Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2013/22: Bundesbeschluss über die Freigabe der Mittel ab 2015 für das Programm Agglomerationsverkehr · 17 Seiten

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Referenz/Aktenzeichen: M502-0093

der Stellungnahme der Agglomeration Basel an (11 : CVP Basel-Landschaft und Basel-Stadt, Gemeinde Riehen, Grüne Basel-Landschaft, Grüne Basel-Stadt, Grosser Rat Kanton Basel-Stadt, Kanton Basel-Landschaft, Kanton Basel-Stadt, Landkreise Lörrach und Waldshut, Regionalverband

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Hochrhein-Bodensee, SP Basel-Stadt, TEB) . Der Kanton Solothurn, der Kanton Aargau, die repla espace solothurn und die Agglomeration Basel haben ihre Stellungnahmen ausdrücklich aufeinander abgestimmt. Genauso haben Grand Genève und der Kanton Genf aufeinander abgestimmte Stellungnahmen eingereicht. Brugg Regio schliesst sich explizit der Stellungnahme des Kantons Aargau an. Der Kanton Schaffhausen schliesst sich der Stellungnahme des Vereins Agglomeration Schaffhausen an, die Regionalkonferenz Bern Mittelland jener des Kantons Bern und der SIA schliesst sich schliesslich explizit der Position des FSU an. Die Kantone Aargau und Solothurn sowie Aargau und Zürich haben zusätzlich zu ihrer eigenen Stellungnahme jeweils eine gemeinsame eingereicht. Die Region Baden hat zwei separate Stellungnahmen für die Agglomerationsprogramme Limmattal und Aargau Ost eingereicht. Diese wurden separat erfasst, sind aber zur Vermeidung von Doppelzählungen in der Statistik nicht separat ausgewiesen.

Inhaltlich identische oder zumindest sehr ähnliche Stellungnahmen wurden einerseits von den Strassenverkehrsverbänden (ACS, ASTAG, StrasseSchweiz, TCS) sowie andererseits von WWF und VCS eingereicht.

Zusätzlich zu den offiziell zur Vernehmlassung Eingeladenen äusserten sich weitere 55 Organisationen, Regionen und Städte zur Vernehmlassungsvorlage. Innerhalb der Vernehmlassungsfrist gingen insgesamt 102, zum Teil sehr detaillierte Stellungnahmen ein, welche deutlich machen, dass sich zahlreiche Vernehmlasser mit der zur Stellungnahme unterbreiteten Vorlage sehr detailliert und differenziert auseinandergesetzt haben. Der vorstehende Bericht soll einen möglichst repräsentativen Eindruck von der Vielschichtigkeit der eingegangenen Stellungnahmen vermitteln. Es ist indessen nicht möglich, auf alle Einzelheiten einzugehen.

2. Allgemeine Bemerkungen der Vernehmlasser

Vier Vernehmlasser erklären einen Verzicht auf eine eigene Stellungnahme. Von den 102 Stellungnahmen wird die Vernehmlassungsvorlage von der überwiegenden Mehrzahl der Vernehmlasser mehrheitlich unterstützt oder teils sogar ausdrücklich begrüsst (61) und nur in einer Minderheit der Stellungnahmen kritisch gewürdigt oder gar abgelehnt (28). Bei einem kleinen Teil der Vernehmlasser (13) ist keine klare Positionierung hinsichtlich der Vorlage festzustellen.

In zahlreichen Stellungnahmen (40) wird betont, dass der Vernehmlassungsbericht, die Prüfberichte der einzelnen Agglomerationsprogramme, der Beurteilungsprozess als Ganzes bzw. der partizipative Beurteilungsprozess sehr zu begrüssen sei.

3. Allgemeine Beurteilung der Vernehmlassungsvorlage

3.1 Tendenziell zustimmende Stellungnahmen

Die Vernehmlassungsvorlage wird von folgenden Vernehmlassern ausdrücklich begrüsst (9):

Brugg Regio, Infra, Kanton Aargau, Kanton Genf, Kanton Solothurn, Kanton Wallis, repla espace solothurn, Schweizerischer Baumeisterverband, VCS.

Ein grosser Teil der Vernehmlasser begrüssen die Vorlage im Grundsatz oder beurteilen sie zumindest – wenn auch zum Teil mit gewissen Ergänzungen – als klar sinnvoll (52): Amt der Voralberger Landesregierung, ATA, Baden Regio, bauenschweiz, BPUK, Coordinations d’associations

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du Grand Genève , CVP, economiesuisse, Entwicklungsraum Thun , FDP, FSU, Fürstentum Lichtenstein, GLP, Grand Genève, Kanton Appenzell Ausserrhoden, Kanton Appenzell Innerrhoden, Kanton Bern, Kanton Freiburg, Kanton Jura, Kanton Luzern, Kanton Neuenburg, Kanton Nidwalden, Kanton Obwalden, Kanton Schaffhausen, Kanton Schwyz, Kanton St. Gallen, Kanton Tessin, Kanton

1 Die Agglomeration Basel und die 11 Vernehmlasser, welche sich ihr explizit anschliessen, werden in Folge zum Zweck der besseren Lesbarkeit nicht einzeln, sondern als „Agglomeration Basel (+11 Vernehmlasser)“ aufgeführt. Sie werden in der Statistik jedoch separat ausgewiesen.

2 Coordinations d’associations du Grand Genève: Conseil Lémanique pour l’Environnement CLE, Coordination transfrontalière Genève CEST.

3 Entwicklungsraum Thun : Gemeinde Steffisburg, Gemeinde Heimberg, Entwicklungsraum Thun ERT 4/17 233/2004-00355/03/09/13/02/03/M502-0093