Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2013/69: Änderung der Rechtsgrundlagen für die Weiterentwicklung der Armee · 77 Seiten

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len, inwiefern die identische Unterstellung von taktischen Instrumenten wie den Panzerbrigaden zusammen mit einem strategischen Instrument wie dem KSK unter den Kommandanten Heer sinnvoll ist.

Für achtzehn Kantone (BE, LU, UR, SZ, NW, GL, ZG, FR, SO, BL, SH, AR, SG, GR, AG, TG, TI, VS) und die RK MZF muss der kantonale Territorialverbindungsstab (KTVS) auch zukünftig das Bindeglied zwischen einem Kanton und der Territorialregion sein. Die KTVS müssen sogar gestärkt werden.

Für vierzehn Kantone (LU, UR, SZ, NW, GL, SO, SH, AR, SG, GR, AG, TG, VS, GE) und die RK MZF muss die Terminologie „besondere und ausserordentliche Lage“ mit jener im Bevölkerungsschutz und Zivilschutz einheitlich sein.

Acht Kantone (UR, SZ, GL, SO, SH, SG, TG, TI) und die RK MZF beantragen, dass zur Vertretung der Miliz die Funktion des stellvertretenden Kommandanten der Territorialregionen durch einen Milizoffizier im Range eines Brigadiers besetzt wird.

AR begrüsst die Schwergewichtsverlagerung im Bereich der Militärischen Sicherheit hin zur territorialen Militärpolizei grundsätzlich. Allerdings bestehe seitens der Polizei eher ein Bedarf auf der Ebene von „Sicherheitsassistenten“ und nicht von ausgebildeten Polizisten.

Die CVP begrüsst die Stärkung der Territorialregionen durch Infanteriebataillone.

Aus der Sicht der GLP ist darauf zu achten, dass mit der Verdoppelung der Militärpolizeibataillone effektive Mehrleistungen verbunden sind und nicht bloss bestehende Lücken in den kantonalen Polizeikorps kompensiert werden.

Bei der SP stösst der Vorschlag, zusätzliche Verbände den Territorialregionen zu unterstellen, auf entschiedenen Widerspruch. Eine solche Struktur würde die Armee weiter zu einem blossen Dienstleistungserbringer der Kantone für irgendwelche militärfremde Aufgaben herabstufen. Die SP ist gegen die Verdoppelung der Anzahl Militärpolizeibataillone. Es sei nicht begründbar, die Militärpolizei, die allein innerhalb der Armee Aufgaben wahrzunehmen hat zu verdoppeln, wenn gleichzeitig die Armeebestände deutlich heruntergefahren werden. Der Bundesrat soll hingegen mit den Kantonen Leistungsvereinbarungen abschliessen, damit diese für die Wahrnehmung nationaler Sicherheitsaufgaben mit Bundesmitteln unterstützt werden und den Bestand ihrer Polizeikorps dauerhaft aufstocken können.

SG regt an, aus Gründen der Konsistenz wie auch der Wirksamkeit der subsidiären Unterstützung die geographischen Verantwortlichkeiten der Ter Reg deckungsgleich festzulegen wie jene der Partnerorganisationen im Bevölkerungsschutz. Als Massstab können hier die Polizeikonkordate oder die Regionen der Konferenz der Verantwortlichen für Bevölkerungsschutz, Militär und Zivilschutz dienen.

Für CH ist die Trennung der mechanisierten Truppe von den Inf Bat (bei den Ter Reg) unbefriedigend. Das widerspräche der Vorstellung des Gesamtsystems mit in allen Operationstypen einsetzbaren Soldaten. Gewisse Funktionen innerhalb der Stäbe der Ter Reg und der Br liessen sich zusammenlegen.

PM beantragt die Territorialregionen aufzulösen und die kantonalen Verbindungsstäbe zwei nie zu bildenden Armekorps zu unterstellen.

Der SFwV stellt erfreut fest, dass die Schaffung einer Schutzinfanterie verworfen wurde und die Infanterie vollwertig als schlagkräftiges Kampfelement erhalten bleibt. Möglicherweise könnte ein Ter Reg Stab mit der gleichzeitigen Erfüllung von Ter- und Kampfaufgaben in ein schier unmenschliches Dilemma geraten. Die Führung dieser Kampfelemente liesse sich vereinfachen, wenn die Inf Bat, ähnlich der heutigen Flab Kampfgruppen, in einem grösseren Truppenkörper (z.B. Inf Rgt) zusammengefasst würden und der Ter Reg Stab somit von der Kampfführung in seinem Raum entlastet würde. Der SFwV stellt fest, dass bis dato nur Fahrzeuge und Fluggeräte zur Verfügung stünden die, insbesondere bei meteorologischer Extremsituation im Alpenraum, nicht vollumfänglich einsatzfähig seien. Daher erachtet der SFwV den seriösen Fortbestand der Train Formationen auch in der heutigen Zeit nach wie vor als unabdingbar. Um die territoriale Verankerung auch in diesen Formationen zu pflegen,