Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2013/22: Bundesbeschluss über die Freigabe der Mittel ab 2015 für das Programm Agglomerationsverkehr · 17 Seiten
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Referenz/Aktenzeichen: M502-0093
Kanton Bern, Kanton Genf, Kanton Luzern, Kanton Nidwalden, Kanton Obwalden, Kanton Schwyz, Kanton Solothurn, Kanton Tessin, Kanton Thurgau, Kanton Waadt, Kanton Wallis, Kanton Zug, KöV, Grand Genève, INFRA, Schweizerischer Bauernverband, Schweizerischer Baumeisterverband, RBS, repla espace solothurn, SP, Stadt Bern, Union des communes vaudoises, Verein Seeland.biel/bienne, VöV).
Verschiedene Vernehmlasser fordern zusätzlich dasselbe für die Substanzerhaltung der Hauptstrassen in Berggebieten und Randregionen (7: BPUK, CVP, Kanton Obwalden, Kanton Thurgau, Kanton Wallis, Schweizerischer Bauernverband, KöV).
Einzelne Vernehmlasser teilen mit, dass sie sich zur künftigen Finanzierung der Agglomerationsprogramme detailliert in einer separaten Stellungnahme im Rahmen der Vernehmlassung zum NAF äussern wollen (9: bauenschweiz, Centre Patronal, Kanton Freiburg, Kanton Obwalden, Kanton Thurgau, Kanton Wallis, SP, BPUK, KöV).
Mehrere Vernehmlasser beantragen, dass der neue Fonds (NAF) entweder mit einer Reserve versorgt wird oder aber dass künftig eine Verschuldung des Fonds möglich sein müsse, um Liquiditätsengpässe zu vermeiden und Vorfinanzierungen durch die Kantone und Gemeinden zu verhindern (14: Agglomeration Basel (+11 Vernehmlasser), Kanton Schaffhausen, INFRA).
8.4 Finanzierungsentflechtung BIF/NAF
Mehrere Vernehmlasser begrüssen die Entflechtung der Finanzierung von Bahn- und übrigen Agglomerationsverkehrsmassnahmen durch die separante Fonds-Lösung mit dem Bahninfrastrukturfonds (BIF) und dem NAF (19: Agglomeration Basel (+11 Vernehmlasser), Brugg Regio, INFRA, Kanton Aargau, Kanton Waadt, Kanton Zug, Schweizerischer Baumeisterverband, SBB).
Einzelne Vernehmlasser beantragen, dass die vom Bund mit «A» bewerteten Massnahmen (460 Mio.) der Agglomerationsprogramme der 2. Generation, welche die Eisenbahn betreffen und deren Realisierung ab 2015 freigegeben werden soll, auf keinen Fall über den Infrastrukturfonds, sondern zwingend bereits über den BIF zu finanzieren seien (6: ACS, ASTAG, StrasseSchweiz, TCS, Centre Patronal, sgv).
Mehrere Vernehmlasser fordern, dass sowohl beim BIF als auch beim NAF die Möglichkeit bestehen müsse, Projekte im grenznahen Ausland mitzufinanzieren (14: Agglomeration Basel (+11 Vernehmlasser), Grand Genève, Région Rhône-Alpes). Sofern im BIF keine Möglichkeit bestehen sollte, sich künftig an Vorhaben auch über die Landesgrenzen hinaus finanziell zu beteiligen, beantragt die Agglomeration Basel, dass im NAF eine entsprechende Regelung geschaffen werden müsse. Sie erwartet vom Bund, dass er den NAF so ausgestalte, dass nicht jene Infrastrukturprojekte, welche dem Ausbau der S-Bahn dienen, zwischen den Maschen der unterschiedlichen Programme hindurch fallen.
Ebenfalls vonseiten der Agglomeration Basel (+11 Vernehmlasser) kommt der Antrag, dass der Bund bei einer Finanzierung über den BIF dafür sorgen müsse, dass die Aufnahme von S-Bahn-Infrastrukturprojekten in den BIF nicht ausschliesslich anhand von Bewertungen nach NIBA erfolgt, sondern alternative Kriterien herbeigezogen werden. Zudem seien die unterschiedliche Lesarten der Zeiträume zwischen dem Agglomerationsverkehr und dem BIF bzw. dem strategischem Entwicklungsprogramm Bahninfrastruktur (STEP) zu konkretisieren. Die Agglomeration Basel (+11 Vernehmlasser) weist darauf hin, dass ein Bahninfrastruktur-Objekt mit Baubeginn im Jahre 2018 und Inbetriebnahme im Jahre 2028 zwar in die Agglo-Tranche B (2015-2018) eingeteilt ist, im BIF hingegen erst bei STEP 2030 (2025-2030) platziert werde. Der Transfer der Projekte müsse hier unbedingt sauber erfolgen.
Mehrere Vernehmlasser beantragen eine präzisere Regelung für die Entflechtung BIF/NAF. Die SBB möchte geklärt wissen, was unter welchen Randbedingungen über welches Gefäss finanziert wird.
Einzelne Vernehmlasser gehen davon aus, dass Massnahmen der Eisenbahninfrastruktur weiterhin im Agglomerationsprogramm auszuweisen sind, dass sie aber nicht mehr Bestandteil des im Rahmen des Agglomerationsprogramms gestellten Antrags zur Mitfinanzierung sind. Sie fragen deshalb, ob die gemäss BIF geltenden Regeln eingehalten werden können und welche Vorgaben dazu gemacht werden. Zudem fordern sie, dass in der Weisung zur 3. Generation klar aufgezeigt werden müsse, ob die Kosten für die Eisenbahninfrastruktur dennoch in der Wirkungsbeurteilung mitberücksichtigt sein werden 4: (Kanton Aargau, Kanton Solothurn, repla espace solothurn, Brugg Regio).
15/17 233/2004-00355/03/09/13/02/03/M502-0093