Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2013/69: Änderung der Rechtsgrundlagen für die Weiterentwicklung der Armee · 77 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 48Fedlex · Ergebnisbericht

[Geben Sie Text ein]

lich jener Angehörigen der Armee für Logistik, Sanität etc. blieben zu wenig für die eigentlichen Kampftruppen und damit für die Verteidigung.

PM erwartet vom Parlament, dass es seinen Mehrheitsbeschluss bezüglich Bestand der Armee durchsetze. Der Armeebestand habe mindestens 100‘000 Angehörige der Armee zu betragen.

Der SFV, die SOG und der SUOV verlangen eine gewisse Flexibilität in der Frage des gesetzlich festgeschriebenen Armeebestandes, der sich — basierend auf strategischen Überlegungen — zwischen 100‘000 und 120‘000 Angehörigen der Armee zu bewegen hat. Der absolute Minimalbestand der Armee darf einen Sollbestand von 100‘000 Mann nicht unterschreiten. Nur so könne ein genügend hoher Personalbestand (auch für die Gewinnung des Kadernachwuchses) garantiert werden, um möglichst viele Ablösungen zu schaffen, um in Krisensituationen nicht dasselbe Personal auf lange Zeit im Einsatz halten zu müssen. Dies auch, um die Bedürfnisse der Wirtschaft mit in Betracht zu ziehen.

Der SFwV ist der Ansicht, dass ein Bestand von 100'000 Angehörigen der Armee als absoluter Minimalbestand nicht unterschritten werden darf. Um in Krisensituationen die Durchhaltefähigkeit und die entsprechenden Ablösungen sicherzustellen, wäre ein Sollbestand von 120'000 Angehörigen der Armee idealer. Die zusätzlichen 20'000 AdA böten zudem eine breitere Selektionsbasis für den Kadernachwuchs. Für den SFwV ist nachvollziehbar, dass die Angehörigen der Armee zur Erreichung des angestrebten Bestandes rund neun Jahre in der Armee eingeteilt bleiben. Der SFwV befürwortet zudem, dass die Angehörigen der Armee nach der Leistung ihrer Wiederholungskurse direkt aus der Armee ausscheiden und nicht mehr in einer Reserve geparkt werden. Der SFwV stellt erfreut fest, dass die Bestände eines Bataillons und einer Kompanie gesenkt werden sollen.

Für die SOG und AVIA reduziert die Schrumpfung des Bestandes die wichtigen Möglichkeiten, die Armee in der breiten Bevölkerung zu verankern. Im Normalfall falle die Armee durch Emissionen höchstens als Störfaktor, dann leider negativ, auf. Die Luftwaffe sei davon besonders betroffen. In der WEA fehlten Massnahmen, die diesem Umstand Rechnung tragen würden.

Für den VSWW ist eine politische Bestandeslimite inakzeptabel, da der Armeebestand das Resultat der Aushebungsquote mal die Anzahl Jahre Dienstpflicht, minus die Untauglichkeitsquote sei. Die AWM erachtet ein solches politisches Bestandeslimit grundsätzlich als problematisch.

Das CP weist darauf hin, dass eine zu grosse Reduktion der Armeebestände die Mehrsprachigkeit und besonders die Präsenz von Romands in den hohen Graden erschwere.

Für den EVU ist der Sollbestand von 100‘000 Angehörigen der Armee durch die Finanzen geprägt und das absolute Minimum. Ein Sollbestand von 120‘000 – 140‘000 Angehörigen der Armee wäre geeigneter, den verfassungsmässigen Verteidigungsauftrag zu erfüllen.

Die GG verlangt einen Bestand von mindestens 120‘000 Mann Kampftruppen und 180‘000 Mann Reserven. Mit 100‘000 Angehörigen der Armee könne weder der Primärauftrag „Verteidigung“ noch die wirklich nötigen Mannschaftsbestände zugunsten der Kantone in Notlagen gewährleistet werden.

Die JSVP lehnt eine weitere Halbierung des Truppenbestandes von heute rund 180‘000 AdA auf (geplante) 100‘000 AdA vehement ab. Damit kratze die Schweizer Armee der Zukunft an einer roten Grenze. Werde der Armeebestand noch weiter gesenkt, könnten mehrere zentrale Leistungen nicht mehr erbracht werden. Zudem hat die Schweiz praktisch keinen Spielraum mehr, sollte sie ohne Vorwarnung mehr Truppen benötigen. In Anbetracht, dass der Armeebestand während den letzten Jahrzehnten bereits von 800‘000 auf 180‘000 Mann gesenkt wurde, dürfe eine weitere Halbierung nicht akzeptiert werden. Stattdessen soll im Rahmen der Frauen-Wehrpflicht der Truppenbestand mehr oder weniger auf dem heutigen Niveau (200‘000 Angehörige der Armee) gehalten werden. Mit einem Aktivbestand von 200‘000 Angehörigen der Armee hätte die Armee den nötigen Spielraum, um flexibel auf Bedrohungen reagieren zu können. In Anbetracht des grösseren Aktivbestandes könnte man