Vorlage ADR
Vernehmlassung 2012/56: Revision des Gefahrgutrechts · 106 Seiten
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Änderungen ADR 2013 Dokument 1.1
zulassung fallende Tanks gelten.
Von der zuständigen Behörde einer ADR-Vertragspartei oder einer von dieser Behörde bestimmten Stelle muss eine Bescheinigung über die Zulassung der Änderung ausgestellt werden, die als Teil der Tankakte aufbewahrt werden muss.
Jeder Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung über die Zulassung einer Änderung muss bei einer einzigen zuständigen Behörde oder einer von dieser Behörde bestimmten Stelle eingereicht werden."
6.8.2.4.1 Fußnoten 8), 9), 10) (zweimal) und 11) werden zu Fußnote 9), 10), 11) und 12).
6.8.2.4.2 Fußnote 9) wird zu Fußnote 10).
6.8.2.4.3 Im vorletzten Unterabsatz "Lüftungseinrichtungen" ändern in:
"Über- und Unterdruckbelüftungseinrichtungen".
6.8.2.5.1 Fußnote 12) wird zu Fußnote 13) (sechsmal).
6.8.2.5.2 erhält folgenden Wortlaut:
"Folgende Angaben müssen auf dem Folgende Angaben müssen auf dem Tankfahrzeug (auf dem Tank selbst Tankcontainer (auf dem Tank selbst oder auf Tafeln) angegeben sein: oder auf Tafeln) angegeben sein:"
– Name des Eigentümers oder Be- – Name des Eigentümers und des Betreibers; treibers;
13) 13)
– Leermasse des Tankfahrzeugs – Fassungsraum des Tankkörpers ; und
– Eigenmasse13;
– höchstzulässige Gesamtmasse
des Tankfahrzeugs13. – höchstzulässige Bruttomasse13;
Folgende Angaben müssen auf dem – für Stoffe gemäß Absatz 4.3.4.1.3 die Aufsetztank (auf dem Tank selbst offizielle Benennung für die Beförde- oder auf Tafeln) angegeben sein: rung des (der) zur Beförderung zugelassenen Stoffes (Stoffe);
– Name des Eigentümers oder Be-
treibers; – Tankcodierung gemäß Absatz 4.3.4.1.1 und
– Angabe «Aufsetztank»;
– für andere als die in Absatz 4.3.4.1.3 13)
– Eigenmasse des Tanks ; genannten Stoffe die alphanumerischen Codes aller Sondervorschriften
– höchstzulässige Bruttomasse des TC und TE, die in Kapitel 3.2 Tabelle 13)
Tanks ; A Spalte 13 für die im Tank zu beför-
ENTWURFdernden Stoffe aufgeführt sind.
– für Stoffe gemäß Absatz 4.3.4.1.3
die offizielle Benennung für die
Beförderung des (der) zur Beför-
derung zugelassenen Stoffes
(Stoffe);
– Tankcodierung gemäß Absatz