Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2013/69: Änderung der Rechtsgrundlagen für die Weiterentwicklung der Armee · 77 Seiten
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Die KomABC begrüsst die Weiterentwicklung der Armee und die vorgelegten Änderungen der Rechtsgrundlagen, stellt aber fest, dass die Schweizer Bevölkerung hinsichtlich potenzieller ABC-Ereignisse weiterhin nicht ausreichend geschützt sei. Die Armee werde, aufgrund der personellen und materiellen Ressourcenbeschränkungen, die an sie gerichteten Erwartungen (vgl. etwa Bericht IDA NOMEX) im ABC-Schutz der Bevölkerung weiterhin nicht erfüllen können.
Militärische Angelegenheiten interessieren das RefB nicht, weil aber in der Politik vermehrt ein Einsatz der Armee bei Sportveranstaltungen gefordert wird, kommt das RefB nicht umhin, sich zum massiven Ausbau der Militärpolizei zu äussern. Das RefB lehnt die Schaffung einer Bereitschaftspolizei des Bundes durch die Hintertüre der Militärpolizei strikt ab.
Der SMPV sieht sich lediglich zu einer Stellungnahme betreffend die ausserdienstlichen Tätigkeiten veranlasst.
Der SSV tritt für eine starke und glaubhafte Armee mit folgenden zwingenden Eckwerten ein: Mindestbestand von 100000 Angehörigen der Armee; jährliches Armee-Budget von mindestens 5 Mrd. Franken; jährlich mindestens 5 Mio. Diensttage aller Angehörigen der Armee; Rückkehr zu einer stärkeren territorialen Verankerung der Armee, die die Verbundenheit der Armee mit der Bevölkerung wieder stärkt. Im Übrigen bietet sich der SSV an, weiterhin Leistungen im Bereich des Schiesswesens ausser Dienst zu erbringen.
Die SUVA beschränkt sich in ihrer Stellungnahme auf die sie betreffenden Gesetzesnormen.
Der SVMLT kann sich des Eindruckes nicht erwehren, dass einer ablehnenden Haltung auch ein gewisses Verständnis entgegengebracht werden kann - oder vielleicht gar muss. Dennoch anerkennt der SVMLT die positiven Ansätze und Änderungen in der jetzigen Vorlage und ist daher überzeugt, mit einer Annahme der Vorlage - allerdings mit einigen 'Vorzeichen'
– der Entwicklung unserer Armee und einer raschen, zielgerichteten Umsetzung besser zu dienen. Für den SVMLT ist eine Neu- bzw. Wieder-Organisation unserer Armee auf dem Stand Ende Armee 95, einer WEA wie aktuell geplant, absolut vorzuziehen. Der SVMLT schliesst sich im Übrigen sowohl den Ausführungen der LKMD als auch der SOG an und äussert sich lediglich ergänzend dazu.
Swissmem stimmt Themen wie der fundamental verbesserten Kaderausbildung und der stärkeren Rolle der Milizkader, der Verkürzung der Wiederholungskurse, der Wiedereinführung eines Bereitschaftssystems, der „regionaleren“ Verankerung durch die Territorialregionen und deren neuer Führungsrolle sowie der klareren Trennung von Ausbildung und Einsatz zu. Neben dieser nicht abschliessenden Liste der generellen Zustimmung, liegt swissmem aber viel daran, unterschiedliche Positionen ebenfalls darzustellen. Zu diesem Zweck äussert sich swissmem zu Punkten, wo nach Auffassung swissmem ein dringender Handlungsbedarf besteht bzw. eine Anpassung des Militärgesetzes bzw. des Berichtes über die Umsetzung der WEA notwendig erscheint.
Transfair bedauert, dass auch nach mehrfachem Insistieren seitens transfair von Seiten VBS keine Aussage zu den Auswirkungen der Weiterentwicklung der Armee auf die Mitarbeitenden des VBS erhältlich war. Die Stellungnahme zur WEA erfolgt daher unter Vorbehalt. Transfair erwartet vom VBS, dass sobald die – heute anscheinend unbekannten – Auswirkungen auf die Mitarbeitenden erkannt sind, eine umfassende Information an die Sozialpartner sowie gegebenenfalls Verhandlungen über Massnahmen zur Abfederung allfälliger negativer Auswirkungen erfolgen. Im Weiteren beschränkt transfair seine Anmerkungen auf Punkte, die aus Sicht eines Personalverbandes für die Belange der Arbeitnehmenden zentral sind.
Der VdI begrüsst grundsätzlich die vorgesehenen Massnahmen zur Verbesserung des Verhältnisses zwischen den für die Sicherheit für die Schweiz notwendigen Leistungen der Armee und den zur Verfügung stehenden Mitteln. Es sei zu anerkennen, dass konkrete Schritte zur Beseitigung der in der aktuellen Armee aufgetretenen Mängel eingeleitet werden. Der VdI unterstützt daher die Revision der Rechtsgrundlagen für die Weiterentwicklung der Armee im Grundsatz und stellt lediglich punktuelle Anträge.