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Vernehmlassung 2013/29: Bundesgesetz über Verbesserungen beim Informationsaustausch zwischen Behörden im Umgang mit Waffen · 13 Seiten
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Bundesgesetz über Verbesserungen beim Informationsaustausch zwischen Behörden im Umgang mit Waffen AS 2013
3Wird der Besitz von Feuerwaffen oder wesentlichen Waffenbestandteilen, die unter Verletzung des Waffenrechts erworben wurden, fristgerecht gemeldet, so wird von einer Strafverfolgung abgesehen.
II
1Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.
2Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.