Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2013/69: Änderung der Rechtsgrundlagen für die Weiterentwicklung der Armee · 77 Seiten

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Eine Einzelperson lehnt die WEA bzw. die Änderung des Militärgesetzes ab, weil es bei der WEA nicht lediglich um die Frage der Gestaltung unserer Armee, sondern faktisch um das „ob“ unserer Armee und damit unseres Staates gehe. Die Notwendigkeit und der Nutzen einer eigenen Armee liege heute kaum mehr in der Frage, ob sich unsere Armee im totalen Krieg gegen jeden denkbaren Gegner halten könnte, sondern darin, unsere Durchsetzungskraft und -willen als Zeichen und Identitätssymbol zu dokumentieren.

Für eine Einzelperson ist der Sinn und Zweck einer erneuten Armeereform aufgrund mangelnder Zielvorgaben, mangelnder Klarheit über die aktuelle Ausgangslage (Bestandesaufnahme über Ausrüstung und Bewaffnung der gegenwärtigen Armee) und äusserst vagen, diffusen Wahrnehmungen eines Feindbildes nicht glaubwürdig. Das Primat der Politik, die offenbar nicht über den notwendigen sicherheitspolitischen Sachverstand verfüge, könne nicht mehr länger akzeptiert werden. Eine neue Armeereform bedürfe der Mitsprache des Souveräns. Die WEA sei zur Überarbeitung zurückzuweisen. In erster Priorität müsse nicht nur der Souverän, sondern es müssen auch der Bundesrat und die eidgenössischen Parlamentarier über die gegenwärtigen tatsächlichen Verhältnisse ins Bild gesetzt werden.

Eine Einzelperson begrüsst einige Ansätze der WEA, die aber in der Ausführung leider zu wenig weit gingen. Zudem fehle Grundsätzliches, wie der Friedenserhalt durch Abhaltewirkung, das „pouvoir-faire“ im Einsatzfall, die Dezentralisation der Logistik, der haushälterische Umgang mit den anvertrauten Steuergeldern (Preis/Leistungsverhältnis) sowie die demokratische Kontrolle und lebenserfahrene Mannschaften. Die WEA sei deshalb entschieden abzulehnen, weil die WEA-Eckwerte willkürlich seien, keine saubere Bestandesaufnahme vorliege, das Preis/Leistungsverhältnis auf ein inakzeptables Niveau sinke und der Begriff „Weiterentwicklung“ damit unangebracht oder bewusst irreführend sei.

Für eine Einzelperson kann die Armee mit der zur Diskussion stehenden Weiterentwicklung ihren Auftrag zur Verteidigung nicht mehr erfüllen. Gegen die anvisierten Verbesserungsabsichten sei grundsätzlich nichts einzuwenden, doch seien die Lösungsansätze teilweise unrealistisch und nicht zielführend. Bei der Durchsicht der Vorschläge werde man den Eindruck nicht ganz los, allgemeine politische Zielsetzungen würden die verteidigungspolitischen Notwendigkeiten überlagern. Eine derartige Weiterentwicklung unserer Armee sei abzulehnen.

Eine Einzelperson kritisiert, dass die Armee verfassungswidrige Aufgaben übertragen erhalte und die vorgeschlagenen zukünftigen Einsatzmöglichkeiten der Armee auch in der Normallage, selbst wenn die Zivilkräfte nicht überfordert seien, zusammen mit der organisatorischen Umgestaltung der Armee die Bildung einer Gendarmerie bedeuteten. Eine solche Ausgestaltung eines überwiegenden Teils der Armee entspreche nicht der Verfassung. Die Einzelperson schlägt stattdessen die Einführung eines freiwilligen Polizeidienstes zur Unterstützung der ordentlichen Polizei vor.

Eine Einzelperson sieht durch die mit der WEA vorgesehene professionelle Kopfstruktur die Milizarmee in Frage gestellt. Das Leistungsprofil gehe zudem von spekulativen Prämissen aus.

Eine Einzelperson lehnt die WEA bzw. die Änderung der Rechtsgrundlagen ab, da die Defizite der Armee XXI gerade nicht behoben werden.

4 Stellungnahmen zu den einzelnen Themen des erläuternden Berichts

Im Folgenden werden die Stellungnahmen zu den einzelnen Themen des erläuternden Berichts dargelegt. Es werden nur die Themen des erläuternden Berichts angeführt, zu denen explizit oder implizit Stellung genommen wurde.

4.1 Ausgangslage

ZH begrüsst die Behebung der Mängel und den dafür vorgesehenen Zeithorizont für die Umsetzung der Massnahmen.