Vorlage
Vernehmlassung 2013/127: Änderung Bundesgesetz über die Informationssysteme des Bundes im Bereich Sport (IBSG) · 12 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 12Fedlex · Vorlage
9. Abschnitt: Schlussbestimmungen
Art. 36 Ausführungsbestimmungen
Der Bundesrat erlässt die erforderlichen Bestimmungen über:
a. die Verantwortlichkeiten für die Datenbearbeitung;
b. die bearbeiteten Daten;
c. die Einzelheiten der Beschaffung und der Bearbeitungsrechte, namentlich im Verfahren zum Abruf der Daten;
d. die Zusammenarbeit mit den Kantonen;
e. die zur Sicherstellung des Datenschutzes und der Datensicherheit erforderlichen organisatorischen und technischen Massnahmen.
Art. 37 Aufhebung eines anderen Erlasses
Das Bundesgesetz vom 17. Juni 201111 über die Informationssysteme des Bundes im Bereich Sport wird aufgehoben.
Art. 38 Inkrafttreten
1Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.
2Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.
11 AS 2012 4639