Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2013/69: Änderung der Rechtsgrundlagen für die Weiterentwicklung der Armee · 77 Seiten

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Die FDP fordert, dass die Armee nicht nur das „Savoir-faire“, sondern auch das „Pouvoirfaire“ beherrsche. Zudem brauche es eine Abschätzung der langfristigen potentiellen Bedrohungen sowie einen präzisen Katalog der konkreten kurzfristigen Bedrohungen, Risiken und Gefahren.

Die GLP fordert zur Umsetzung der nationalen Strategie zum Schutz der Schweiz vor Cyber-Risiken ein zentrales Steuerungs- und Koordinationsorgan, welches sowohl als Ansprechpartnerin für die Beteiligten aus Verwaltung und Wirtschaft, aber auch als Verantwortungsträger gegenüber dem Bundesrat und dem Parlament verantwortlich ist. Die Umsetzung der Strategie soll im Rahmen einer Projektorganisation unter Einbezug der wesentlichen Departemente und Vertreter der kritischen Infrastrukturen erfolgen. Die gesetzlichen Grundlagen auf der Bundesebene sollen in der Form eines Mantelerlasses dem Parlament vorgelegt werden, welcher die notwendigen Anpassungen der betroffenen Gesetze gesamthaft vorschlägt. Auf der Ebene des Bundes ist eine neue Dienststelle zu schaffen, welche für die dem Bund zufallenden operativen Aufgaben und die Weiterentwicklung der Cyber-Abwehr sowie die enge Zusammenarbeit mit dem Nachrichtendienst verantwortlich ist.

Die GLP fordert einen Ausbau der Kapazitäten für friedensfördernde Einsätze im Ausland, dies im Sinne eines Beitrags zur internationalen Stabilisierung und Friedensförderung. Die GLP schlägt vor, dass bis zu 1‘000 Angehörige der Armee gleichzeitig in der Friedensförderung eingesetzt werden können. Die friedensfördernden Einsätze sollen weiterhin auf Freiwilligen basieren und nur im Rahmen von UNO- und OSZE-Mandaten erfolgen.

Die SP bedauert, dass sich das VBS bisher weigerte, die Grundlagendokumente zur Doktrin öffentlich zur Verfügung zu stellen. Damit seien die konzeptuellen Überlegungen, auf denen die Kapitel Doktrin und Leistungsprofil aufbauten, kaum nachvollziehbar. Für die SP ist auf die Wiedereinführung des veralteten Mobilmachungssystems zu verzichten. Das Leistungsprofil im Bereich Verteidigung sei nicht nachvollziehbar. Die SP unterstützt diesbezüglich das im Armeebericht 2010 dargestellte Leistungsprofil. Die Armee dürfe nicht sinnvolle Reduktionen im Verteidigungsbereich durch Aufstockungen für die Unterstützung ziviler Behörden kompensieren. Für die SP ist Katastrophenhilfe nicht primär eine militärische Aufgabe. Die SP lehnt daher die massive Aufblähung des Armeebestandes zugunsten eines „Dienstleistungsbetriebes für irgendetwas“ zur freien Verfügung der Kantone ab. Für die Unterstützung der zivilen Behörden einschliesslich Sicherungseinsätzen und Wahrung der schweizerischen Interessen im (grenznahen) Ausland genügen für den Fall militärisch tatsächlich relevanter schwerer Bedrohungen der Sicherheit speziell ausgebildete 5'000 – 10‘000 AdA. Sollten diese in einem schwer vorzustellenden Notfall nicht genügen, so sollen zusätzlich Teile der 22‘000 AdA herangezogen werden, welche für den Verteidigungsfall ausgebildet sind. Die SP begrüsst das Ziel, dass bis zu 500 Angehörige der Armee gleichzeitig in der Friedensförderung einsetzbar sein sollen, der vorgesehene Bereitschaftsgrad sei aber völlig ungenügend. Im Bedarfsfall müssten Spezialisten innert weniger Tage und Kontingente innert weniger Wochen entsandt werden können. Für die SP muss das Missverhältnis von Basisleistungen zur sicherheitsrelevanten Leistungserbringung korrigiert werden. Führung und Logistik seien auf das sicherheitspolitisch Erforderliche zu fokussieren und die Basisleistungen für Dritte nicht kumulativ zu erbringen.

Für den SGV muss die Armee vor allem über ein militärisches Fähigkeitsbündel verfügen, das einem internationalen Benchmark vergleichbarer Staaten entspricht. Das vielfältige Gefahren- und Bedrohungspotenzial bedinge die Fähigkeit zu Einsätzen über das ganze Spektrum, wobei schnelle und/oder stufenweise Wirkung erzielt werden müsse. Mit der strikten Unterteilung der grossen Verbände entlang der Armeeaufgaben wird dies erschwert. Der politische Zweck von Lufthoheit („air power“) und damit die Rolle der Luftwaffe werde zu wenig berücksichtigt. Der Begriff der Verteidigung im Sinne der Abwehr eines militärischen Angriffs müsse breiter gefasst werden. Es gebe keine eindeutig identifizierbare rechtliche Schwelle zwischen Krieg und Frieden mehr. Deshalb sei die strikte Unterscheidung zwischen unterstützenden Sicherungs- und Verteidigungsoperationen ebenso obsolet wie diese Leistungen zu separieren. Um den technologischen Anschluss nicht zu verpassen, sei ein systematisches Benchmarking im Schema „vergleichbaren Nationen und militärischen High-End-Nationen“ zwingend. Der Bundesrat müsse aufzeigen, wo die Schweizer Armee einzu-