Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2013/69: Änderung der Rechtsgrundlagen für die Weiterentwicklung der Armee · 77 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 47Fedlex · Ergebnisbericht

[Geben Sie Text ein]

OW begrüsst die Anpassung der Sollbestände pro Truppenkörper und pro Einheit insofern, als davon ausgegangen werden könne, dass zukünftig die Unterbringung in einer Gemeindeunterkunft mehrheitlich möglich sein werde.

Zwei Kantone (AI, VS) beantragen einen Sollbestand von 100‘000 Angehörigen der Armee. Für VS ist nur damit das Leistungsprofil aus dem Armeebericht 2010 noch erfüllbar.

VD vermisst jegliche Erklärung, aufgrund welchen Modells der Bundesrat auf die Zahl 100‘000 gekommen sei. Die entsprechenden Überlegungen müssten in der Botschaft dargelegt werden.

Für GE fehlt der Beweis, dass die beantragten Bestände dem Bedarf für die Aufgabenerfüllung entspreche.

Die BDP wertet die Senkung des Armeebestandes auf 100‘000 Angehörige der Armee als positiv.

Die FDP unterstützt einen Sollbestand von mindestens 100‘000 Angehörigen der Armee.

Die SVP erachtet einen Sollbestand von 100’000 Angehörigen der Armee als ungenügend, insbesondere wenn verschiedene Kantone gleichzeitig den Schutz benötigen würden. Nur mit einem Bestand von 120‘000 Angehörigen der Armee könne die Armee ihren Verfassungsauftrag erfüllen.

Die SP hat Verständnis dafür, aufgrund der markant gestiegenen Tendenz, Wiederholungskurse immer und immer wieder zu verschieben, die Bereitschaftsreserve zu erhöhen, damit Sollbestand und Effektivbestand auch auf niedriger Truppenebene zur Deckung gebracht werden können. Kein Verständnis hat die SP aber dafür, diesen Sachzwang dazu zu missbrauchen, den Parlamentsentscheid vom 29. September 2011 zu unterlaufen, den Bestand der aktiven Armee um 20‘000 AdA zu senken und die Armeereserve ersatzlos aufzulösen. Die SP protestiert in aller Form gegen den Versuch des VBS, den Parlamentsentscheid zu unterlaufen. Die SP erwartet im definitiven WEA-Bericht klare Aussagen darüber, wie dieser Parlamentsentscheid umgesetzt werden soll – nicht allein auf Ebene eines neu definierten Sollbestandes, sondern auch in Bezug auf den wie in der Armee XXI definierten Effektivbestand. Die SP fordert eine Reduktion des Bestandes auf 50‘000 Angehörige der Armee.

Der SGV fordert einen Bestand „100‘000 Personen“, der unter keinen Umständen unterboten werden dürfe.

Für die AUNS steht der Bestand von 100‘000 Militärdienstpflichtigen in einem Missverhältnis zu den verfassungsmässigen Aufgaben der Armee, zu den möglichen Bedrohungen insbesondere der inneren Sicherheit und zum Milizprinzip. Die Bestandeszahlen müssen sorgfältig überprüft werden, vor allem bezüglich Durchhaltefähigkeit und Ablösungen im Einsatz über 7 Tage mal 24 Stunden. Nach der Beurteilung der AUNS benötigt die Armee zur Erfüllung ihrer verfassungsmässigen Aufgaben einen Sollbestand von mindestens 120‘000 Armeeangehörigen und zusätzlich ausreichende personelle Reserven.

Für die AWM muss der Sollbestand mindestens 100‘000 Angehörige der Armee betragen, eher sogar mehr.

Für die GSoA ist die Senkung des Sollbestandes eine Scheinsenkung, da aufgrund der Kürzung der Dienstdauer die Zahl der jährlich einrückenden Militärdienstpflichtigen in etwa gleich hoch bleibe, wie in den letzten zwanzig Jahren.

Die LKMD fordert einen Armeebestand von mindestens 100‘000 Angehörigen der Armee, entsprechend dem Leistungsprofil und einer möglichen Einsatzdauer (Durchhaltefähigkeit).

Für die PL ist der Armeebestand das Resultat der Aushebungsquote multipliziert mit der Anzahl Jahre der Dienstpflicht, minus Abgänge. Politische Bestandeslimiten seien grundsätzlich als problematisch zu beurteilen. PL plädiert dafür, die Tauglichkeitskriterien den unterschiedlichen militärischen Erfordernissen anzupassen (differenzierte Tauglichkeit). Damit könne die gegenwärtig hohe Untauglichkeitsrate, welche das Milizsystem im Grundsatz in Frage zu stellen beginnt, wieder erhöht werden. Aus Sicht von PL müsste der Armeebestand mindestens 150‘000 Angehörige der Armee betragen, oder wie bisher 200‘000. Mit 100‘000 abzüg-