Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2013/22: Bundesbeschluss über die Freigabe der Mittel ab 2015 für das Programm Agglomerationsverkehr · 17 Seiten
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Referenz/Aktenzeichen: M502-0093
notwendige Verbindlichkeit erlangen. Die Handelskammer beider Basel befürchtet in diesem Kontext, dass der Bund mittels der Agglomerationsprogramme zu stark in die Siedlungspolitik der Kantone eingreift.
Von Seiten SP, VCS und WWF wird auf die Inkohärenz zwischen den Agglomerationsprogrammen und der Engpassbeseitigung Nationalstrassen hingewiesen. Dieser Widerspruch sei zu beheben, um einer inkonsequenten Verkehrspolitik und einer problematischen Konkurrenzsituation der beiden Vorlagen vorzubeugen. Auch Grand Genève bemängelt, dass die Koordination zwischen den verschiedenen verkehrspolitischen Vorlagen grundsätzlich zu verbessern sei.
Der Schweizerischer Bauernverband regt an, dass eine weitere Bodenversiegelung unter allen Umständen zu vermeiden sei. Insofern solle eine bessere Erschliessung der Agglomerationen, insbesondere an deren Rändern nicht zu einer übermässigen Besiedelung mit starker Bautätigkeit und einer Beeinträchtigung des Kulturlandes führen. Sollte dies trotzdem nicht der Fall sein können, sind die betroffenen Landwirte angemessen zu entschädigen. Der Verband fordert die zur besseren Abgeltung der landwirtschaftliche Grundeigentümer nötigen Gesetze anzupassen, da diese für die Produktion unserer Lebensmittel wichtigen landwirtschaftlichen Flächen vergleichsweise kostengünstig sind und somit übermässig stark für Infrastrukturanlagen beansprucht werden.
Die auf Seite 6 im Vernehmlassungbericht formulierten Kernanliegen der Agglomerationsprogramme werden von diversen Vernehmlassern explizit begrüsst, darunter die Siedlungsentwicklung nach innen, die Verlagerung des Verkehrs auf den öffentlichen Verkehr und den Langsamverkehr sowie eine möglichst verträgliche Abwicklung des verbleibenden motorisierten Individualverkehrs (20: Agglomeration Basel (+11 Vernehmlasser), Entwicklungsraum Thun, Kanton Bern, Regio Basiliensis, Schweizerischer Städteverband, SP, VCS, VCS Sektionen Beide Basel, WWF).
Von anderer Seite werden die Kernanliegen jedoch deutlich kritisiert (5: ASTAG, SVP, StrasseSchweiz, TCS, ACS): Für das Kernanliegen des Programms Agglomerationsverkehr „Verlagerung des Verkehrs auf den öffentlichen Verkehr und den Langsamverkehr sowie eine möglichst verträgliche Abwicklung des verbleibenden motorisierten Individualverkehrs“ (S. 6) bestehe keine Verfassungsgrundlage, monieren diese Vernehmlasser. Im Bundesgesetz über den Infrastrukturfonds für den Agglomerationsverkehr, das Nationalstrassennetz sowie Hauptstrassen in Berggebieten und Randregionen (Infrastrukturfondsgesetz, IFG; SR 725.13) sei ein derartiges Kernanliegen nicht stipuliert und hat damit keine rechtliche Legitimation.
4.1.2 Wirkung der Agglomerationsprogramme auf die Zusammenarbeit
Insgesamt habe das Instrument Agglomerationsprogramm eine grosse positive Dynamik ausgelöst, die teils weit über die Erwartungen hinausgehe (27: Agglomeration Basel (+11 Vernehmlasser), BPUK, Grand Genève, Kanton Aargau, Kanton Luzern, Kanton Nidwalden, Kanton Solothurn, Kanton Waadt, Kanton Wallis, KÖV, Regio Basiliensis, Région transfrontalière de Bâle, Regio Wil, repla espace solothurn, Verein St. Galler Rheintal, Voralberger Landesregierung).
Die Agglomeration Basel betont, dass man unter den internationalen Partnern eine gemeinsame Vision der zukünftigen Entwicklung der Agglomeration hat entwickeln sowie wichtige grenzüberschreitende Projekte konkretisieren können. Auch die übrigen bi- und trinationalen Agglomerationen vertreten ähnlich positive Ansichten.
BPUK und KÖV sind der Ansicht, dass die Agglomerationsprogramme eine Zusammenarbeit zwischen Kantonen, Städten, Gemeinden und Regionen angrenzender Länder sowie eine angemessene Beteiligung der Bevölkerung verlangen. Die Grünliberale Partei und der Schweizerische Städteverband erachten die Zusammenrabeit aller drei Staatsebenen (Bund, Kantone, Gemeinden) als vorbildlich, der Kanton St. Gallen begrüsst den Grundsatz einer institutionalisierten Koordination und Abstimmung zwischen ARE, ASTRA und BAV. Der Kanton Wallis merkt an, dass die institutionalisierte interkommunale Zusammenarbeit dank dem Agglomerationsprogramm der 2. Generation ohne Verzug weitergeführt werden konnte. Der Kanton Waadt beobachtet einen zunehmenden Effort von Seiten der Agglomerationen hin zu einer abgestimmten und effizienten Zusammenarbeit auf regionaler Ebene. So würden u.a. in der Agglomeration Grand Genève entsprechende juristische Strukturen und regionale Institutionen im Rahmen der grenzüberschreitenden Kooperation geschaffen. Auch Delémont erwähnt die Schaffung gemeindeübergreifender Institutionen im Rahmen der Agglomerationsprogramme als positive Entwicklung.
7/17 233/2004-00355/03/09/13/02/03/M502-0093