Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2013/22: Bundesbeschluss über die Freigabe der Mittel ab 2015 für das Programm Agglomerationsverkehr · 17 Seiten
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Referenz/Aktenzeichen: M502-0093
1. Einleitung
1.1 Ausgangslage und Gegenstand der Vernehmlassung
Rund drei Viertel der Schweizer Bevölkerung leben heute in Städten und Agglomerationen. Etwa vier von fünf Arbeitsplätzen befinden sich in diesen urbanen Gebieten. Städte und Agglomerationen haben ein hohes Potenzial für gesellschaftliche, politische, wirtschaftliche und kulturelle Innovationen. Gleichzeitig stehen sie aber auch vor vielschichtigen Herausforderungen, die sie nicht alleine bewältigen können. Im vergangenen Jahrzehnt ist es gelungen, eine differenzierte und zielgerichtete Agglomerationspolitik aufzubauen. Insbesondere deren bekanntestes Instrument, das Agglomerationsprogramm «Siedlung und Verkehr», hat eine grosse Resonanz gefunden und in den Agglomerationen eine bedeutende Dynamik ausgelöst. Damit verbunden ist die Mitfinanzierung von Verkehrsinfrastrukturen in Städten und Agglomerationen durch den Bund. Dazu stehen im Infrastrukturfonds bis 2027 6 Milliarden Franken bereit. Die Bundesversammlung hat davon bereits rund 2.56 Milliarden Franken für 23 dringende und baureife Projekte freigegeben und stellte 2010 weitere 1.51 Milliarden für die erste Generation der Agglomerationsprogramme zur Verfügung. Der Bundesrat muss der Bundesversammlung bis spätestens Ende 2014 aufzeigen, wie die darüber hinaus noch zur Verfügung stehenden rund 1.93 Milliarden Franken verwendet werden sollen. Von diesen Bundesmitteln sollen gemäss Vernehmlassungsunterlagen für die Botschaft zur Freigabe der Mittel ab 2015 für das Programm Agglomerationsverkehr rund 1.56 Milliarden Franken freigegeben werden. Damit verbleibt eine Reserve von rund 0.37 Milliarden Franken, die für eine allfällige dritte und vierte Generation zur Verfügung steht. Gemäss dieser Vorlage erreicht aber allein der Bedarf der B-Massnahmen, welche voraussichtlich in der dritten Generation angegangen werden sollen, einen Umfang von rund 1.40 Milliarden Franken. Er übersteigt die zur Verfügung stehenden Mittel somit deutlich. Im Zentrum der Vorlage, welche der Bundesrat Ende Juni 2013 in die Vernehmlassung geschickt hat, steht die Zusicherung der Mittel ab 2015. Das Vernehmlassungsverfahren dauerte vom 26. Juni 2013 bis zum 31. Oktober 2013.
Mit der Vorlage zur Schaffung eines Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF) zur Schliessung der Finanzierungslücke und zum Strategischen Entwicklungsprogramm Nationalstrasse sollen die notwendigen Strukturen geschaffen und die notwendigen finanziellen Mittel mittelfristig sichergestellt werden. Zu dieser Vorlage soll bald ein Vernehmlassungsverfahren gestartet werden.
1.2 Vernehmlasser
Die Vernehmlassungsunterlagen wurden sämtlichen Kantonen (26) einschliesslich der Konferenz der Kantonsregierungen, den in der Bundesversammlung vertretenen Parteien (12) den gesamt-
schweizerischen Dachverbänden der Gemeinden, Städte und Berggebiete (3) und der Wirtschaft (9), den Verkehrsverbänden (10) sowie weiteren interessierten Organisationen (22) zur Stellungnahme unterbreitet. Abgekürzte Bezeichnungen der Vernehmlasser sind im Anhang (Kapitel 9) aufgeführt.
Zur Vernehmlassungsvorlage haben 24 Kantone, 5 Parteien (CVP, FDP, GLP, SP, SVP), 2 Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, 3 Dachverbände der Wirtschaft, 6 Verkehrsverbände sowie 7 der eingeladenen, weiteren interessierten Organisationen eine Stellungnahme abgegeben.
Die Kantone Glarus und Uri sowie der KV Schweiz und der Schweizerische Arbeitgeberverband erklären, auf eine Stellungnahme zu verzichten (4). Die übrigen, nicht namentlich aufgeführten in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien haben sich nicht geäussert.
Die Kantone Obwalden und Thurgau haben sich der gemeinsamen Vernehmlassung der BPUK und KöV angeschlossen. Praktisch alle Vernehmlasser aus der Region Basel schliessen sich ausdrücklich
3/17 233/2004-00355/03/09/13/02/03/M502-0093