Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2013/22: Bundesbeschluss über die Freigabe der Mittel ab 2015 für das Programm Agglomerationsverkehr · 17 Seiten
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Referenz/Aktenzeichen: M502-0093
Genève, CVP, Entwicklungsraum Thun, FSU, Grand Genève, INFRA, Kanton Aargau, Kanton Bern, Kanton Freibourg, Kanton Genf, Kanton Luzern, Kanton Neuenburg, Kanton Nidwalden, Kanton Obwalden, Kanton Schwyz, Kanton Solothurn, Kanton St. Gallen, Kanton Tessin, Kanton Thurgau, Kanton Waadt, Kanton Wallis, Kanton Zug, Kanton Zürich, KöV, RBS, Schweizerischer Städteverband, Verein Seeland.biel/bienne, SIA, Städte-Allianz öffentlicher Verkehr Ost- und Zentralschweiz, repla espace solothurn, Schweizerischer Baumeisterverband, SP, Stadt Bern, Union des communes vaudoises, VCS, VCS-Sektion Beide Basel, VöV, WWF).
Zudem betonen mehrere Vernehmlasser, dass diese Fragen dringend angegangen werden müssen (19: Agglomeration Basel (+11 Vernehmlasser), FSU, Kanton Schwyz, SIA, VCS, VCS-Sektion Beide Basel, Verein Seeland.biel/bienne, WWF).
Die SP weist darauf hin, dass Massnahmen mit guter oder sehr guter Wirksamkeit, die ihre Bau- und Finanzreife ab 2019 erreichen, sowie Massnahmen mit noch nicht optimaler Wirksamkeit, knapp 1,4 Milliarden kosten und den gesperrten Restkredit für die Mittelfreigabe für Projekte der 3. Generation von rund 370 Millionen Franken bei weitem übersteigen würden.
Einzelne Vernehmlasser beantragen die Freigabe der noch verbleibenden 300 bis 400 Millionen Franken für die im Rahmen der Vernehmlassung beantragten Änderungen der A-Massnahmen. (5: Kanton Freiburg, Kanton St. Gallen, Kanton Schwyz, Kanton Tessin, Kanton Waadt).
Einzelne Vernehmlasser betonen, dass das Bevölkerungs- und Wirtschaftswachstum und die damit verbunde steigende Mobilität dazu führen, dass der Bedarf nach besseren Verkehrsinfrastrukturen v.a. auch in den Agglomerationen hoch bleiben wird. Insbesondere Grossprojekte können bei kleinen Tranchen der Mitfinanzierung kaum Unterstützung finden. Deshalb wird verschiedentlich beantragt, dass die Mittel mindestens im heutigen Umfang auch in Zukunft zu Verfügung stehen müssen (4: BPUK, Kanton Obwalden, Kanton Thurgau, KöV).
Der Schweizerische Städteverband und die Städte-Allianz öffentlicher Verkehr Ost- und Zentralschweiz weisen darauf hin, dass allein im Hinblick auf die Finanzierung der dritten Generation der Agglomerationsprogramme 2019-2022 eine Finanzierungslücke von über einer Milliarde Franken besteht. Der angekündigte NAF werde dafür Lösungen anbieten müssen.
Die SP weist darauf hin, dass sie eine zweite Röhre am Gotthard nur schon deswegen bekämpfen werde, da die Mittel für den Bau und den nachfolgenden Unterhalt einer unnötigen zweiten Röhre in den Agglomerationen fehlen werden.
Die GLP beantragt in Anbetracht der frühen Ausschöpfung der bis 2027 zur Verfügung stehenden Finanzmittel zu prüfen, ob entweder durch eine striktere Selektion der Programme oder durch eine Reduktion des Finanzierungsanteils des Bundes (allenfalls unter Anpassung von Art. 22 MinVV) eine bessere Glättung des Mittelflusses erreicht werden könne, wodurch gesamthaft mehr Projekte umgesetzbar wären.
Die FDP fordert einen gezielten Ausbau der Zubringerstrassen der Agglomerationen, die Beseitigung der Engpässe sowie die Kapazitätserhöhung bei der Schiene. Bei beiden Verkehrsträgern bestünde grosser Handlungsbedarf.
Das Centre Patronal erinnert daran, dass sich die kantonalen und kommunalen Vertreter immer mehr über die hohen finanziellen Lasten durch die massiven Nutzungs- und Unterhaltskosten von Infrastrukturen bewusst werden würden. Dies könne bei künftigen Budgetdebatten zu politischen Abstrafungen führen, was unter Umständen grosse negative Konsequenzen für die Umsetzung wichtiger Schlüsselprojekte haben könnte.
Der Kanton Wallis beantragt, dass eine künftige Beteiligung des Bundes an der Finanzierung der Betriebs- und Unterhaltskosten der ÖV-Angebote innerhalb der Agglomerationen (z.B. im Rahmen der Botschaft zum NAF) möglich wird, da es namentlich für die Agglomerationsgemeinden künftig immer schwieriger werden dürfte, die jährlich ansteigenden Betriebskosten zu tragen.
Der Kanton Tessin beantragt, dass eine künftige Beteiligung des Bundes an der Finanzierung von nicht-Infrastrukturellen Massnahmen inkl. Siedlungsmassnahmen möglich sein sollte, da dies dazu beitragen würde, den Druck auf das Bedürfnis nach neuen Infrastrukturen zu reduzieren.
8.3 Nationalstrasse und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF)
Zahlreiche Vernehmlasser begrüssen, dass der Bundesrat beabsichtigt, einen dauerhaften Fonds den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehr (NAF) zu schaffen (40: Agglomeration Basel (+11 Vernehmlasser), BPUK, CVP, Entwicklungsraum Thun, Fédération des Entreprises Romandes,
14/17 233/2004-00355/03/09/13/02/03/M502-0093