Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2013/69: Änderung der Rechtsgrundlagen für die Weiterentwicklung der Armee · 77 Seiten
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tungen aufgestellt. Der Bedrohung durch Cyber-Attacken sollte angesichts der Aktualität und der Bedeutung dieser neuartigen, diffusen Bedrohung ein eigenes Kapitel gewidmet werden. Das Kapitel "Doktrin" sei zu überarbeiten und bezüglich Aussagekraft markant zu verbessern.
Das FFD und 93 Einzelpersonen fordern, die Armee auf die gefährlichste Möglichkeit des Gegners auszurichten. Die Wahrscheinlichkeitsrechnung für (sicherheits)politische Ereignisse sei, wie täglich zu erleben, nicht zweckmässig. Die Neuausrichtung auf wahrscheinliche Einsätze sei militärisch falsch und politisch verantwortungslos. Es fehle ein Gesamtverteidigungskonzept. Die "Dynamische Raumverteidigung" der Armee 95 scheine nicht mehr zu gelten, bzw. sei mangels Infanterie kaum praktikabel. Niemand wisse, was bei der "Verteidigungskompetenz" mit "savoir faire" konkret gemeint sei oder wie lange es dauere, bis die Armee das "pouvoir faire" erreichen könne.
Für die JSVP muss die Armee die Kernkompetenz Landesverteidigung zwingend erhalten. Diese Leistung werde durch die Bundesverfassung ohne Zweifel gefordert. Die JSVP fordert einen Luftschutz der Schweiz und ihrer Bevölkerung auch nachts und auch an Wochenenden.
Die KVSK fordert die doktrinelle Ansiedlung von Sonderoperationen im Bereich Führung A / JOINT analog dem Nachrichtendienst, weil das KSK die folgerichtige von der operativen auf die mittlere bis untere taktische Stufe heruntergebrochen Sonderoperationen-Grundlage ist.
Für eine Einzelperson ist das „pouvoir-faire“ in Sachen Verteidigung zu erhalten. Dies sei der klare Auftrag aus der Verfassung und vom Souverän.
4.4 Leistungen der Armee und Bereitschaftssystem
Leistungsprofil
Für BE erscheint es wichtig, dass das Leistungsprofil periodisch auf seine Stimmigkeit überprüft wird und armeeseitig eine genügende Flexibilität besteht, zeitgerecht auf veränderte Bedürfnisse reagieren zu können.
Für sechzehn Kantone (BE, UR, SZ, NW, GL, ZG, FR, SO, BS, BL, SH, AR, SG, AG, TI, VS) und die RK MZF steht die Aussage, wonach die Unterstützung ziviler Behörden im Zentrum der von der Armee zu erbringenden Leistungen stehen wird, im klaren Widerspruch zum Leistungsprofil, das eine Reduktion des für die Unterstützung ziviler Behörden vorgesehenen Kräfteeinsatzes um 15‘000 AdA und eine Verlängerung der Zeit, welche zwischen dem Ereignis und dem Einrücken des Gros der aufgebotenen Verbände verstreicht, vorsieht. Zwei Kantone (BE, BS) erwartet explizit, dass die Widersprüche bereinigt und der Bericht um eine Liste der wegfallenden Leistungen, allfälligen Kompensationsmöglichkeiten und (finanziellen) Auswirkungen auf die Kantone ergänzt wird.
Für dreizehn Kantone (BE, UR, SZ, NW, GL, ZG, SO, SH, AR, SG, TG, VD, VS), die AWM und die RK MZF muss die Infanterie, die primär für militärische Unterstützungseinsätze vorgesehen ist, auch in Zukunft die Fähigkeit zur Abwehr eines militärischen Angriffs haben.
Für drei Kantone (BE, SZ, ZG) ist diese massive Leistungsreduktion nicht akzeptierbar. Die für Einsätze zur raschen Unterstützung der zivilen Behörden notwendigen personellen und finanziellen Mittel seien bereitzustellen, damit die Armee diesem Auftrag wie auch dem Verteidigungsauftrag ungeschmälert nachkommen kann.
Explizit oder implizit fordern alle Kantone, dass die Reduktion des für die Unterstützung ziviler Behörden vorgesehenen Kräfteeinsatzes nicht zu einer Kostenumwälzung auf die Kantone führen dürfe.
TI weist darauf hin, dass es aufgrund der vorgesehenen Reduktion der Waffenplätze und Logistikzentren es anderweitige Infrastrukturen für die Bereitstellung des Materials und der Ausrüstung der Formationen mit erhöhter Bereitschaft benötige.
Für VD muss garantiert sein, dass die Armee in der Lage sei, alle ihre Aufgaben mit einer genügenden Verfügbarkeit, Durchhaltefähigkeit und Ausrüstung zu erfüllen. Zudem sei zu