Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2013/69: Änderung der Rechtsgrundlagen für die Weiterentwicklung der Armee · 77 Seiten

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Die SP kann sich der Zielsetzung der WEA, erstens die Mängelbehebung und zweitens das Leistungsprofil mit der finanziellen und personellen Ressourcenausstattung in Übereinstimmung zu bringen, anschliessen. Allerdings fände sich im WEA-Bericht kein Wort zur Frage, warum diese beiden Probleme auftauchten und wie sie gelöst werden könnten. Für die SP ist eine Lösung nur mit einem deutlich weitergehenden Ab- und Umbau der Armee als im WEA-Bericht vorgeschlagen möglich. Das einleitende Kapitel zur Weiterentwicklung der Armee müsse deshalb neu geschrieben und namentlich um die internationale Dimension der Sicherheits- und Militärpolitik ergänzt werden. Der erläuternde Bericht zur WEA dürfe die sicherheitspolitisch unverzichtbare Auflage von Bundesrat und Parlament, die internationale Kooperation sei auszubauen, nicht einfach ignorieren. Im definitiven WEA-Bericht müssen namentlich folgende vier Dimensionen vertieft werden: der Beitrag der Schweiz zur Begegnung der bedeutenden sicherheitspolitischen Herausforderungen Europas, der engen Zusammenarbeit mit den Nachbarstaaten im Bereich der Luftpolizei, dem Teilen und Zusammenlegen von Rüstungsgütern, dem Ausbau der Fähigkeit der Armee zur Friedensförderung.

Die AUNS verlangt eine Klärung der sicherheitspolitischen Ausgangslage sowie der Notwendigkeit der Vorlage. Sind die Vorgaben unklar, so sei die WEA auf Massnahmen zu beschränken, die nicht davon betroffen seien. Die heutigen und künftigen Bedrohungsmöglichkeiten und deren Beurteilung bezüglich Eintretenswahrscheinlichkeit und insbesondere Gefährlichkeit müssten für die WEA massgebend sein. Die vielfältige Bedrohungslage erfordere koordinierte Massnahmen im Sicherheitsverbund Schweiz (SVS) und eine für alle verfassungsmässigen Aufgaben und gegen alle strategischen Bedrohungen beweglich einsetzbare Armee.

Die AWM und PL verlangen, dass die aufgezeigten Mängel in den Bereichen Kaderausbildung, Ausrüstung und Bereitschaft, die keiner Gesetzes- oder AO-Änderung bedürfen, unverzüglich zu beheben seien. Die Gefahren, Risiken und Bedrohungen würden zu kurz abgehandelt. Die Bedrohungen und ihre Konsequenzen für die Armee seien in einem separaten Abschnitt ausführlicher festzuhalten. Geänderte Bedrohungen erforderten geänderte Antworten, komplexe Bedrohungen bedingten einen verstärkten Verbund sowie flexibel einsetzbare Mittel.

Für die AWM ist Vorlage primär finanzgesteuert und schenke dem Stellenwert der Sicherheit zu wenig Beachtung. Zu ändern sei die Logik der Beschlussfassung. Die Reihenfolge: „Verfassungsrechtliche Aufgaben – Bedrohungsanalyse – Konsequenzen für die Doktrin – Leistungsprofil – Bereitschaft – notwendige personelle und materielle Ressourcen“ sei konsequent einzuhalten. Das Produkt sei dann am Schluss mit den verfügbaren finanziellen Möglichkeiten in Einklang zu bringen. Der „neue“ SIPOL B hinke der WEA hinterher. Damit in der Folge keine weiteren Anpassungen der Armee notwendig würden, seien entweder die aktuellen Erkenntnisse (Bedrohung, Optimierung SVS) und deren Konsequenzen bereits jetzt in der Botschaft WEA festzuhalten oder die WEA sei auf Massnahmen zu beschränken, die vom neuen SIPOL B nicht betroffen seien.

Für die PL darf die Leistung von Armeedienst nicht zu einer lästigen Anstandspflicht verkommen. Gegenüber ausländischen Grossfirmen seien die Vorteile von militärdienstleistenden Mitarbeitenden aufzuzeigen. Die Quote von Dienstpflichtigen bei der Aushebung sei daher deutlich zu erhöhen. Gleichzeitig sei alles zu unternehmen, damit die Armee wieder näher beim Volk sei (Defilees, öffentliche Fahnenabgaben in Stadt- und Dorfzentren, Truppenübungen, Präsentationen an Publikumsmessen im ganzen Land usw.) und als „Schweizer Armee“ wahrgenommen werde. Es müsse ein eigentliches Milizkonzept entwickelt werden. PL verlangt, dass in der Botschaft die aktuellen Erkenntnisse (Bedrohung, Optimierung SVS) und deren Konsequenzen aufgenommen werden, oder die Armeereduktion auf Massnahmen beschränkt wird, die vom neuen SIPOL B nicht betroffen seien.

PM ist der Auffassung, dass die Armee mit einem Ausgabenplafond von 4,7 Milliarden Franken (inkl. Tiger-Teilersatz, TTE) nicht in der Lage ist, den Auftrag der Armee zu erfüllen. Für eine glaubwürdige Armee seien mindestens fünf Milliarden Franken (+ Teuerungsausgleich) bereitzustellen. Die Aufteilung des Zeithorizontes vor und nach 2020 sei eher gesucht. Die heutige WEA basiere auf dem SIPOL B 2010 und dem Armeebericht 2010. In einem SIPOL B 2015 sei kaum grundsätzlich Neues zu erwarten. Optimal wäre, man würde die Botschaft