Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2013/69: Änderung der Rechtsgrundlagen für die Weiterentwicklung der Armee · 77 Seiten
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Für eine Einzelperson wird sich die Reduktion der Dienstzeit auf wenige Jahre verhängnisvoll auswirken. Sie führe dazu, dass sich die Armee nur noch aus den jüngsten erwachsenen Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürgern zusammensetze. Dadurch verliere sich die Vernetzung zwischen Armee und Zivilgesellschaft noch mehr. Wenn die Kinder ihren Vater nicht mehr als militärdienstleistend erlebten, würden sie auch den natürlichen Bezug zur Institution Armee verlieren. Ebenso wird der Armee ein wichtiger Wert - eine gesunde Portion Lebenserfahrung - welche zur Erledigung des Auftrages äusserst wertvoll sei, entzogen. Schlussendlich sei zu bedenken, dass sich gewisse Spezialdienste, welche eine akademische Ausbildung erforderten, immer weniger rekrutieren liessen, wenn ihr Jahrgang bei Erreichen der notwendigen Voraussetzungen bereits nicht mehr dienstpflichtig sei.
Aus Sicht einer Einzelperson findet keine echte Entlastung der Angehörigen der Armee statt. Eine solche wäre möglich durch eine Ausdehnung des Dienstalters wieder auf 55 und 65, sowie mit der Einführung von Kurzkursen über das Wochenende, in Analogie der früher stattgefundenen Divisionsmeisterschaften.
Durchdiener
Für die SP erhöhen Durchdiener-Dienstmodelle die Vereinbarkeit der Armee mit den Anforderungen der Wirtschaft und Gesellschaft und erleichtern die Rekrutierung von dringend benötigten Zeitsoldaten und Zeitoffizieren nicht zuletzt auch für Einsätze in der Friedensförderung. Für die SP ist die Erhöhung des Anteils von Durchdienern solange erwünscht, als die Schweiz an der Wehrpflicht festhält.
Für VD sind Überlegungen zur Erhöhung des Durchdieneranteils nicht angezeigt, da der geringe Bedarf an Einsätzen keine gerechtfertigte Beschäftigung zulasse.
Für die AWM und PL darf der Durchdieneranteil auf keinen Fall weiter erhöht werden.
Für PM ist der Anteil der Durchdiener von 15% tendenziell zu hoch. Da beim Durchdienen sehr viele geeignete Kaderanwärter verloren gehen, sollte der Prozentsatz mittelfristig herabgesetzt werden. Der Anteil Durchdiener ist auf das Notwendige zu beschränken.
Der SFwV stellt zufrieden fest, dass das Durchdienermodell zwar ausgebaut, jedoch auf 15 Prozent des Armeebestandes begrenzt werden soll. Somit kann einerseits die hohe Verfügbarkeit von Milizformationen mit erhöhter Bereitschaft sichergestellt werden, andererseits bleibt der Milizcharakter der Schweizer Armee gewahrt.
Die SOG findet es erfreulich, dass von einer Erhöhung des Durchdieneranteils Abstand genommen werde. Der geringe Bedarf an Einsätzen, lasse keine sinnvolle Beschäftigung für Durchdiener erkennen.
4.8 Auswirkungen der Weiterentwicklung der Armee
Immobilien
ZH erachtet den Verzicht auf die Kampfinfrastruktur und die Verminderung der Ausbildungsinfrastruktur als angebracht.
Für sieben Kantone (ZH, BE, SZ, GL, ZG, VD, JU) muss der Abbau der Infrastruktur auch den volkswirtschaftlichen Auswirkungen auf die jeweilige Region Rechnung tragen. Eine abschliessende Stellungnahme sei jedoch erst möglich, wenn das Stationierungskonzept vorliege.
Siebzehn Kantone (ZH, BE, LU, UR, SZ, OW, NW, GL, ZG, FR, BL, SH, AR, SG, TG, VS, NE) und die RK MZF erwarten ausdrücklich eine frühzeitige Einbindung und eine gebührende Berücksichtigung bei der Entscheidfindung zum für die Kantone bedeutenden Stationierungskonzept und dessen Umsetzung.
AI erwartet, dass insbesondere die bestehende Ausbildungsinfrastruktur in den umliegenden Kantonen sowie das Rekrutierungszentrum Mels beibehalten werden und weist dabei aus-