Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2013/69: Änderung der Rechtsgrundlagen für die Weiterentwicklung der Armee · 77 Seiten
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Für die GGstOf ist die Übertragung von immer mehr Aufgaben an die Armee, die mit der eigentlichen Kernkompetenz einer Armee nur am Rande oder gar nichts zu tun haben, staatspolitisch höchst fragwürdig. Das neue Aufgabenschwergewicht der Armee vertrage sich schlecht mit der Wehrpflicht. Der Wechsel von der "gefährlichsten Feindmöglichkeit" zur Eintretenswahrscheinlichkeit von Ereignissen als Massstab für die grundsätzliche Ausrichtung der Armee sei falsch, denn er sei vornehmlich finanziell begründet.
Für die GG ist die Armee auf die gefährlichste Möglichkeit des Gegners oberhalb der Kriegsschwelle auszurichten.
Für das FFD und 93 Einzelpersonen lässt sich die Wehrpflicht nur mit einer Verteidigungsarmee rechtfertigen. Mit einem Verteidigungskern von zwei (teilweise ausgerüsteten) Panzerbrigaden, einem löchrigen Luftschirm und einer nur punktuell verfügbaren Luftwaffe werde der Verfassungsauftrag verletzt und die Daseinsberechtigung für eine Armee massiv untergraben.
Die JSVP fordert eine ernsthafte Überprüfung neuer Einsatzmöglichkeiten der Armee zu Gunsten der Bevölkerung bei dringenden Sicherheitsverlangen. Landesweit sei die Polizei unterbesetzt, sie könne die Sicherheit der Einwohner mancherorts kaum mehr gewährleisten. Die Armee würde sich in vielerlei Hinsicht optimal dazu anbieten, dieses Problem anzugehen. Zum Beispiel im Einsatz in Quartieren in Grenzgebieten als Patrouillen.
4.3 Doktrin
Achtzehn Kantone (ZH, BE, LU, UR, SZ, NW, GL, ZG, FR, SO, SH, BL, SG, AG, TG, TI, VS, GE) und die RK MZF erwarten, dass das Leistungsprofil der Armee im Bereich Unterstützung der zivilen Behörden mit jenen der Partnerorganisationen des Verbundsystems Bevölkerungsschutz und der Strategie Bevölkerungsschutz und Zivilschutz 2015+ abgestimmt werden, um Doppelspurigkeiten zu vermeiden.
Für dreizehn Kantone (UR, SZ, NW, ZG, FR, SO, SH, AR, SG, AG, TG, VS, GE) und die RK MZF muss das Stationierungskonzept auch den potentiellen Bedürfnissen des Kantons im Bereich Katastrophenhilfe sowie den kantonalen Sicherheitsdispositiven Rechnung tragen.
Vierzehn Kantone (UR, SZ, NW, GL, FR, BL, SH, AR, SG, GR, TG, TI, VS, GE) und die RK MZF fordern, dass die Wahrung der Lufthoheit durch die Luftwaffe für Interventionen in jeder Lage rund um die Uhr gewährleistet wird.
Für NW ist Stans als Ausbildungswaffenplatz im Bereich der Friedensförderung zu stärken. NW ist bereit, seinen Betrag weiterhin zu leisten.
Für SG ist es sinnvoll, den Bedrohungen die Fähigkeiten bzw. Leistungen und nicht Truppengattungen oder Waffensysteme gegenüber zu stellen. Auch erachtet SG es als angemessen, mit dem Begriff "Verteidigung" auch die Bewältigung möglicher künftigen Bedrohungen beispielsweise asymmetrischer Natur zu erfassen und damit nicht alleine die Abwehr eines militärischen Angriffs zu bezeichnen.
VD fehlen Ausführungen zu den Konsequenzen im Bereich internationaler Kooperation und den Leistungen der Armee in Kombination mit dem SVS. Die Erhöhung der Leistungen im internationalen Bereich sollte angesichts der knappen Finanzen auf den Fall ausserordentlichen Bedarfs beschränkt werden.
GE hat den Eindruck, dass die vorliegende Reform mehr durch die Finanzen als die neuen Bedrohungen bestimmt werde. So werde zwar etwa die Frage nach Cyberdefense gestellt, aber es seien keine organisatorischen Reaktionen darauf erkennbar.
JU unterstützt die Beschränkung der Verteidigungkomponente auf das „Savoir-faire“. Dieses dürfe aber das im Bericht dargelegte Niveau nicht unterschreiten. Zudem seien künftig laufend Lageanalysen der möglichen Bedrohungen für die Schweiz vorzunehmen. JU begrüsst die Berücksichtigung des Bereichs Cyberattacken.
Die CVP bemängelt die fehlende Trennung von Strategie und Taktik.