Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2013/22: Bundesbeschluss über die Freigabe der Mittel ab 2015 für das Programm Agglomerationsverkehr · 17 Seiten
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Referenz/Aktenzeichen: M502-0093
Insgesamt betonen mehrere Agglomerationen die Wichtigkeit einer positiven Signalwirkung des Bundes für die regionale Zusammenarbeit, welche den teils hart erarbeiteten Konsenslösungen den Rücken stärkt (5: Kanton St. Gallen, Region Wil, Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für Berggebiete, Verein St. Galler Rheintal, Voralberger Landesregierung).
4.1.3 Bedeutung der Mitfinanzierung von Agglomerationsprogrammen durch den Bund
Die Vernehmlasser weisen häufig auf den ausgewiesenen Handlungsbedarf hinsichtlich der drängenden Verkehrsprobleme in den Agglomerationen hin (40). Die Bedürfnisse der Agglomerationen übersteigen die vorhandenen Mittel bei weitem, argumentiert beispielsweise der FSU.
Economiesuisse ist der Ansicht, dass für die 2. Generation schon 2015 spätestens 2016 mit einem neuen Liquiditätsproblem des Infrastrukturfonds zu rechnen ist.
4.2 Vorgehen und Methodik der Beurteilung durch den Bund
Zahlreiche Vernehmlasser äussern sich positiv zum Vorgehen und zur Methodik des Beurteilungsprozesses sowie zur Transparenz der Berichterstattung des Bundes (35: ATA, BPUK, Brugg Regio, CVP, Entwicklungsraum Thun, FSU, Fürstentum Lichtenstein, Grand Genève, Kanton Aargau, Kanton Appenzell Ausserrhoden, Kanton Appenzell-Innerrhoden, Kanton Bern, Kanton Freiburg, Kanton Genf, Kanton Nidwalden, Kanton Obwalden, Kanton Schwyz, Kanton Solothurn, Kanton St. Gallen, Kanton Thurgau, Kanton Waadt, Kanton Zug, Kanton Zürich, KöV, repla espace solothurn, RBS, Region Appenzell AR -St Gallen – Bodense, SBB, SIA, Stadt Bern, Union des communes vaudoises, VCS-Sektion Beide Basel, Verein Agglomeration Schaffhausen, Verein Agglomeration Werdenberg-Lichtenstein, VöV).
Einzelne Vernehmlasser begrüssen explizit den positiven Dialog zwischen Bund und Agglomerationen (4: Kanton Aargau, Kanton Zürich, Kanton Solothurn, repla espace solothurn).
Mehrere Stellungnahmen gehen lobend auf die Methodik, den umfassenden und fundierten Prüfprozess der Beurteilung der Agglomerationsprogramme sowie die verständliche und transparente Darstellung ein (9: Fürstentum Lichtenstein, Kanton Aargau, Kanton Appenzell Ausserrhoden, Kanton Bern, Kanton Nidwalden, Kanton Schwyz, Kanton Solothurn, RBS, Verein Agglomeration Werdenberg-Lichtenstein).
Ein Vernehmlasser lehnt die Methodik der Beurteilung explizit ab (SVP).
Einzelne Vernehmlasser äussern grössere Vorbehalte gegenüber der Methodik und fordern einzelne Anpassungen. Im Wesentlichen wird eine Ungleichbehandlung von Strasse und Schiene (vgl. Kap 6.3), eine Bevorzugung von Projekten in Grossaglomerationen und Metropolitanräumen vor Projekte in kleinen Städten sowie in den Peripheren Regionen der Schweiz (vgl. Kap. 5.2) sowie eine mangelhafte Berücksichtigung der komplexen Ausgangslage der grenzüberschreitender Agglomerationen (vgl. Kap. 5.2.2) kritisiert.
Economiesuisse ist der Ansicht, dass für die 2. Generation wieder ein Liquiditätsengpass droht und es vor diesem Hintergrund nicht angebracht ist, bei der Priorisierung ein derart grosses Gewicht auf die Baureife der Projekte zu legen. Stattdessen fordert economiesuisse, dass die langfristig gesicherte Betriebs- und Unterhaltsfinanzierung bei der Projektauswahl stärker in den Fokus rückt. Zudem legt der Verband nahe, bei der Projektauswahl das Kriterium der Verkehrsleistung künftig stärker zu berücksichtigen sowie zu klären, wie dem allgemeinen Trend in der Verkehrsinfrastrukturfinanzierung, Folgekosten bereits beim Investitionsentscheid zu berücksichtigen, auch im Rahmen der Agglomerationsprogramme Folge geleistet werden kann (vgl. Bahninfrastrukturfonds und Nationalstrassen- und Agglomerationsfonds).
Der Kanton Graubünden begründet seine ablehnende Haltung damit, dass die fachliche Bereinigung zwischen den Agglomerationen und dem Bund aus zeitlichen Gründen nicht in die zur Vernehmlassung unterbreitete Botschaft aufgenommen werden konnte. Diese Kritik wird auch vom Verein Seeland.biel/bienne ausgedrückt.
Einzelne Vernehmlasser äussern sich kritisch zum Vorgehen und zur Methodik des Beurteilungsprozesses und der Berichterstattung des Bundes:
Einzelne Vernehmlasser bedauern, dass der Prüfbericht des ARE, welcher dem Bericht des Bundesrat, bzw. der Einstufung der Programm-Projekte zugrunde liegt, während der Vernehmlassung nicht zur Verfügung stand (4: Kanton Zurich, VCS, VCS-Sektion Beide Basel, WWF).
8/17 233/2004-00355/03/09/13/02/03/M502-0093