 und ISO 4126-7:2004".
6.7.4.15.1 In Absatz c) (i) am Ende des zweiten Halbsatzes einen Verweis auf Fußnote 12)
aufnehmen. Der Text der Fußnote erhält folgenden Wortlaut:
"12 Dieses Symbol wird auch zum Zweck der Bestätigung verwendet, dass die für andere Verkehrsträger zugelassenen flexiblen Schüttgut-Container den Vorschriften des Kapitels 6.8 der UN-Modellvorschriften entsprechen."
In den Absätzen d) (i), d) (ii), e) (i), f) (ii), g) (i), h) (ii), i) (ii), i) (iii) und i) (iv) wird die Fußnote 10) zu Fußnote 13).
6.7.5.2.8 In den Absätzen a), b), c) und d) wird die Fußnote 11) zu Fußnote 14).
6.7.5.6.1 Am Ende des Absatzes c) "." ändern in:
";".
Nach dem Absatz c) folgenden neuen Absatz d) einfügen:
"d) die Strömungsquerschnitte der federbelasteten Druckentlastungseinrichtungen und Berstscheiben in mm2."
6.7.5.6.2 "ISO 4126-1:1991" ändern in:
"den Normen ISO 4126-1:2004 und ISO 4126-7:2004".
6.7.5.13.1 In Absatz c) (i) am Ende des zweiten Halbsatzes einen Verweis auf Fußnote 15)
aufnehmen. Der Text der Fußnote erhält folgenden Wortlaut:
"15 Dieses Symbol wird auch zum Zweck der Bestätigung verwendet, dass die für andere Verkehrsträger zugelassenen flexiblen Schüttgut-Container den Vorschriften des Kapitels 6.8 der UN-Modellvorschriften entsprechen."
In den Absätzen d) (i), e) (i) und f) (ii) wird die Fußnote 12) zu Fußnote 16).
Kapitel 6.8
6.8.2.1.19 In der Tabelle "rostfreie austenitische Stähle" ändern in:
"austenitische rostfreie Stähle".
In der Tabelle nach "austenitische rostfreie Stähle" eine neue Zeile mit folgendem Wortlaut einfügen:
"
ENTWURFaustenitisch-ferritische rostfreie Stähle 3 mm 3,5 mm
"
6.8.2.1.20 In der linken Spalte am Anfang des Absatzes 6.8.2.1.20 nach "gleichwertige" einen
Verweis auf Fußnote 5) einfügen. Der Text der Fußnote erhält folgenden Wortlaut: 5)
" Gleichwertige Maßnahmen sind solche, die in Normen gemäß Unterabschnitt 6.8.2.6 angegeben sind."