Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2013/22: Bundesbeschluss über die Freigabe der Mittel ab 2015 für das Programm Agglomerationsverkehr · 17 Seiten

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Referenz/Aktenzeichen: M502-0093

Andere Vernehmlasser begrüssen wiederum explizit, dass die Prüfung nach Wirksamkeitskriterien und nicht etwa nach dem „Giesskannenprinzip" erfolgt (4: CVP, GLP, Region Appenzell AR - St Gallen - Bodensee, SBB).

Einzelne Vernehmlasser fordern, dass die Bemühungen der Agglomerationen im Bereich Langsamverkehr angemessen berücksichtigt und entsprechende Massnahmen nicht in die Eigenleistungen geschoben werden sollten, da es sich dabei um wichtige Einzelmassnahmen für das Funktionieren des Gesamtsystems handelt (3: Kanton Aargau, Kanton Solothurn, Brugg Regio).

Die GLP begrüsst die Ergänzung der Priorisierungskriterien um ihre Auswirkungen auf den Langsamverkehr. Ebenfalls regt sie an, im Rahmen der Wirkungskriterien neben der Verlagerungswirkung auf den ÖV zusätzlich spezifisch zu prüfen, inwieweit die einzelnen Massnahmen Mehrverkehr zur Folge haben. Auf die Vermeidung von übermässigem Mehrverkehr – mit negativen Umwelt- und Kostenfolgen (Betrieb und Unterhalt) – müsse bei Infrastrukturprojekten künftig mehr geachtet werden.

Der Kanton Graubünden weist darauf hin, dass sich die Beurteilung zu sehr an theoretischen Konzepten orientiert und die Umsetzbarkeit der Programme zu wenig berücksichtigt.

Der Schweizerischer Städteverband und der Städte-Allianz öffentlicher Verkehr Ost- und Zentralschweiz fordern, dass keine Projekte aus rein finanziellen Gründen in die 3. Generation verschoben werden.

5. Bemerkungen zu den Prüfergebnissen auf Programmebene

5.1 Höhe des Bundesanteils

Vereinzelt wird bedauert bzw. Erstaunen zum Ausdruck gebracht, dass für einzelne Agglomerationsprogramme keine Bundesbeteiligung vorgesehen wird (11: Centre Partonal, Jungfraubahnen, Kanton Bern, Kanton Freiburg, Kanton Graubünden, Kanton St. Gallen, Kanton Waadt, Kanton Wallis, Regionalkonferenz Oberland-Ost, Verein St. Galler Rheintal, Volkswirtschaft Berner Oberland).

Viele Vernehmlasser fordern mehr Bundesbeteiligung oder eine bessere Bewertung der Programmwirkung (mehr Punkte) bzw. generell eine Erhöhung des Beitragssatzes (28: Agglomeration Basel (+11 Vernehmlasser), Baden Regio, Handelskammer beider Basel, Kanton Solothurn, Kanton St. Gallen, repla espace solothurn, Kanton Nidwalden, Kanton Tessin, Kanton Bern, SP, Kanton Thurgau, Regio Basiliensis, Kanton Neuenburg, Kanton Luzern, Verein Agglomeration Werdenberg-Lichtenstein, VCS-Sektion Beide Basel, Verein Seeland.biel/bienne, WWF).

Einzelne Vernehmlasser begrüssen aber ausdrücklich den vorgesehenen Bundesanteil (8): Kanton Waadt, WWF, Regionalkonferenz Bern Mittelland, Grand Genève, Kanton Schwyz, Kanton Aargau, Kanton Genf, Kanton Appenzell Ausserrhoden.

Die FSU und der SIA sind der Ansicht, dass nur in wenigen Agglomerationsprogrammen die Massnahmen schlüssig in eine nachvollziehbare Gesamtkonzeption eingebunden sind und diese Programme damit eine gute Wirkung erzielen. Es sei darum folgerichtig, dass gerade dort teils teure und auch viele Massnahmen unterstützt werden.

5.2 Umgang mit spezifischen Herausforderungen

Mehrere Vernehmlasser sind der Ansicht, dass spezifische Herausforderungen unterschiedlicher Raumtypen und unterschiedlicher institutioneller Ausgangslagen in funktionaler Räume nicht immer genügend berücksichtigt werden (24; vgl. Kap. 4.1). Die Kantone Waadt und Kanton Neuenburg verweisen zudem auf die Agglomerationen mit schwierigen topographischen Gegebenheiten, welche zum Beispiel zu teuren Verkehrsinfrastrukturen führen.

Demgegenüber begrüssen einzelne Vernehmlasser die differenzierte Beurteilung der Verschiedenartigkeit der Agglomerationsprogramme (4: Kanton Solothurn, repla espace solothurn, Fürstentum Lichtenstein, Verein Agglomeration Werdenberg-Lichtenstein).

Der Kanton Wallis betont die funktionalen Verflechtung zwischen Agglomerationen und den umliegenden ländlichen Räumen.

9/17 233/2004-00355/03/09/13/02/03/M502-0093