Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2013/22: Bundesbeschluss über die Freigabe der Mittel ab 2015 für das Programm Agglomerationsverkehr · 17 Seiten

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Referenz/Aktenzeichen: M502-0093

Der Kanton Neuenburg möchte konkret wissen, ob die Nachfolgelösung des Infrastrukturfonds ab der dritten Generetation der Agglomerationsprogramme eine Gefahr für die Finanzierung einer neuen Schnellbahnlinie (RER) in Neuenburg darstelle. Der Kanton Neuenburg betont, dass STEP seine Prioritäten auf die nationale Ebene ausrichtet und regt an, dass der Bund die Koordination zwischen den beiden Fonds präzisiert. Dies insbesondere im Hinblick auf die Frage, inwiefern die ÖV-Massnahmen, welche bereits in die A-Liste aufgenommen worden, ab 2019 tatsächlich in STEP integriert und innerhalb der entsprechend ihrer Priorität festgestzten Frist umgesetzt werden können. Die SBB weist ebenfalls darauf hin, dass die Finanzierung für Agglomerations-Bahnprojekte ab 2019 bereits über den BIF erfolgen müsste, dass aber im Rahmen des BIF eine Finanzierungsmöglichkeit für Projekte im STEP-Ausbauschritt 2025 nur dann besteht, soweit sie dort bereits enthalten sind. Weitere Projekte könnten somit erst in den STEP-Ausbauschritt 2030 einfliessen. Für den Zeitraum zwischen 2019 und 2025 besteht aus ihrer Sicht folglich eine Finanzierungslücke.

8.5 Erarbeitung der Agglomerationsprogramme der nächsten Generationen

Einzelne Vernehmlasser beantragen, dass der administrative Aufwand für die Ausarbeitung künftiger Agglomerationsprogramme zu begrenzen ist (6: Kanton Freiburg, Kanton Nidwalden, Kanton Zürich, Schweizerischer Städteverband, Städte-Allianz öffentlicher Verkehr Ost- und Zentralschweiz, Handelskammer beider Basel).

So sind der Schweizerische Städteverband und die Städte-Allianz öffentlicher Verkehr Ost- und Zentralschweiz der Ansicht, dass die Verfahren bei der Erarbeitung und Dokumentierung der Agglomerationsprogramme für die Agglomerationen in einem vernünftigen Verhältnis zur Dimension der einzelnen Programme stehen und mit vertretbarem Aufwand bewältigbar sein müssen. Übersteigerte Anforderungen würden das innovativste verkehrspolitische Instrument des Bundes zu delegitimieren drohen.

Der Kanton Nidwalden regt an, dass bei den Agglomerationsprogrammen aufgrund der steigenden Komplexität auf eine thematische Erweiterung zu verzichten ist und dass sie sich weiterhin auf die Themen Siedlung, Verkehr und Landschaft zu beschränken haben.

Demgegenüber beantragen einige Vernehmlasser, dass weitere Themen besser berücksichtigt werden sollten. Die SAB regt beispielweise an, dass die Schnittstelle Stadt-Land in den zukünftigen Agglomerationsprogramme aufgezeigt und konkrete Massnahmen vorgesehen werden sowie die Prüfkriterein entsprechend anpasst werden sollten.

Einzelne Vernehmlasser fordern, dass die Definition der Agglomeration (Perimeter) für die 3. Generation angepasst und die Perimeter aktualisiert werden sollten (6: Grand Genève, Kanton Aargau, Kanton Nidwalden, Kanton Solothurn, Kanton Waadt, Brugg Regio).

Der Kanton St. Gallen erwartet, dass der Bund die notwendigen Hilfsmittel zur Überarbeitung der Programme der dritten Generation zeitgerecht zur Verfügung stellt und die Termine frühzeitig bekannt gibt.

Der Kanton Waadt und economiesuisse beantragen, den Vier-Jahre-Rhythmus der Agglomerationsprogramme zu überprüfen. Dies mit der Begründung, dass kaum mit der Realisierung der Projekte der vorangehenden Generation begonnen wurde, während bereits das nächste Programm zur Prüfung beim Bund eingereicht werden müsste.

Einzelne Vernehmlasser beantragen, dass in der Weisung für die dritte Generation mehr auf die Grenzproblematik von bi- und trinationalen Agglomerationsprogrammen eingegangen werden sollte (siehe Kap. 5.2.2).

Einige Vernehmlasser sind der Ansicht, dass die Agglomerationsprogramme nicht die Funktion eines eigenständigen Planungsinstruments haben und fordern, dass in der Weisung für die dritte Generation das Verhältnis zwischen dem kantonalen Richtplan und dem Agglomerationsprogramm klarer herauszuarbeiten sei. Somit sei auch die Beurteilung einer Massnahme künftig nicht an die Verbindlichkeit des Agglomerationsprogramms als Planungsinstrument zu koppeln (4: Brugg Regio Kanton Aargau, Kanton Solothurn, repla espace solothurn).

Economiesuisse ist der Ansicht, dass vor dem Hintergrund der Neukonzipierung der Agglomerationsprogramme im Kontext von BIF und NAF zwingend eine Wirkungsanalyse vorzulegen sei. Darin soll untersucht werden, ob die gesteckten Ziele mit den unterstützten Massnahmen erreicht wurden und ob Anforderungen an die Agglomerationsprogramme allenfalls angepasst werden sollten.

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