Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2013/69: Änderung der Rechtsgrundlagen für die Weiterentwicklung der Armee · 77 Seiten
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drücklich auf die unbestritten hohe militärfreundliche Haltung der Ostschweizer Bevölkerung hin.
Für AG hat das Stationierungskonzept eine sehr hohe politische und volkswirtschaftliche Bedeutung. Der Erhalt der bestehenden Waffenplätze und Betriebe der Armee im Kanton sei deshalb von zentraler Bedeutung. AG wünscht deshalb, dass das bisherige gute Miteinander bei einer allfälligen Redimensionierung der militärischen Infrastrukturen angemessen berücksichtigt werde, bestehende Verträge eingehalten würden und die Umsetzungsfristen so gewählt werden, dass die betroffene Region bzw. Gemeinde eine entsprechende Umnutzungsplanung eines Areals in realistischen Zeitverhältnissen umsetzen könne.
Für VD darf die Budgetkürzung nicht alleine das Standortkonzept bestimmen. Es müssten auch Immobilienreserven und die Handlungsfreiheit der Armee berücksichtigt, sowie eine Übernutzung verhindert werden. Ebenso wären die Möglichkeiten einer kombinierten zivilen und militärischen Nutzung von Objekten zu prüfen. VD erwartet, dass die verbleibenden Immobilien nach modernen Praktiken verwaltet werden. VD schlägt eine Mittelverteilung von 65 Prozent für Betriebsausgaben und 35 Prozent für Investitionen vor.
ZH erwartet, Standort mindestens einer Brigade zu bleiben sowie den Erhalt des Rekrutierungszentrums Rüti als auch des kantonalen Waffenplatzes Reppischtal. Betreffend den Flugplatz Dübendorf wird auf das Schreiben vom 3. Juli 2013 betreffend Innovationspark Zürich verwiesen. Für AR ist es wichtig, den Standort der BUSA in Herisau beizubehalten. SG geht davon aus, dass die Territorialregion 4 sowie die wesentlichen Kommandi und Standorte der Armee dem Kanton erhalten bleiben.
JU begrüsst die Reduktion der Ausgaben im Bereich der Immobilieninfrastruktur. Das neue Stationierungskonzept müsse auch die Auswirkungen einer Übernutzung von Standorten berücksichtigen.
Die BDP erwartet, dass die betroffenen Kantone und Gemeinden sowie die hierfür zuständigen Behörden und Personen frühzeitig über das für sie relevante Stationierungskonzept orientiert werden.
Die CVP erachtet es als sinnvoll an, wenn das Stationierungskonzept zusammen mit der Botschaft präsentiert würde. Das Stationierungskonzept solle dabei nicht primär aus ökonomischen Überlegungen und aus Sicht einer Verteillogistik entwickelt werden, sondern vielmehr auch die strategischen Bedürfnisse beachten.
Die FDP erachtet Einschnitte in der Infrastruktur für unumgänglich, um ein Ausgabengleichgewicht herzustellen. Eine Zentralisierung der Infrastrukturen müsse daher angestrebt werden.
Die GLP fordert, dass die nicht mehr benötigten Armeeimmobilien, die in Zentren oder deren Umland liegen, in Absprache mit den betroffenen Kantonen und Gemeinden und im Einklang mit den raumplanerischen Grundsätzen weiter genutzt werden.
Für die SP ist die starke Reduktion der Standorte richtig. Die Anzahl Waffen-, Übungs- und Schiessplätze der Schweizer Armee könne aufgrund der vorgesehenen Bestandessenkung und dem neuem RS-Rhythmus auf höchstens einen Drittel gesenkt werden. Werden Gebäude und Flächen frei, sollen sie wenn möglich an die Kantone oder Gemeinden übergehen. Haben diese keinen Bedarf, sollen sie unter keinen Umständen an Private verkauft, sondern allein im Baurecht – namentlich für kostengünstigen Wohnungsbau – abgegeben werden. Die SP hält die Erhöhung des Investitionsanteils auf 40 Prozent für nicht plausibel. Aus Sicht der SP ist es nicht plausibel, in einer modernen, stark verkleinerten und an neuen sicherheitspolitischen Anforderungen ausgerichteten Armee an einem Investitionsanteil von 40 Prozent festzuhalten. Mit dem weitgehenden Verzicht auf mechanisierte Truppen und damit auf Kampfpanzer und schwere Artillerie sowie mit modernen Strategien wie Teilen und Zusammenlegen von Rüstungsgütern kann die Armee ständig modernisiert und dennoch deren Investitionsanteils deutlich unter 40% gesenkt werden.
Die AUNS fordert, dass das Standortkonzept und dessen mögliche Auswirkungen insbesondere auf die Rand- und Bergregionen ausgewiesen wird (Anzahl Waffenplätze, Flugplätze