Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2013/69: Änderung der Rechtsgrundlagen für die Weiterentwicklung der Armee · 77 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 23Fedlex · Ergebnisbericht

[Geben Sie Text ein]

ebenfalls als primäres Aufgabengebiet der Armee. Zur Wahrung der Lufthoheit müssten zeitgemässe Mittel zum Einsatz kommen.

Für die SOG müssen die Konsequenzen im Bereich internationaler Kooperationen (ND, Raketenabwehr, Cyber Defence, Rüstungsindustrie, etc) und der Leistung der Armee im Gesamtverbund des SVS (interdepartementale, teilstreitkräfteübergreifende Zusammenarbeit) stringent aufgezeigt sowie die Fähigkeiten präzis dargelegt werden. Die Infanterie müsse weiterhin zum Kämpfen befähigt sein, was eine entsprechende Ausrüstung und Ausbildung verlange. Die Reste des „roten" und „grünen Balkens" müssten konsequent eliminiert werden, was auch Auswirkungen auf die Organisation im Bereich C Op habe.

Für die SOG und AVIA muss die 24-Stunden-Einsatzbereitschaft der Luftwaffe ohne Rücksicht auf die Finanzen sichergestellt werden. Der diesbezügliche Satz sei zu streichen. Die missbräuchliche Benutzung des Luftraumes müsse auf die neusten Technologien ausgerichtet werden, dazu gehörten auch Objekte, welche innerhalb der Landesgrenzen gestartet würden. Es gehe darum, die Sensorik so einzusetzen und auszubauen, dass auch kleine, langsame und tief fliegende Objekte aufgeklärt werden könnten. Aus Sicht der SOG und AVIA ist es ein Mangel, dass das Thema Raketenabwehr in der WEA nicht vorkomme. Die Problematik sei gegeben und es müsse aufgezeigt werden, wie die Armee nach der WEA mit dem Thema umzugehen habe.

Die SOG und AVIA unterstützen grundsätzlich die Ausrichtung der Armee auf den gefährlichsten Gegner. Die Bewältigung normaler Lagen aus dem Stand und ausserordentlicher Lagen innert weniger Wochen müsse jedoch jederzeit (Doktrinell, Materiell und Personell) sichergestellt sein. Schliesslich müsse die Bewältigung militärischer Konflikte (Doktrinell jederzeit, Personell innert weniger Monate, Materiell innert weniger Jahre) sichergestellt sein. In diesem Zusammenhang sollte das Prozedere des Aufwuchses klarer und enger gefasst werden. In welcher Phase des Aufwuchses befinden wir uns heute? Was müsste passieren, dass wir mit dem Aufwuchs beginnen könnten? Der Bundesrat müsste im Rahmen der Gesetzesrevision verpflichtet werden, den aktuellen, sicherheitspolitischen Status des Landes konkret ggf. im Rahmen einer Gefahrenstufe, wie dies andere Länder haben, zu kommunizieren.

Der VSWW verlangt wesentliche Anpassungen und Ergänzungen des Kapitels Doktrin, so müssten insbesondere der Einsatz der Armee als Gefecht der verbundenen Waffen und als Zusammenarbeit kombinierter Einsatzkräfte erfolgen; die militärischen Fähigkeiten entlang einem Ist- und Soll-Schema exakt beschrieben werden; der Begriff Verteidigung breiter gefast werden; die strikte Unterscheidung zwischen unterstützenden Sicherungsoperationen und Verteidigungsoperationen fallen zu lassen; der Abbau der schweren Mittel aus finanziellen Gründen abzulehnen. Der Erhalt der Verteidigungsfähigkeit sei durch Übungen und Manöver sicherzustellen.

Für die AA ist es absolut unabdingbar, dass auch die Infanterie so ausgebildet und ausgerüstet sein muss, welche sie befähigen, aus dem Stand Aufträge im Verteidigungsfall zu übernehmen und mit Erfolg auszuführen. Eine Abgrenzung zwischen Einsätzen für die innere und äussere Sicherheit könne - in Anbetracht der sich schon heute darstellenden Entwicklung möglicher Bedrohungslagen - nicht mehr strikte definiert werden. Vielmehr seien diese Grenzen in zunehmendem Ausmass als fliessend zu bezeichnen.

Das FC unterstützt die Ausrichtung der Armee auf den gefährlichsten Gegner. Dazu gehöre, dass die Wahrung der Lufthoheit durch die Luftwaffe 24/7 gewährleistet sein müsse. Die dazu benötigten finanziellen Mittel müssten bereitgestellt werden. Der Schutz des Luftraumes vor missbräuchlicher Benutzung müsse auf die neuesten absehbaren Bedrohungen ausgerichtet werden, dazu gehörten auch Objekte, die von Basen innerhalb der Schweiz aus operieren. Sensorik und Abwehrmassnahmen müssten so ausgebaut und eingesetzt werden, dass auch kleine, langsame und tieffliegende Objekte aufgeklärt und bekämpft werden können. Das Thema Raketenabwehr sollte in die WEA aufgenommen und Massnahmen gegen diese Bedrohungsart aufgezeigt werden.

Die GGstOf ist von diesem Kapitel nicht überzeugt. Konkrete Aussagen, unter denen man sich etwas vorstellen könne, fehlten oder es würden komisch utopisch anmutende Behaup-