Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2013/22: Bundesbeschluss über die Freigabe der Mittel ab 2015 für das Programm Agglomerationsverkehr · 17 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 13Fedlex · Ergebnisbericht

Referenz/Aktenzeichen: M502-0093

7. Bemerkungen zur Umsetzung der Agglomerationsprogramme 1. und 2. Generation

7.1 Beginn der Umsetzung

Der Kanton Aargau, der Kanton Solothurn und Brugg Regio fordern, dass auf eine Vorgabe eines fixen Termins für den Baubeginn der Agglomerationsmassnahmen 2. Generation zu verzichten sei und dass in begründeten Fällen auch vor 2015 ausgeführte Bauarbeiten für eine Mitfinanzierung des Bundes anrechenbar sein sollten.

7.2 Umsetzung- und Wirkungskontrolle

Einzelne Vernehmlasser betonen explizit die Wichtigkeit der Umsetzung und Wirkungskontrolle der Projekte (6: Economiesuisse, FSU, SIA, VCS, VCS-Sektion Beide Basel, WWF).

So weisen beispielsweise der FSU und der SIA darauf hin, dass viele unterstützte Massnahmen der Agglomerationsprogramme der 1. Generation insbesondere im Bereich des Langsamverkehrs grosse Schwierigkeiten haben, ihre Baureife zu erlangen. Sie begrüssen deshalb eine Kontrolle über den Stand der Projekte, so dass die zuständigen Behörden auf lokaler Ebene in die Pflicht genommen werden, alle Massnahmen im Sinne des Gesamtkonzepts voranzutreiben.

Der VCS, die VCS-Sektion beider Basel und der WWF stellen die Frage, wie damit umgegangen wird, dass viele der Massnahmen der Agglomerationsprogramme der 1. Generation noch nicht umgesetzt worden sind. Ein gutes Controlling sei hier entscheidend. Es sollte geprüft werden, welche Massnahmen der ersten Generation die Gemeinden effektiv umgesetzt haben, bevor neue Gelder gesprochen werden.

Der Verein Seeland.biel/bienne beantragt, auf die Auflage gemäss Prüfbericht zu verzichten, welche verlangt, dass die Gemeinden die Eigenleistungen zwingend umsetzen müssen.

7.3 Administrativer Aufwand bei der Umsetzung

Mehrere Vernehmlasser beantragen, dass der administrative Aufwand bei der Umsetzung der Programme für alle Beteiligten verhältnismässig bleibt und in Grenzen gehalten wird (13: BPUK, Kanton Luzern, Kanton Obwalden, Kanton St. Gallen, Kanton Tessin, Kanton Thurgau, Kanton Waadt, Kanton Wallis, Kanton Zurich, KöV, Schweizerischer Städteverband, Städte-Allianz öffentlicher Verkehr Ost- und Zentralschweiz, Verein Seeland.biel/bienne).

Zudem präzisieren einzelne Vernehmlasser, dass dieser Aufwand zu hohen Kosten führt und regen an, ihn laufend zu überprüfen (5: BPUK, Kanton Obwalden, Kanton Thurgau, Kanton Wallis, KöV).

Der Verein Seeland.biel/bienne ist der Meinung, dass durch die unverständlichen Verzögerungen beim Abschluss von Finanzierungsvereinbarungen für Massnahmenpakete die Gemeinden verunsichert werden, womit das Engagement erlahmt. Dies habe zur Folge, dass Sinn und Zweck der Agglomerationsprogramme allmählich unterlaufen werden.

Die BPUK und KöV begrüssen ausdrücklich die Austauschplattform, in welcher Vertreter des ARE, ASTRA und der EFV sowie Vertreter der BPUK, KPK und KIK sitzen. Da sie administrative Vereinfachungen überprüfe, konnten damit bereits massgebliche Verbesserungen erreicht werden.

8. Bemerkungen zur Weiterführung der Agglomerationsprogramme und der

Mitfinanzierung durch den Bund

8.1 Bedeutung der Agglomerationsprogramme

Zahlreiche Vernehmlasser sind dezidiert der Ansicht, dass die Agglomerationsprogramme weiterzuführen seien, da sie sich als wichtiges Instrument einer kohärenten Raumentwicklungs- und Verkehrspolitik bewähren haben. Sie seien wirkungsvolle Instrumente, um die Verkehrsprobleme in den Agglomerationen anzugehen und so deren nachhaltige räumliche Entwicklung zu begünstigen. Das Instrument Agglomerationsprogramm habe hier bereits eine sehr positive Dynamik ausgelöst (vgl. Kap. 4.1).

8.2 Mitfinanzierung zukünftiger Generationen von Agglomerationsprogrammen

Zahlreiche Vernehmlasser beantragen, dass der Bund die lückenlose und unbefristete Bundes-Mitfinanzierung der künftigen Agglomerationsprogramme sicherstellen muss (52: Agglomeration Basel (+11 Vernehmlasser), BPUK, Brugg Regio, Chambre de commerce, d'industrie et des services de

13/17 233/2004-00355/03/09/13/02/03/M502-0093