Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2013/69: Änderung der Rechtsgrundlagen für die Weiterentwicklung der Armee · 77 Seiten

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Das CRDC begrüsst eine Verkürzung der Wiederholungskurse, diese müsse aber zu Gunsten der Kaderausbildung genutzt werden.

Die GGstOf erachtet eine Verkürzung der Wiederholungskurse auf zwei Wochen als falsch. Um eine eindeutige Verbesserung in den Wiederholungskursen zu erreichen, müssten unter anderem die Bereiche der allzu hohen Personalfluktuation in den Einheiten, der zu hohen Abhängigkeit der Einheiten von all den Spezialisten und die allzu large Dienstverschiebungspraxis angegangen werden. Eine einseitige Ausrichtung der Wiederholungskurse auf die Bedürfnisse der Wirtschaft sei sicherheitspolitisch zumindest zu hinterfragen, wenn nicht sogar falsch. Die Konsequenzen einer Verkürzung der Wiederholungskurse auf zwei Wochen seien deutlicher auszuweisen, insbesondere, dass die Verbandsschulung ab Stufe Trp Kö kaum mehr gewährleistet werden könne. Die Machbarkeit der zweiwöchigen Wiederholungskurse sei mit Pilotversuchen zu prüfen. Die WK-Dauer der Pz Br sei speziell zu regeln.

Für das FFD und 93 Einzelpersonen ist die Reduktion der Wiederholungskurse auf zwei Wochen illusorisch. Die Leistungsfähigkeit der Truppe würde massiv leiden. Übungen mit Truppenkörpern oder Grossen Verbänden würden verunmöglicht. Mit der Reduktion der Wiederholungskurse auf zwei Wochen nehme zudem die (ausserdienstliche) Belastung der Kader (auch wegen der vorgeschlagenen zusätzlichen Kurse) eher noch zu, was im Endeffekt das Ende der Milizarmee bedeute.

Die JSVP lehnt eine Kürzung der Wiederholungskurse auf zwei Wochen vehement ab. Bereits mit dem heutigen System bestehe das Problem, dass die ersten und letzten drei bis vier Tage eines Wiederholungskurses für die Mobilisierung und Demobilisierung aufgewendet werden müssen. Würde der Wiederholungskurs weiter verkürzt, bliebe kaum mehr eine Woche, um die Truppe zu trainieren. Dies sei ineffizient und reiche sicherheitstechnisch nicht aus, um das nötige Wissen aufzufrischen. Ein solcher Schritt würde die bereits heute erkennbaren Missstände in den Wiederholungskursen weiter verschärfen. Wenn überhaupt Diensttage eingespart werden (müssten), sollte man viel eher die WK-Zeit bei drei Wochen belassen und stattdessen ein oder zwei ganze Wiederholungskurse streichen.

Die KVSK fordert mindestens 3-wöchige Wiederholungskurse jedes zweite Jahr für die Milizformationen des KSK. Ein zweiwöchiger Wiederholungskurs reiche im KSK nicht, um eine Bat-Einsatzübungen mit Einbezug der vorgesetzten Kommandostufe durchzuführen. Eine Einsatzübung alle zwei Jahre sei das absolute Minimum, um die Führungsfähigkeit der Kader zu erhalten.

Der SSV sieht aufgrund der verkürzten Ausbildungszeiten, dass Kompetenznachweis des Angehörigen der Armee an der persönlichen Waffe im ordentlichen Dienst wohl nicht mehr alleine erbracht werden könne. Der SSV steht mit seinem ausgebildeten und qualifizierten Personal der Armee zur Verfügung, die militärische Vorbildung in Sachen Ordonnanzwaffen zu organisieren und durchzuführen (ähnlich den bisherigen Jungschützenkursen) wie auch die Aus- und Fortbildung der Angehörigen der Armee während der dienstfreien Zeit zu übernehmen und deren Kenntnisse und Fähigkeiten an der persönlichen Waffe verbessern zu helfen sowie diesen regelmässige praktische Schiesstrainings anzubieten. Diese Aus- und Fortbildungen könnten vom SSV dezentral in allen Sprachregionen der Schweiz und während des ganzen Jahres durch sein qualifiziertes Personal auf den jeweilig dafür geeigneten Anlagen durchgeführt werden. Der SSV schlägt vor, dass alle AdA, die mit einer persönlichen Waffe ausgerüstet sind, die obligatorischen Ausbildungsinhalte absolvieren, also auch Offiziere aller Stufen sowie höhere Unteroffiziere.

Der SVMLT fordert Wiederholungskurse von mindestens drei Wochen Dauer.

Swissmem stimmt der Verkürzung der Wiederholungskurse zu.

Transfair unterstützt die vorgeschlagene Verkürzung der Wiederholungskurse auf 13 Tage ausdrücklich. Die Verkürzung der Wiederholungskurse sei aus Sicht der Arbeitnehmenden von grosser Bedeutung. Sie entlaste die Arbeitnehmenden wie auch die Betriebe. Als Nebeneffekt verspricht sich transfair zudem auch im Bereich der Logistikbasen eine spürbare Entlastung in der Spitzenbelastung für die dort tätigen Mitarbeitenden.