Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2013/69: Änderung der Rechtsgrundlagen für die Weiterentwicklung der Armee · 77 Seiten

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zu achten sei, dass die kritische Grösse nicht unterschritten werde, um den Kompetenzerhalt im Milizsystem aufrechtzuerhalten (savoir-faire). Die Thematik der schweren Waffen, die es auch in Zukunft auf dem Gefechtsfeld benötige, müsse zudem breiter als nur über die Artillerie behandelt werden (Luft, Boden, Cyber).

Für die VSWW wird eine Armee immer das weitreichende, präzise und schwere Feuer der Artillerie benötigen. Das bestehende System dürfe daher erst aufgegeben werden, wenn das neue eingeführt werde.

Die JSVP fordert, dass die zu ersetzenden schweren Waffensysteme nach Ablauf ihrer Lebensdauer zwingend durch moderne, schlagkräftige Waffensysteme ersetzt werden. Weigert sich die Politik dazu, müsste die Verfassung geändert werden, ansonsten ist ein Nicht-Ersatz aus Sicht der JSVP ein Verstoss gegen die Bundesverfassung, weil die Armee ohne schwere Waffen ihren Auftrag der Landesverteidigung ohne Zweifel nicht mehr erfüllen könnte. Sollte deren Einsatz in Zukunft nötig werden, könnte man die nötigen Systeme nicht einfach „per Mausklick“ beschaffen und einsatzfähig machen.

Milizpersonal

Für VD ist die Deckung des Nachwuchsbedarfs an Kader kein rein mathematisches Problem, sondern vor allem eine Frage der Vereinbarkeit der militärischen Karriere mit dem zivilen Leben und einem ausreichenden Anreizsystem zum Weitermachen. In dieser Hinsicht ist am bisherigen Festzuhalten und dies grosszügig auszubauen. Die Weisungen zur Weiterausbildung müssen zudem individuelle Lösungen zulassen und die Kompetenzen an die Grossen Verbände delegieren.

Für die SOG steht die Sicherstellung des Kadernachwuchses im Zentrum, namentlich die Beantwortung der Frage „Können künftig Soll und Ist in Einklang gebracht werden?“. In der WEA werde diese Frage unzureichend mit einem „Ja“ beantwortet. Der Nachweis aufgrund detaillierter Angaben werde nicht erbracht. Aus Sicht der SOG und des SUOV müssen ausreichende positive Anreize für die Weiterausbildung der Miliz erhalten oder neu geschaffen werden. Dazu gehörten unter anderem vernünftig lang bzw. kurz dauernde Weiterausbildungslehrgänge, die Rücksicht auf zivil vorhandenes oder erworbenes Wissen sowie auf die ausgewiesene Leistungsfähigkeit der Miliz nehmen. Das im Zusammenhang mit der WEA angedachte „Bildungskonto“ sei ein wesentliches Element in diesem Anreizsystem und dürfe nicht kurzfristigen Kostenüberlegungen oder einer unnötig überadministrierten Umsetzungslösung der „Zentrale“ in Bern zum Opfer fallen. Diesbezüglich ist für die SOG entscheidend, dass die Kantone erster Ansprechpartner für das Milizpersonal blieben. Zentral sei zudem, dass die Quote der Ausexerzierten nicht sinke, sondern eher noch durch eine „bedingte Tauglichkeit“ für bestimmte Funktionen gesteigert werden könnte, damit wir nicht in Argumentationsnotstand hinsichtlich der Wehrgerechtigkeit geraten.

Für das FFD und 93 Einzelpersonen ist nicht erkennbar, wie die Armee "milizfreundlicher" werden solle. Es fehle ein eigentliches "Miliz-Konzept". Dabei sei der Fokus auf die Kader zu richten, denn diese sind für den Charakter einer Milizarmee entscheidend.

Berufspersonal

Für die SP wird der notorische Kadermangel im vorliegenden Bericht zur WEA zu wenig reflektiert. Der Anteil von Zeitmilitär muss klar erhöht werden. Dies gelingt nur, wenn attraktive Ausbildungsmöglichkeiten angeboten und der spätere Übertritt in den zivilen Arbeitsmarkt gewährleistet wird. Berufsmilitär neigt, da es lebenslang dient, stärker dazu, sich von den Werten und Anforderungen der zivilen Gesellschaft zu entfernen. Aus Sicht der SP ist deshalb der Anteil von Berufsmilitär zugunsten von Zeitmilitär zu senken. Zeitmilitär stärkt wie die Miliz den Bürgersinn, ohne deren Nachteile (fehlende Professionalität) zu teilen.

PM begrüsst den vermehrten und unmittelbaren Einsatz der Instruktoren grundsätzlich. Der Einsatz der Zeitmilitärs habe sich nur beschränkt bewährt und könne stark reduziert werden. Es sei aber auch in Zukunft erforderlich, dass ein gewisser Teil des militärischen Berufspersonals in der Militärverwaltung eingesetzt werde. Die Wechselwirkung dürfe nicht unterschätzt werden.