Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2013/69: Änderung der Rechtsgrundlagen für die Weiterentwicklung der Armee · 77 Seiten
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Für den SGV ist auf eine Bereitschaft im Sinne einer Pikettstellung, d.h. auf das bisherige Bereitschaftssystem mit den zu einer „Perlenkette“ aufgefädelten WK-Bataillonen, für WKleistende Formationen zu verzichten. Eine Bereitschaftserhöhung in normaler oder besonderer Lage sei unrealistisch. Allfällige Spontanhilfe durch im Wiederholungskurs stehende Truppen sollte ohne grosse Bürokratie möglich sein, aber auf der Zeitachse nicht garantiert werden. Die Armee dürfe jedoch keine unentgeltlichen Leistungen erbringen. Für die Kantone und andere Sonderveranstaltungen (Sport- und andere Anlässe) sei ein Kostenbeteiligungssystem zu ent-wickeln.
Die AUNS, AWM und PL verlangen das Bereitschaftssystem der Armee von der Aufgabe Existenzsicherung auf die Aufgabe Verteidigung zu erweitern. Eine Mobilmachung innert 72 Stunden von nur rund 1‘500 Militärangehörigen sei unverantwortlich und ein Hohn. Damit könne die Armee weniger Leute aufbieten, als alle Feuerwehren der Schweiz. Mit „Mobilmachung“ habe dies wenig bis nichts mehr zu tun.
PM begrüsst die Erhöhung der Bereitschaft grundsätzlich. Das Bereitschaftssystem für den Verteidigungsfall werde jedoch überhaupt nicht angesprochen. PM verlangt keine permanente Bereitschaft für die Abwehr eines grossangelegten, militärischen Angriffs. Eine Art Aufwuchs werde daher immer notwendig sein. Die Frage sei jedoch, wie stark man eine Armee abbauen könne, um eine noch glaubwürdige Verteidigungsfähigkeit sicherzustellen und um einen allfälligen Aufwuchs zu ermöglichen. Ergänzend zur Verteidigungskompetenz sei eine klar definierte Verteidigungsbereitschaft zu fordern. Das Bereitschaftssystem sei auch für die Verteidigung darzulegen.
Der SFwV stellt erfreut fest, dass die Fähigkeitslücke der „Mobilisierung" geschlossen und wieder ein Bereitschaftssystem installiert werden soll. Der SFwV nimmt an, im späteren Standortkonzept die Antwort auf die Frage zu erhalten, wo die Materialdepots der verbleibenden 109 Bataillone untergebracht werden sollen.
Für die SOG ist das neue Konzept Bereitschaft notwendig, um FDT-freie Zeitfenster abdecken zu können. Dadurch können die für eine Unterstützung der zivilen Behörden in einer besonderen Lage notwendigen Mittel in ausreichender Quantität und Qualität sowie in einer angemessenen Zeitspanne verfügbar gemacht werden. Das mögliche Risiko bei der Umsetzung des Konzepts sieht die SOG in der nicht ausreichenden Verfügbarkeit des Materials und der notwendigen Infrastruktur, weil Ausrüstung, Systeme und Standorte wegen der finanziellen Restriktionen nicht in ausreichendem Mass und modernem, funktionsfähigem Zustand vorhanden sein könnten. Das Bereitschaftsmodell müsse daher im Sinne einer Skalierung für ausserordentliche Lagen (personell, materiell und finanziell) überprüft werden und eine möglichen Weiterentwicklung als Ersatz für die frühere Mobilmachung der gesamten Armee aufgezeigt werden. Die Leistungen der Armee müssten zudem mit den Leistungen des Zivilschutzes harmonisiert werden, um Doppelspurigkeiten zu vermeiden.
Der VSWW begrüsst, dass das Bereitschaftssystem verbessert werden soll, auf eine Bereitschaft mit einer zu einer Perlenkette aufgefädelten WK-Bataillonen sei aber zu verzichten. Erwünscht sei ein einsatzorientiertes Bereitschaftssystem als Übungsgerät. Die Armee soll keine unentgeltliche Unterstützungsleistungen mehr erbringen, so dass die Armee nur noch angefordert werde, wenn das Schadensausmass mindestens den Einsatzkosten entspreche.
Die AA fordert eine Ausrichtung des Bereitschaftssystems auch auf die Erstellung der Verteidigungs-Bereitschaft.
Das CP hat schwere Zweifel gegenüber der Theorie des „Aufwuchses“. Die weltweiten Ereignisse der letzten Jahre zeigten, dass sich die geopolitische Lage schneller ändern könne, als dies die Nachrichtendienste erkennen können.
Die GGstOf empfiehlt, statt von der Wiedereinführung eines Mobilmachungssystems zu sprechen, einen anderen, historisch weniger "belasteten" Begriff zu wählen der keine falschen Erwartungen bezüglich der aufgebotenen Anzahl an Angehörigen der Armee weckt
Die GG verlangt eine innert 48 Stunden mobilmachungsfähige „Milizarmee“.