Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2013/69: Änderung der Rechtsgrundlagen für die Weiterentwicklung der Armee · 77 Seiten
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Commander zu übernehmen. Die Lehren aus den vergangenen Armeestabsübungen müssen endlich gezogen werden.
Die GGstOf hat erhebliche Zweifel, dass ein Kdt HKA die taktische, obere taktische, die operative sowie die militärisch strategische Stufe intellektuell in Personalunion zu überblicken und auch zu vermitteln in der Lage sei.
Die GG verlangt ein Armeemodell, das auf einer modernen Gefahrenanalyse beruht, bestehende Schwachstellen ausmerzt und mit den derzeit diskutierten Mitteln bewerkstelligt werden kann. Die fehlende Ausrüstung müsse sonderfinanziert werden.
Für das FFD und 93 Einzelpersonen ist die Kopfstruktur auf den Frieden ausgerichtet und zu bürokratisch. Es stelle sich die Frage, wozu man für eine "Armee" von 100'000 Angehörigen der Armee noch einen so grossen Überbau benötige. Die Verbände mit effektiver Leistung gingen in diesem Organigramm verloren. Die Anzahl Hierarchien vom Chef der Armee bis zum Truppenkörper sei für eine solche Armee unverhältnismässig.
Die KVSK fordert, dass das KSK direkt dem C Op unterstellt werde, da Sonderoperationen stark von ihrer strategischen Wirkung geprägt seien und durch die direkte, kurze und einfache Führungskette Sonderoperationsleistungen rasch und sicher erbracht werden können.
Der SVMLT fordert eine wirkliche Führung der Armee (Hierarchie statt überflüssige Stäbe mit unübersichtlichen Strukturen), klare Definition von Verantwortung und Kompetenzen sowie eine hohe Professionalität in der Ausbildung unter der Verantwortung eines Ausbildungschefs.
Swissmem stimmt der klaren Trennung von Ausbildung und Einsatz zu.
Für eine Einzelperson ist die Kopfstruktur im Vergleich zur angepeilten Armeegrösse unerklärlich gross und teilweise unlogisch im Aufbau. Die VBS-Verwaltung befinde sich zudem immer noch in einer Grössenordnung wie zu Zeiten einer 800‘000er Armee.
Eine Einzelperson kritisiert, dass die dargestellte Struktur der Armee, eine Armee manifestiere, die nicht zur erwähnten Leistungserbringung, sondern als Manipuliermasse zum Zeitvertreib für Sicherheitspolitik, VBS und professionelle Armeeführung konzipiert sei. Mit der unbeschränkten Vollmacht des CdA auf Ebene 1 bestimme er als Angestellter der Verwaltung eigenmächtig Auswahl und Beförderung aller Offiziere. Auch die auf eine militärische Spielgruppe reduzierte Truppe auf Ebene 4 entspreche der Struktur von Streitkräften totalitärer Staaten, dem Machterhalt der Diktatur, der Knebelung von Freiheit.
Territorialregionen
Neunzehn Kantone (BE, LU, UR, SZ, OW, NW, GL, ZG, FR, SO, BS, BL, SH, AR, SG, TG, TI, VS, GE) und die RK MZF begrüssen die Stärkung der Territorialregionen, insbesondere die geplante Unterstellung bzw. Zuweisung von Infanterie- und Militärpolizeiformationen. Diese Elemente müssten aber über eine hohe Bereitschaft verfügen. Für zwei Kantone (BE, BS) reicht die Unterstellung nur je eines Rettungs- und Geniebataillons jedoch nicht aus, um die Bedürfnisse der Kantone einer Territorialregion nach Katastrophenhilfe abzudecken. BE schlägt vor, die geografischen Zuständigkeiten der Territorialregionen auf die bestehenden Konkordats- und Ereignisbewältigungsräume der zivilen Behörden anzupassen.
Dreizehn Kantone (GL, UR, SZ, NW, ZG, SO, BL, SH, AR, SG, GR, TG, VS) und die RK MZF beantragen den Beitrag der Territorialregionen beim Schutz kritischer Infrastrukturen wie folgt zu formulieren: "Mit diesen Kräften können Beiträge zum Schutz von kritischen Infrastrukturen (Objekte, Transversalen, Kommunikationsknoten usw.) und Grenzabschnitten geleistet werden." Ohne Ergänzung durch "kritische Infrastrukturen" werde nicht klar, um welche Objekte es sich dabei handle.
Für SG besteht Unklarheit hinsichtlich der Unterstellungen und der daraus folgenden Aufträge der entsprechenden Formationen. Es wäre zu klären, ob zur Unterstützung der zivilen Behörden ausschliesslich Formationen der Ter Reg eingesetzt werden oder auch jene, deren Unterstellung beim Kommandanten Heer vorgesehen ist. Der letztere Fall scheint SG aus dem Blickwinkel der Fähigkeiten und der Verfügbarkeit sinnvoll. Überdies ist in Frage zu stel-