Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2013/69: Änderung der Rechtsgrundlagen für die Weiterentwicklung der Armee · 77 Seiten
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mit einem Kapitel „Sicherheitspolitische Vorgaben“ ergänzen. Seien die Vorgaben unklar, so sei die WEA auf Massnahmen zu beschränken, die davon nicht betroffen seien.
Der SFwV begrüsst die Erkenntnis des sicherheitspolitischen Bericht 2010 und des Armeebericht 2010, dass es einerseits gilt, vor allem in der Kaderausbildung, in der Bereitschaft und bei der Ausrüstung Mängel zu beheben sowie es anderseits darum geht, das Verhältnis zwischen den für die Sicherheit des Landes notwendigen Leistungen der Armee und den ihr zur Verfügung stehenden Ressourcen nachhaltig zu verbessern. Der SFwV unterstützt die Bestrebungen, die Umsetzung der Weiterentwicklung nicht per Tag X „zu erzwingen", sondern zur Realisierung verschiedene Zeithorizonte vorzusehen. Lediglich im Bereich der Ausbildung besteht der SFwV auf eine rasche Umsetzung der Korrekturen bereits ab 2016.
Das FFD und 93 Einzelpersonen bemängeln, dass die Ausgangslage von keiner unabhängigen Seite erhoben worden sei. Weder die Armee XXI noch der Entwicklungsschritt 08/11 seien je abgeschlossen worden. Eine "Weiterentwicklung" sei nur möglich, wenn die Ausgangslage klar sei. Sie fordern daher eine unabhängige Generalinspektion ("Due diligence") der gesamten Armee.
Eine Einzelperson bemängelt, dass die Bedrohungsszenarien noch nicht erarbeitet wurden, Der Bundesrat sei in seinem Armeebericht 2010, auf dem die WEA beruhe, zehn Jahre stehen geblieben, in dem er behaupte, die sicherheitspolitische Situation der Schweiz sei insgesamt nicht grundlegend anders als vor zehn Jahren.
4.2 Aufgaben
ZH stimmt der Fokussierung der Aufgaben der Armee auf die Unterstützung der zivilen Behörden mittels militärischer Katastrophenhilfe, Sicherungseinsätzen und Leistungen der Luftwaffe unter gleichzeitiger Erhöhung der Bereitschaft zu.
Sechzehn Kantone (BE, LU, UR, SZ, NW, GL, FR, SO, BL, SH, AG, TG, TI, VS, NE, GE) und die RK MZF sind mit der Priorisierung der Armeeaufgaben einverstanden. Sie beantragen, dass die Aufgaben mit der Strategie Bevölkerungsschutz und Zivilschutz 2015+ kohärent abgestimmt werden.
Für BE kommt die Verteidigung im erläuternden Bericht im Unterschied zu den übrigen Aufgaben zu kurz. Insbesondere sei fraglich, ob die blosse Aufrechterhaltung der Verteidigungskompetenz ausreiche, um die Aufgaben in diesem Bereich erfüllen zu können.
AR lehnt die Fokussierung der Armee auf die Unterstützung der zivilen Behörden ab. Raison d’être jeder Armee sei der Verteidigungsauftrag, und demzufolge müsse der Hauptaugenmerk der Fähigkeit und der Bereitschaft, diesen Auftrag auch ausführen zu können, gelten. Es wäre das primäre Ziel des Sicherheitsverbundes Schweiz (SVS), die originär zum Zug kommenden Mittel der Kantone (Bevölkerungsschutz und Polizei) quantitativ zu verstärken, anstatt die Einsatzschwelle der strategischen Reserve herabzusetzen. Die Leistungen der Armee müssen in Abstimmung mit den Leistungen der Kantone erbracht werden.
Für zwei Kantone (VD, JU) fehlt im ersten Abschnitt die Aufgabe der Unterstützung ziviler Behörden.
Die BDP beurteilt die Verstärkung der Einsätze zur Friedensförderung, die Unterstützung bedeutungsvoller Grossanlässe gegen Entgelt sowie die qualitative Erhöhung der Unterstützung der zivilen Behörden bei Katastropheneinsätzen als positiv. Die BDP befürwortet die freiwilligen Einsätze zur Friedensförderung im Ausland. Die Freiwilligkeit eines solchen Einsatzes sei zentral. Der quantitativen Stärkung und qualitativen Erhöhung dieser Massnahme steht die BDP positiv gegenüber. Die BDP unterstützt daher den Armee-Ausgabenplafond von 5 Mrd. Franken, der Voraussetzung ist für die künftige Stärkung der Friedensförderung.
Die FDP anerkennt die drei verfassungsmässigen Aufgaben der Armee. Die Daseinsberechtigung der Armee sei aber die Landesverteidigung.
Die GLP lädt den Bundesrat ein, eine verstärkte Kooperation mit dem Ausland zu prüfen, insbesondere für die Luftwaffe. Die Wahrung der Lufthoheit, die Sicherstellung des Luftpoli-