Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2013/69: Änderung der Rechtsgrundlagen für die Weiterentwicklung der Armee · 77 Seiten

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und Arbeitsplätze). Die zurzeit nicht benötigte Armeeinfrastruktur sei stillzulegen, ohne Stillstandsschäden zu erhalten, jedoch nicht zurückzubauen.

Die AWM wehrt sich gegen einen rein finanziell bedingten Abbau der Armeeinfrastrukturen. Bestehende Kampf-, Führungs-, Logistik- und Schutzbauten, die der Armee als Basis für ihre Einsätze dienen, dürfen nicht aus rein pekuniären Überlegungen kurzfristig aufgegeben resp. vernichtet werden. Die bestehenden Armeeinfrastrukturen sind weiter so zu unterhalten, dass sie keinen Schaden nehmen und – allenfalls auch für geänderte Nutzungen – der Armee weiterhin zur Verfügung stehen. Für die AWM und PL darf bei den Ausbildungsplätzen grundsätzlich kein Abbau erfolgen, da die Rekrutenzahlen ja nicht ändern und der Zweijahres-Start sogar mehr parallele Ausbildungsmöglichkeiten erfordere. Der Abbau der Ausbildungsinfrastruktur dürfe nicht auf Kosten der Ausbildungseffizienz und -qualität gehen. Präzise Stellungnahmen seien erst möglich, wenn das Stationierungskonzept vorliege.

Für die GSoA werden die Kosten der Armee nur gesenkt, wenn die Zahl der jährlich Einrückenden gesenkt wird.

PL wehrt sich gegen einen rein finanziell bedingten Abbau der Armeeinfrastrukturen. Bestehende Kampf-, Führungs-, Logistik- und Schutzbauten, die der Armee als Basis für ihre Einsätze dienten und über Jahrzehnte hinweg aufgebaut und perfektioniert wurden, dürften nicht aus rein pekuniären Überlegungen kurzfristig aufgegeben resp. vernichtet werden. Dies gefährde nicht nur die Einsatzfähigkeit der Armee, sondern ergebe in den betroffenen Regionen volkswirtschaftliche Nachteile. Die bestehenden Armeeinfrastrukturen seien weiter so zu unterhalten, dass sie keinen Schaden nehmen und – allenfalls auch für geänderte Nutzungen – der Armee weiterhin zur Verfügung stehen würden.

PM bezweifelt, dass auf bis zu einem Dutzend Waffenplätze verzichtet werden könne. Um konkrete Aussagen machen zu können, müsse das sogenannte Stationierungskonzept vorliegen.

Die SOG und der SUOF fordern ein Stationierungskonzept, das prioritär auf dem tatsächlichen Bedarf basiere und nicht auf parteispezifischen oder politischen Interessen. Das Stationierungskonzept muss sich für die SOG primär an den militärischen Bedürfnissen (Ausbildung und Bereitschaft) und nicht vorrangig an den finanziellen Möglichkeiten oder regionalpolitischen Wünschen ausrichten. Es sei wichtig, dass das Dienstleistungs- und Ausbildungsmodell sowie die Ausbildungs- und Bereitschaftsinfrastruktur in ausreichender Quantität und Qualität sichergestellt seien. Die Handlungsfreiheit dürfe nicht übermässig eingeschränkt und die notwendige Reservehaltung nicht verunmöglicht werden. Es seien vermehrt zivile-militärische Dualnutzungen zu suchen.

Die SOG fordert eine Finanzierung, die mindestens ein Verhältnis von 65 Prozent Betriebszu 35 Prozent Investitionskostenanteil ermöglicht.

Die OGGR bittet, der Bedeutung Graubündens als WEF-, Infanterie- und Panzerstandort sowie als Trainingsraum für die Schweizer Luftwaffe Sorge zu tragen sowie dies bei der Standortevaluation zu berücksichtigen und Graubünden dieses Mal von Schnitten zu verschonen.

Der SVMLT fordert eine funktionsfähige Logistik (LBA) mit erneut dezentralisierten Logistikzentren analog Armee 95.

Für transfair ist äussert schwierig, zum Abbau des Immobilienbestandes, bei dem mit Auswirkungen auf dort beschäftigte Mitarbeitende gerechnet werden muss, Stellung zu nehmen, da das VBS im Vorfeld dieser Stellungnahme leider nicht in der Lage gewesen sei, diese Auswirkungen, sowohl bezüglich eines Mengengerüstes wie auch bezüglich der für betroffene Mitarbeitende möglichen Alternativen, zu beziffern. Transfair erwartet von Seiten VBS, dass die Sozialpartner, sobald sich das Stationierungskonzept konkretisiert, über die zu erwartenden Auswirkungen informiert sowie, sofern nötig, Verhandlungen über deren Abfederung angesetzt werden.