Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2013/69: Änderung der Rechtsgrundlagen für die Weiterentwicklung der Armee · 77 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 22Fedlex · Ergebnisbericht

[Geben Sie Text ein]

ordnen sei und welchen Stand er langfristig halten oder erreichen wolle – bezogen auf Mobilität, Waffenwirkung, Schutz und Führungsfähigkeit.

Für die AUNS ist die verfassungsmässige Verpflichtung zur Verteidigung, die bedrohungsunabhängig bestehe, jederzeit einzuhalten. Ein so genannter Aufwuchs sei finanziell und zeitlich unrealistisch. Die Verteidigung sei und bleibt die zentrale Existenzberechtigung „Raison d'être" für die Armee. Sämtliche Truppen seien für diese Aufgabe auszubilden und auszurüsten, auch die gesamte Infanterie. Die Doktrin müsse für die ganze Armee und deren Aufgaben und Einsätze einheitlich und umfassend sein.

Für die AWM ist eine Gesamtdoktrin dringend notwendig. Einsätze im Landesinneren seien auf das gesamte Bedrohungsspektrum auszurichten. Die Aufteilung in die Bereiche „Verteidigung“ und „Unterstützung ziviler Behörden“ sei theoretisch und trage der Bedrohung nicht Rechnung. Der Begriff „Verteidigung“ müsse breiter gefasst werden. Es gebe keine eindeutige und rechtlich identifizierbare Schwelle zwischen Krieg und Frieden mehr. Verteidigung sei und bleibe die „raison d’être“ der Armee. Die Verteidigungsfähigkeit der geplanten 4.7-Mrd-Armee genüge nicht für die potentiellen militärischen Bedrohungen und sei sogar weder verfassungs- noch völkerrechtskonform.

CH geht davon aus, dass der Begriff der Verteidigung sich auf das Hoheitsgebiet und den Luftraum unseres Staates bezieht sowie auf die Bevölkerung und deren Lebensgrundlagen, aber im weiteren Sinne auch auf die schweizerischen Institutionen, die Freiheiten und Rechte der Bürgerinnen und Bürger.

Für PL ist eine Gesamtdoktrin dringend notwendig. Einsätze im Landesinneren seien auf das gesamte Bedrohungsspektrum auszurichten. Die Aufteilung in die Bereiche „Verteidigung“ und „Unterstützung ziviler Behörden“ sei theoretisch und trage der Bedrohung nicht Rechnung. Der grossen und oft unterschätzten Bedrohung durch Cyber-Attacken werde nicht der nötige Platz eingeräumt. Der Begriff „Verteidigung“ müsse breiter gefasst werden. Es gebe keine eindeutige und rechtlich identifizierbare Schwelle zwischen Krieg und Frieden mehr. Die militärische Planung habe sich nicht an den Konfliktlagen von gestern zu orientieren, sondern müsse sich auf künftige Bedrohungen einstellen. Wichtig seien Übungen im überbauten Gelände. Nicht zu vergessen sei in diesem Zusammenhang die Wichtigkeit eines funktionierenden Nachrichtendienstes. Eine Aufstockung der Ressourcen sei zu prüfen. Dies dürfe allerdings nicht zur Lasten der Armee gehen.

PM bemängelt, dass die Doktrin auf drei, voneinander unabhängige und rudimentär beschriebene Teildoktrinen reduziert werde. Es sei eine Gesamtdoktrin über das gesamte Einsatzspektrum auszuarbeiten. Operative Sicherungseinsätze (Raumsicherung) würden praktisch nicht behandelt, obwohl diesen bei einer durchaus möglichen Eskalation der Lage in der inneren Sicherheit eine relativ grosse Bedeutung zukomme. Die Verteidigung werde auf die Kompetenzen („savoir faire“) reduziert. Politscher Entscheidprozess, finanzielle Möglichkeiten und Materialbeschaffung verunmöglichen jedoch in den meisten Fällen einen zeitgerechten Aufwuchs. Da man zudem davon ausgeht, dass längerfristig die Kampftruppen nicht mehr vollständig, sondern nur noch für die Bedürfnisse der Ausbildung ausgerüstet werden, nähere man sich im Hinblick auf eine Verteidigungsfähigkeit asymptotisch gegen „Null“. Zusammen mit der Utopie eines zeitgerechten Aufwuchses ergebe sich damit eine klare Verletzung des verfassungsrechtlichen Auftrages. Es sei zudem unmissverständlich festzulegen, dass Sicherungseinsätze sowohl im Rahmen der Unterstützung als auch im Rahmen der Verteidigung angeordnet werden könnten.

Der SFwV sieht im Angesicht der aktuellen Bedrohungslage die Reduzierung der Verteidigungskompetenz auf den Erhalt derselben als vertretbar. Solange die Schweizer Armee über das „Savoir faire" verfüge, sei eine entsprechende Erhöhung der Bereitschaft zur Abwehr eines militärischen Angriffs auf die Schweiz auch realistisch. Erhalt der Verteidigungskompetenz bedeutet für den SFwV nicht nur das „Savoir faire", sondern auch die vollständige Ausrüstung der Armee mit den dazu notwendigen Mitteln. Des Weiteren findet es der SFwV richtig, dass die Armee ihre Kompetenz im Bereich der Abwehr von Cyber-Angriffen auch der zivilen Seite zur Verfügung stellt. Die Unterstützung der zivilen Behörden sieht der SFwV