Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2013/69: Änderung der Rechtsgrundlagen für die Weiterentwicklung der Armee · 77 Seiten

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Diverses

Die CVP schlägt vor, vertieft zu prüfen, wie die Milizkommandanten Unterstützungen durch Berufskader erhalten können, insbesondere bei der administrativen Vorbereitung der Wiederholungskurse.

Die SOG und der SUOV fordern ein neues Modell des militärischen Nachrichtendienstes, das proaktiver, mit den nötigen Sensoren für die Erfassung, Analyse und Verbreitung des für die Sicherheitspolitik wichtigsten Gutes, der Nachrichten, ausgestattet ist. In diesem Bereich erscheint eine verstärkte internationale Zusammenarbeit überprüfenswert.

Für die SOG und AVIA hat die Luftwaffe sehr viele Aufgaben, die an der Grenze der Miliztauglichkeit seien. Es sei aber nicht sichergestellt, dass sämtliche Anstrengungen unternommen würden, die zivilen und militärischen Fähigkeiten optimal zu verbinden. Die WEA sollte die Absicht der Erhaltung der Miliz bei der Luftwaffe speziell erwähnen und die dazu notwendigen Vorkehrungen beinhalten. Die SOG und AVIA sind der Überzeugung, dass bisweilen allzu schnell eine Stelle als nicht miliztauglich definiert werde, als prominentestes Beispiel seien die Piloten des Gripen erwähnt.

Der GGstOf fehlt für die Reduktion der Anzahl höherer Stabsoffiziere eine stichhaltige Begründung. Die Aussage „Ihre Stv. bekleiden den Grad eines Brigadiers. Dadurch besteht für Milizoffiziere nach wie vor die Möglichkeit, eine Laufbahn bis hin zum höheren Stabsoffizier einzuschlagen“ sei eine "Beleidigung" für jeden Milizoffizier. Werde damit auch gesagt, dass es nicht vorstellbar sei, dass ein Milizoffizier eine Panzerbrigade führt?

Für die GGstOf stellt sich zudem die Frage nach Reservestäben, die in der Lage wären, als Ablösungen Stäbe bis zur Stufe eines Gs Vb zu alimentieren.

Der SVMLT fordert eine Wieder-Konstituierung von vollständig ausgerüsteten Reserve-Verbänden zur Sicherstellung und Erhöhung der Durchhaltefähigkeit nach gegebenem Bedarf.

4.6 Ausbildung

Grundausbildung

VD erachtete eine variable Dauer der Rekrutenschule, angepasst an die Bedürfnisse der einzelnen Waffengattungen, für angebrachter als eine starre einheitliche Lösung. Das Ausbildungsziel müsse die Dauer festlegen.

Die BDP begrüsst die Verkürzung der Rekrutenschule. Dazu könne es aber Ausnahmen geben. Die BDP beantragt, dass in der Gesetzesvorlage „in der Regel 18 Wochen“, statt „grundsätzlich 18 Wochen“ festgehalten werde.

Für die SP trägt die vorgesehene Verkürzung der Ausbildungszeiten das Risiko, allein noch romantische Bedürfnisse der Milizfolklore zu bedienen, statt eine an Effizienz und Effektivität orientierte Armee zu ermöglichen. Namentlich im Bereich der Verbandsausbildung, dem Umgang mit hochkomplexen Systemen und modernen Anforderungen an die Friedensförderung im Ausland dürften die vorgeschlagenen Ausbildungszeiten am untersten Rand, ja darunter zu liegen kommen. Es würde aber keinen Sinn machen, eine Armee zu unterhalten, welche nicht in der Lage wäre, ihre militärischen Aufgaben zu erfüllen und ihre einzige Existenzberechtigung daraus zöge, den Kantonen scheinbar kostengünstig Hilfspersonal zur Verfügung zu stellen.

Für CH muss Dauer der Rekrutenschule in erster Linie auf die Ausbildungsbedürfnisse der Truppe ausgerichtet werden. Wesentlich sei, dass auch eine seriöse Verbandsausbildung bis Stufe Bat (unter Einbezug der abverdienenden Milizkader) möglich sei.

PL steht der Reduktion der Rekrutenschulen auf 18 Wochen grundsätzlich nicht ablehnend gegenüber. Es sollte aber eine Flexibilisierung nach den Anforderungen der verschiedenen Truppengattungen erfolgen.