Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2013/22: Bundesbeschluss über die Freigabe der Mittel ab 2015 für das Programm Agglomerationsverkehr · 17 Seiten
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Referenz/Aktenzeichen: M502-0093
5.2.1 Konzentration der Mittel auf die grossen Agglomerationen
Verschiedene Vernehmlasser sind der Ansicht, dass die Mittel zu stark auf die grossen Agglomerationen Zürich, Genf, Basel, Lausanne und Bern konzentriert würden und die mittleren und kleinen Agglomerationen sowie in der Peripheren Region zuwenig von der Mitfinanzierung des Bundes profitieren könnten (10: ACS, ASTAG, Centre Patronal, CVP, Kanton Graubünden, Kanton Thurgau, Kanton Wallis, Kanton Waadt, Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete, Strasseschweiz).
Der Kanton Graubünden und der Kanton Wallis sind beispielweise der Ansicht, dass die kleinen Agglomerationen im Berggebiet in der Beurteilung überdurchschnittlich benachteiligt wurden.
Das Centre Patronal verlangt eine transparente Analyse der Bedeutung der Agglomerationsprogramme für den Wirtschaftsraum Schweiz, die Grossstädte und die kleinen Städte. Der Kanton Waadt beantragt, dass die verschiedenen Finanzierungsquellen bei der Analyse, der Priorisierung der Massnahmen sowie deren Mitfinanzierung einbezogen werden sollte. Er ist der Ansicht, dass die Gemeinden der kleinen Agglomerationen benachteiligt sind, da sie einen proportional grösseren Anteil der Gesamtinvestitionen tragen müssen.
Der Kanton Thurgau weist darauf hin, dass trotz attestierter hoher Wirksamkeit einzelner Massnahmen die so genannten Sprungkosten bei den Infrastrukturinvestitionen in Kleinagglomeration relativ betrachtet zu gross sind, als dass sie sich im Vergleich zu grösseren Agglomerationen lohnen würden. Diese einseitige Bewertung widerspricht dem Wunsch nach dem Erhalt der politisch klar erwünschten polyzentrischen Siedlungsstruktur mit unterschiedlich grossen Zentren. Der Kanton Thurgau fordert daher, dass bei der weiteren Bearbeitung der Agglomerationsprogramme auch den Entwicklungspotenzialen und wichtigen Funktionen der kleineren Agglomerationen Rechnung getragen wird.
Demgegenüber drücken verschiedenen Vernehmlasser ihr ausdrückliches Einverständnis mit einer Konzentration der Investitionen auf die grössten Agglomerationen mit den grössten Verkehrsproblemen – namentlich Zürich, Genf, Basel, Lausanne und Bern – aus (4: FDP, FSU, Handelskammer beider Basel, SIA).
5.2.2 Kantonale und internationale grenzüberschreitende Agglomerationen
Mehrere Vernehmlasser fordern, dass der Komplexität und dem erhöhten Aufwand in grenzüberschreitenden Agglomerationen besser Rechnung getragen werden sollte. Für grenzüberschreitende Agglomerationen sei es aufgrund ihrer speziellen Ausgangslage sehr schwierig, die Anforderungen des Bundes an die Agglomerationsprogramme zu erfüllen, was dazu führt, dass sie systematisch eher schlechter bewertet werden (23: Agglomeration Basel (+11 Vernehmlasser), Amt der Voralberger Landesregierung, Chambre de commerce, d'industrie et des services de Genève, Grand Genève, Kanton Genf, Kanton St. Gallen, Kanton Thurgau, Kanton Waadt, SP, Regio Basiliensis, Région Rhône-Alpes, Verein St. Galler Rheintal).
Zudem fordern der Verein Regio Basiliensis und die SP, den landesweiten Nutzen für die Bewältigung der internationalen Personen- und Gütertransporte bei der Beurteilung der Agglomerationsprogramme besser zu berücksichtigen.
Vernehmlasser aus der Region Basel (13) sind darüber hinaus der Meinung, dass der Nutzen der Agglomerationsprogramme in Bezug auf die Kooperation der Teilregionen wächst, je komplexer die politische Fragmentierung ist. Sie beantragen, dass die Notwendigkeit für ein schrittweises Vorgehen in der länderübergreifenden Planung vom Bund anerkannt wird.
Der Kanton St. Gallen weist darauf hin, dass die regionalen Akteure auf die Mitarbeit ihrer ausländischen Partner angewiesen sind, um ein Agglomerationsprogramm eingeben zu können. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben sind aber die Aussichten auf eine Mitfinanzierung von Massnahmen im Ausland sehr eingeschränkt, womit dieser Anreiz für die Zusammenarbeit des ausländlichen Partners fehlt.
Der Kanton Waadt ist der Ansicht, dass die interkantonalen und internationalen Agglomerationen mit der Herausforderung konfrontiert sind, mit verschiedenen rechtlichen Grundlagen arbeiten zu müssen. Dies erfordere einen sehr grossen technischen und politischen Einsatz. Diese Komplexität müsse bei der Bewertung besser berücksichtigt werden.
10/17 233/2004-00355/03/09/13/02/03/M502-0093