Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2013/22: Bundesbeschluss über die Freigabe der Mittel ab 2015 für das Programm Agglomerationsverkehr · 17 Seiten
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Referenz/Aktenzeichen: M502-0093
6.3 Gleichbehandlung von Strasse und Schiene
Verschiedene Vernehmlasser sind der Ansicht, dass die Gleichbehandlung von Strasse und Schiene nicht in genügendem Mass umgesetzt wird (9: ACS, ASTAG, bauenschweiz, Centre Patronal, economiesuisse, SVP, sgv, strasseschweiz, TCS).
Einzelne Vernehmlasser weisen darauf hin, dass mit einem ausgewogenen Verhältnis die politische Akzeptanz der Agglomerationsprogramme verbessert werden kann (5: Kanton Obwalden, Kanton Thurgau, Kanton Wallis, BPUK, KöV).
Strasseschweiz legt beispielweise gestützt auf den vorliegenden Entwurf des Bundesbeschlusses dar, dass von den insgesamt bereits verpflichteten bzw. verplanten rund 5,63 Milliarden Franken (von total 6 Mrd. Franken) ein Betrag von rund 3,6 Milliarden Franken für die Schiene bzw. Eisenbahn sowie für Trams bzw. Stadtbahnen vorgesehen ist. Das entspricht einem Anteil von fast 64 Prozent aller verpflichteten und verplanten finanziellen Mittel. Für die restlichen Massnahmen verbleiben somit rund 2,03 Milliarden Franken oder etwas über 36 Prozent der Mittel. Massnahmen im Bereich des MIV schlagen sogar mit lediglich rund 680 Millionen Franken zu Buche, was einen Anteil von gut 12 Prozent ausmacht. Strasseschweiz kommt zum Schluss, dass von einer ausgewogenen Zuteilung der finanziellen Mittel keine Rede sein kann.
Weitere Vernehmlasser haben ähnliche Darstellungen vorgelegt. Gestützt darauf fordern sie deshalb eine Umschichtung dieser Mittel, um die Ausgewogenheit zu verbessern. Strasseschweiz und ASTAG beantragen, dass die vorgesehenen Bundesbeiträge im Umfang von rund 715 Mio. Franken für Massnahmen im Bereich Schiene (460 Mio. Franken) und Trams (255 Mio. Franken) stattdessen vollumfänglich für die Erweiterung von Strasseninfrastrukturen in Städten und Agglomerationen (Umfahrungen Le Locle, La Chaux de Fonds, Näfels) einzusetzen sind. Andere Vernehmlasser fordern, dass die vorgesehenen Bundesbeiträge im Umfang von rund 460 Mio. Franken für Massnahmen im Bereich Schiene bzw. Eisenbahn stattdessen vollumfänglich für die Verbesserung und Erweiterung von Strasseninfrastrukturen in Städten und – insbesondere auch in kleinen und mittleren –Agglomerationen eingesetzt werden (4: ACS, Centre Patronal, sgv, TCS).
ASTAG und SVP sind der Ansicht, dass die Kriterien für die Projektauswahl bewusst so gewählt wurden, dass die Kantone effektiv gezwungen wurden, ausschliesslich ÖV-Projekte einzureichen.
Der TCS ist der Ansicht, dass Umfahrungsstrassen grundsätzlich mehr unterstützt werden sollten.
Demgegenüber begrüssen verschiedene Vernehmlasser ausdrücklich, dass ein grosser Teil der Investitionen in den öffentlichen Verkehr und den Langsamverkehr fliessen soll (6: FSU, SIA, VCS-Sektion Beide Basel, SP, SP Winterthur, VÖV). Die Strategie der trinationalen Agglomeration Basel basiert beispielsweise auf einer besseren Vernetzung über die Landesgrenzen mittels einer Stärkung des öffentlichen Verkehrs. Sie erwartet entsprechend, dass der Bund diese Bemühungen finanziell stärker unterstützt (13: Agglomeration Basel (+11 Vernehmlasser) und Regio Basiliensis).
Die CVP ist der Ansicht, dass der Infrastrukturfonds einen ausgewogenen Kompromiss zwischen MIV- und ÖV-Investitionen darstellt.
Einzelne Vernehmlasser sind der Ansicht, dass eine stärkere Zurückhaltung bei der Mitfinanzierung von Projekten für den MIV angezeigt wäre (3: VCS, VCS-Sektion Beide Basel, WWF). Der VÖV weist darauf hin, dass es offensichtlich ist, dass der ÖV bei der effizienten und nachhaltigen Bewältigung der künftigen Verkehrsnachfrage auf dem engen Raum der Städte und der Agglomerationen eine herausragende Rolle einnimmt. Dies entspreche den Wirksamkeitskriterien, welche durch das UVEK zur Prüfung der Programme und Massnahmen festgelegt wurden.
Einige Vernehmlasser sind der Ansicht, dass Lösungen im Verkehrsbereich nachhaltig sein müssen und zur Steigerung der Lebensqualität und zur Vorsorge im Gesundheitsbereich beitragen müssen (4: SP, SP Winterthur, WWF, VCS). Die SP und der WWF betonen, dass in den Vernehmlassungsunterlagen von einer Abstimmung der beiden Vorlagen „Engpassbeseitigung Nationalstrassen" und Agglomerationsverkehr" die Rede ist. Für sie treffe dies aber höchstens auf lokaler Ebene, nicht aber auf der Ebene der generellen Verkehrspolitik zu. Sie sind der Ansicht, dass sich die beiden Vorlagen gegenseitig konkurrenzieren. Für die Umsetzung einer verantwortungsbewussten Verkehrspolitik sei dieser Widerspruch zu beseitigen und der Agglomerationsverkehr sei eindeutig zu priorisieren.
12/17 233/2004-00355/03/09/13/02/03/M502-0093