Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2013/69: Änderung der Rechtsgrundlagen für die Weiterentwicklung der Armee · 77 Seiten

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zeidienstes und die Verteidigung von Angriffen aus der Luft verlangten angesichts der technischen Möglichkeiten kreative Lösungen mit unseren Nachbarstaaten. Ein Beitritt zu einem Verteidigungs- oder Militärbündnis wie z.B. der NATO lehnt die GLP jedoch ab.

Für die SP ist die Armee ein sicherheitspolitischer Akteur unter vielen anderen. Die im WEA-Bericht dargelegten drei Armeeaufgaben können im Grundsatz ohne weiteres unterstützt werden: Auch den Ausführungen zu diesen drei Aufgaben in Kapitel 2 des WEA-Berichts kann die SP im Grundsatz zustimmen. Was hier aber völlig fehle, seien Aussagen zur Gewichtung dieser drei Armeeaufgaben. Die SP unterstützt die bundesrätliche Absicht, das Gewicht der Verteidigungsaufgabe der Armee zu reduzieren und fordert, diese Absicht noch expliziter zu formulieren und dann namentlich auch konsequent umzusetzen. Die SP spricht sich vehement gegen den Einsatz der Armee gegen die eigene Bevölkerung aus. Heute kann der so genannte „Ordnungsdienst“ nur von der Bundesversammlung in Form des Aktivdienstes angeordnet werden. Der im WEA-Bericht vorgeschlagene massive Ausbau des zivilen Assistenzdienstes zwecks Wahrnehmung von Sicherheitsaufgaben droht, diese hohe Schwelle aber zu senken. Das ist für die SP unannehmbar. Die SP fordert die Wiederholung und Konkretisierung des im SIPOL B und Armeebericht 2010 formulierten Willens des Bundesrates, die Fähigkeit der Armee zur Erbringung von Einsätzen zur Friedensförderung im Ausland deutlich zu erhöhen,

Für die AWM ist die Aufgabentrilogie unbestritten. Verteidigung sei und bleibe die Kernaufgabe der Armee. Ein hybrider Angriff (Kombinationen von militärischen und zivilen Angreifern) sei die gefährlichste Bedrohung. Bedrohungen unterhalb der Kriegsschwelle mit schwerwiegenden Auswirkungen auf Infrastruktur und Bevölkerung seien hingegen am wahrscheinlichsten.

Für CH fehlt der Absicht, 1'000 Mann (für humanitäre Hilfeleistung und Friedensförderung) im Ausland einzusetzen, der Wille zur Umsetzung. Im Rahmen der WEA sollen verbindlichere Konzepte zur Erreichung dieses Zieles vorgelegt werden. Der freiwillige Einsatz von Durchdienern im Ausland ist zu fördern. Das bedingt generell, dass Auslandeinsätze an die WK-Pflicht angerechnet werden können.

Verteidigung ist und bleibt für PL die Kernaufgabe der Armee. Ein hybrider Angriff (Kombinationen von militärischen und zivilen Angreifern) sei die gefährlichste Bedrohung. Bedrohungen unterhalb der Kriegsschwelle mit schwerwiegenden Auswirkungen auf Infrastruktur und Bevölkerung seien hingegen am wahrscheinlichsten.

Für PM erfüllt die Reduktion der dafür notwendigen Fähigkeiten auf eine Kompetenz von nicht einmal vollständig ausgerüsteten Kampfverbänden die Anforderungen des erläuternden Berichts nicht, wonach die Armee im Fall eines militärischen Angriffs das entscheidende Instrument sei und die Verteidigungsfähigkeit immer wieder auf die potenziellen militärischen Bedrohungen ausgerichtet werden müsse.

Für den SFwV sind die Aufgaben der Armee folgerichtig. Falls die Aufstellung der Armeeaufträge im „Erläuternden Bericht Rechtsgrundlagen WEA" die Priorisierung der Armeeführung widerspiegelt, sieht er - angesichts der aktuellen Bedrohungslage — die Gewichtung in einer anderen Reihenfolge: - Unterstützung der zivilen Behörden – Friedensförderung - Verteidigung. Für den SFwV ist es selbstverständlich, dass für alle drei Aufgabengebiete die jeweils benötigten finanziellen und materiellen Mittel in ausreichender Menge situationsgerecht bereitgestellt werden müssen.

Die SOG und der SUOV fordern eine Priorisierung auf eine Verteidigungsfähigkeit im modernen Sinn, weil von der Armee erwartet werde, dass sie entsprechend ausgestattet und organisiert sei, um diesen Auftrag zu erfüllen. Der Begriff der Verteidigung sei als die Fähigkeit zu sehen, zu jeder Zeit und in allen Dimensionen die Souveränität, Sicherheit, Integrität und Unabhängigkeit des Landes zu gewährleisten. Die Verteidigung beinhalte nicht nur die Abwehr eines terrestrischen militärischen Angriffs, sondern auch die „Abwehr schwerwiegender Bedrohungen der inneren Sicherheit“.

Die AA bestreitet die Wichtigkeit der Subsidiär-Unterstützung zu Gunsten ziviler Behörden nicht, doch dürfe diese Aufgabe nicht zu Lasten des Verteidigungsauftrags gehen.