Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2013/69: Änderung der Rechtsgrundlagen für die Weiterentwicklung der Armee · 77 Seiten
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prüfen, ob alle bisher erbrachten Basisleistungen weiterhin durch die Armee zu erbringen sind, oder ob diese Aufgaben nicht andere Organe übernehmen könnten.
JU verlangt eine Berücksichtigung des Zusatzbedarfs bei Einsätzen von längerer Dauer. Die entsprechenden Formationen müssten bereit stehen und vollständig ausgerüstet sein. Die vorgesehen Stärke von 20‘000 Angehörigen der Armee sei zu klein.
JU begrüsst die Möglichkeit, dass militärische Infrastrukturen der kantonalen Polizei zur Verfügung gestellt werden können, jedoch seien die dafür zu verrechnenden Kosten unbedingt zu überprüfen.
Die BDP bezweifelt, dass die massive Reduktion des für die rasche Unterstützung der zivilen Behörden vorgesehenen Kräfteansatzes von 35‘000 auf 20‘000 Armeeangehörige verantwortbar sei, zumal noch mit einem späteren Einrücken der aufgebotenen Kräfte gerechnet werden müsse. Wie im erläuternden Bericht richtigerweise betont werden, treten Naturkatastrophen, Terroranschläge oder Cyber-Angriffe überraschend und ohne Vorwarnzeit ein. Das heisst, Leistungen müssten schnell erbracht werden. Die BDP weist darauf hin, dass mit der Neuregelung des Armeeeinsatzes gleichzeitig ein Koordinationskonzept für die Zusammenarbeit mit den Partnerorganisationen des Verbundsystems Bevölkerungsschutz erarbeitet werden sollte.
Die CVP verlangt, dass in der Botschaft konkretisiert wird, was der Erhalt der Verteidigungskompetenz qualitativ bedeutet und in welchem Zeitraum und mit welchen Mitteln die Bereitschaft erhöht werden kann. Dies helfe der Armee, die Mittel richtig einzusetzen und Prioritäten zu setzen. Die CVP begrüsst die Aufstockung der Militärischen Sicherheit. Diese Truppe müsse, unter Wahrung der verfassungsmässigen Vorgaben, vermehrt auch subsidiär in der Sicherheitsassistenz zur Unterstützung der kantonalen Polizeikorps eingesetzt werden können. Die CVP verlangt, dass bei gewinnorientierten Anlässen, die Unterstützungseinsätze mindestens teilweise abgegolten werden. Für die CVP ist zu präzisieren, dass die Grenadierformationen bei Einsätzen unterhalb der Kriegsschwelle im Inland nicht eingesetzt werden. Die CVP verlangt, dass das Leistungsprofil präzisiert wird, in dem es klar aufzeigt, welche Leistungen der Armee möglich seien und welches Bereitschaftssystem voll ausfinanziert werden könne. Andererseits sei darzulegen, wozu der Ausgabenplafond von 5 Mrd. Franken nicht ausreiche. Die CVP beantragt, den Begriff „Einsatznetz Verteidigung“ durch „Einsatznetz Schweiz“ zu ersetzen.
Für die SP orientiert sich das Leistungsprofil mehr an dem, was Milizformationen unter heutigen Bedingungen noch zu leisten im Stande seien (ziemlich wenig), statt danach, was sicherheitspolitisch gefordert wäre (nämlich oft anspruchsvolle, stark spezialisierte Fähigkeiten). Statt Ausbildung in die Breite, benötige es Leistung in der Tiefe. Auf Stufe einzelner Truppen sollten klar definierte Aufgaben zugewiesen werden, statt Multifunktionalität. Nur ausreichende Spezialisierung erhöhe die Effizienz und senke damit die Kosten.
Die SVP lehnt die Teilnahme von Angehörigen der Armee für humanitäre Hilfeleistungen und Friedensförderung im Ausland aus neutralitätspolitischen Gründen grundsätzlich ab. Die vorgesehene Zahl von 1‘000 Angehörigen der Armee sei damit nicht nur zu hoch angesetzt, sondern als Ganzes abzulehnen.
Für die AUNS ist und bleibt die Verteidigung die zentrale Existenzberechtigung „Raison d'être" für die Armee. Sämtliche Truppen seien für diese Aufgabe auszubilden und auszurüsten, auch die gesamte Infanterie.
Da für die Landesverteidigung offenbar 20‘000 Angehörige der Armee genügen, ist für die GSoA eine Aufhebung der Wehrpflicht angezeigt. Die Wehrpflicht werde zudem gemäss dem aktuellsten Stand der juristischen Forschung verfassungswidrig angewendet, wenn sie für Einsätze gebraucht werden, die über die „Verteidigung“ und die „Abwehr von inneren Bedrohungen“ hinausgehe. Die GSoA fordert deshalb eine Anpassung der Einsätze. Die GSoA würde statt der militärischen Katastrophenhilfe, die einzig der Imageverbesserung der Armee diene, eine zivile Organisation mit professionellem Kern, ähnlich dem Technischen Hilfswerk in Deutschland vorsehen.