Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2013/69: Änderung der Rechtsgrundlagen für die Weiterentwicklung der Armee · 77 Seiten
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Der VdI beantragt, die Dauer der Wiederholungskurse bei drei Wochen zu belassen. Das bisherige System habe sich über Jahre bewährt und stelle die Bereitschaft unserer Milizarmee sicher.
Für eine Einzelperson ist eine milizfreundlichere Ausgestaltung der Armee durchaus anerkennenswert, doch mit den vorgeschlagenen Massnahmen bestimmt nicht realisierbar. Eine Reduktion der Wiederholungskurse auf bloss zwei Wochen führe nicht zum Ziel. Mit zwei Wochen lasse sich die Verteidigungsfähigkeit kaum erhalten. Bereits heute würden die Truppen während ihrer Wiederholungskurse immer mehr gefordert. Freizeit und Kameradschaftspflege fänden kaum mehr Raum. Diese Belastung werde mit einer Reduktion der Dauer der Wiederholungskurse weiter zunehmen, was sich auf die Motivation der Wehrleute ungünstig auswirken werde. Zudem erhöhe sie mit zusätzlichen Kursen insbesondere die ausserdienstliche Belastung der Kader, welche im zivilen Leben in der Regel auch in Wirtschaft und Öffentlichkeit eine vermehrte Verantwortung übernehmen. Mit diesen Massnahmen werde die Verteidigungskraft der Armee sinken und die Zusammenhalt innerhalb der Truppenkörper und die Motivation abnehmen.
Für eine Einzelperson ist der Aufwand der Truppen bei zwei Wochen Wiederholungskurs beinahe gleich gross wie bei drei Wochen, aber mit einem viel grösseren Verlust an Ausbildungszeit.
Ergebnis WK-Dauer
Wer 2 Wo 2 Wo, 3 Wo variabel Schweigen Total aber
Kantone 2 16 3 2 3 26
Parteien 1 5 17
DV Gemeinde,
Städte, Berg- 11
gebiete DV Wirtschaft 2 1 14
Sipol/Milpol 1 2 6 615
Weitere 3 1 6 2 11 23 Einzelpersonen 95 5100
Total 8 18 111 11 28176
4.7 Armeebestand, Diensttage und Dienstleistungsmodell
Allgemein
GE vermisst grundsätzliche Ausführungen zur Notwendigkeit bzw. Reform der Dienstleistungspflicht, die enorme Auswirkungen auf die Bestände und deren Steuerung hat.
ZH erwartet, dass die Armee auch in Zukunft in den Kantonen verankert sein wird sowie von diesen mitgetragen wird.
Drei Kantone (ZH, AI, SG) erwarten, dass sie weiterhin „Götti-Kanton“ einer angemessenen Zahl von Bataillonen/Abteilungen sein werden.
Armeebestand
Für SZ ist ein Truppenbestand von 120‘000 Angehörigen der Armee ins Auge zu fassen, um auch personalintensive Einsätze wie Bewachungen oder Katastrophenhilfe über längere Zeit durchhalten zu können.