Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2013/69: Änderung der Rechtsgrundlagen für die Weiterentwicklung der Armee · 77 Seiten
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Brigaden
Für AG ist die Abschaffung der Inf Br ein Abbau der regionalen Verankerung und ein Widerspruch zur Einsatzbereitschaft der Truppen.
AI fordert neben den beiden Panzerbrigaden die Beibehaltung von mindestens einer Infanteriebrigade, welche in der Lage sei, unter anderem auch Aufgaben im anspruchsvollen Alpengebiet zu erfüllen.
GR fordert am Kommando der Gebirgsinfanteriebrigade 12 in Chur festzuhalten. Ein Offizier im Rang eines Generals sei als Ansprechpartner für die Behörden in einem Kanton mit sehr vielen Armeeeinsätzen (WEF, WM, ESM, Naturereignisse usw.) unabdingbar. Sollte - wie im Bericht dargelegt - die Gebirgsinfanteriebrigade 12 aufgehoben werden, erwartet GR die Stationierung eines Kommandos eines anderen Grossen Verbandes (beispielsweise der Ter Region 3, des Lehrverbandes Infanterie oder der Mil Sich), womit die vorerwähnten Ziele ebenfalls erreicht würden.
Die AUNS fordert, die jetzigen (Gebirgs-) Infanteriebrigaden zu belassen, sowie an der heutigen Zahl von Bataillonen / Abteilungen festzuhalten, um die Weiterausbildungsmöglichkeiten sowohl der Miliz- als auch der Berufsoffiziere und damit den Kadernachwuchs zu erleichtern.
Für die CH benötigt jede verteidigungskompetente Pz Br in unserm Gelände zwingend Infanterie in Truppenkörperstärke. Die Inf Br Stäbe seien beizubehalten oder durch Vergleichbares zu ersetzen. Schwerpunktaktionen im Bereich der mit 3-4 Inf Bat alimentierten Ter Reg seien sonst nicht führbar.
Die SOG und der SUOV fordern eine Beibehaltung der Infanteriebrigaden nicht nur als „Schutzinfanterie“, sondern als in allen Operationstypen einsetzbare Verbände, weil ein Kampf der verbundenen Waffen ohne ausreichend grosse infanteristische Komponente nicht machbar sei. Die Infanterie müsse ihre Fähigkeit über das gesamte Einsatzspektrum beibehalten und müsse entsprechend ausgebildet und ausgerüstet sein
Für die GGstOf hat die Neuunterstellung von Bat an die Ter Reg zur Folge, dass die Inf Br aufgelöst werden. Die Auflösung der Inf Br habe u.a. zur Folge, dass von einem operativen Zusammenhang kaum mehr die Rede sein könne. Die verbleibenden 2 Pz Br könnten auf Stufe Armee keinen op Zusammenhang sicherstellen. Die Handlungsfreiheit der Stufe Armee würde nachhaltig geschwächt.
Kommando Spezialkräfte
Zehn Kantone (UR, SZ, NW, GL, SO, SH, AR, SG, TG, TI) und die RK MZF beantragen das Kommando Spezialkräfte direkt dem Chef Operationen zu unterstellen, da es sich um ein strategisches Werkzeug zur Wahrung der nationalen Interessen handle und zu den Mitteln der ersten Stunde gehöre. Auch die SVP lehnt die Unterstellung unter das Heer ab. Die Spezialkräfte der Armee hätten auch eine politische Komponente und müssten daher möglichst weit oben angesiedelt werden. Zudem habe sich die heutige Unterstellung beim Führungsstab der Armee, neu Chef Operationen, in der Praxis bewährt. Ebenso müsse die Ausbildung der Spezialkräfte beim Chef Operationen angesiedelt werden. Die AWM erachtet die Unterstellung des Kommandos Spezialkräfte wegen der strategischen Bedeutung und der rasch zu erfolgenden Einsätze ebenfalls als sinnvoll.
Koordinierter Sanitätsdient
Sechzehn Kantone (BE, LU, UR, SZ, NW, GL, FR, SO, BL, SH, AR, SG, AG, TG, TI, VS) schlagen vor, die Ansiedlung, die Rolle und die weiteren Aufgaben des Koordinierten Sanitätsdienstes (KSD) von der Strategie Bevölkerungsschutz und Zivilschutz 2015+ abhängig zu machen. Die Aufgaben der LBA und der FUB müssten ebenfalls in Abstimmung mit dieser Strategie koordiniert werden. Für BE könnte dabei allenfalls auch die zukünftige Ansiedlung und Rolle der Armeeapotheke als „Bundesapotheke“ geprüft werden.