Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2013/69: Änderung der Rechtsgrundlagen für die Weiterentwicklung der Armee · 77 Seiten

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chen Regionen präsent bleiben kann. VD bedauert, dass die WEA vor allem finanzgesteuert statt bedrohungsgesteuert geplant wurde. Sogar der Bundesrat gebe zu, dass selbst 5 Mrd. Franken für die Aufgabenerfüllung nicht ausreichten. Die zusätzlichen 300 Mio. müssten soweit möglich für den Erhalt und die Weiterentwicklung der Verteidigungskompetenz verwendet werden.

Vierzehn Kantone (UR, SZ, NW, GL, FR, SO, BL, SH, AR, SG, AG, TG, VS, GE) und die RK MZF beantragen, dass die Unterstützung der zivilen Behörden, die angesichts der sicherheitspolitischen Lage derzeit und auf absehbare Zukunft Priorität geniesst, auch bei einem Ausgabeplafond von 4.7 Mrd. Fr. hinsichtlich des verfügbaren Kräfteansatzes nicht reduziert wird.

Fünfzehn Kantone (LU, UR, SZ, NW, GL, ZG, FR, SO, BL, SH, AR, SG, TG, TI, VS) und die RK MZF beantragen die Weiterentwicklung der Armee mit der Strategie Bevölkerungsschutz und Zivilschutz 2015+ abzustimmen und im Rahmen des neu geschaffenen Sicherheitsverbundes Schweiz (SVS) umzusetzen. Die KommABC erachtet es als wichtig an, dass sich die Armee im Zuge der Weiterentwicklung und deren Umsetzung auch aktiv in der Umsetzung der Strategie Bevölkerungsschutz und Zivilschutz 2015+ engagiere, um den ABC-Schutz der Bevölkerung zu verbessern.

Für TG sollten die festgelegten Eckwerte (Auftrag, Finanzen, Organisation) über längere Zeit stabil bleiben.

Für NW ist die Friedensförderung und –erhaltung noch vermehrt zu priorisieren.

VD verlangt Aussagen dazu, welche Auswirkungen ein höherer Ausgabenplafond auf die Bildung von Materialreserven hätte.

Die CVP erwartet, dass der Bundesrat den Beschluss des Parlaments betreffend die Motion 12.3983 umsetzt und ab 2016 mit einem Ausgabenplafond von 5 Mrd. Franken plant.

Die FDP unterstützt einen Ausgabenplafond von 5 Mrd. Franken. Die FDP erwartet, dass damit die Probleme beim Personalbestand der Berufsmilitärs und in der Logistik behoben werden.

Für die SP sind die mit einer Erhöhung des jährlichen Armeeausgabenplafond auf 5 Milliarden in Aussicht gestellten Mehrleistungen (mehr Standorte, längere Assistenzdienste, längere Lebensdauer von Rüstungsgütern und raschere Modernisierung) sicherheitspolitisch nicht relevant, da sie keinen Mehrwert an Sicherheit leisten. Die SP weist die im WEA-Bericht enthaltene Drohung in aller Form zurück, ohne Erhöhung des Armeeplafond auf 5 Milliarden gebe es keinen Ausbau der aktuellen Einsätze zur Friedensförderung im Ausland. Dieser Ausbau lässt sich bei geeigneter Schwerpunktbildung und Effizienzsteigerung auch ohne Erhöhung der Militärausgaben finanzieren. Dies ist allein Sache des politischen Willens. Das VBS hat sich dabei am Mehrheitswillen in Bundesrat und Parlament auszurichten. Für die SP ist die Forderung des VBS nach einer weiteren Erhöhung des Armeeplafond auch deshalb unverständlich, als es ihm in den letzten Jahren bei weitem nicht gelang, die bewilligten Kredite sinnvoll auszugeben (Fehlinvestitionen und Kreditreste). Wird die SP-Forderung nach einer Senkung der Armeebestände auf 50‘000 Angehörige realisiert, so soll der Armeeplafond auf jährlich 3.5 Milliarden Franken festgelegt werden. Wird auf den ursprünglichen Vorschlag des Bundesrates zur Schaffung einer Armee von 50‘0001 Angehörigen zurückgekommen, so soll der Armeeplafond auf jährlich 4.1 Milliarden Franken festgelegt werden.

Die SVP erachtet einen Ausgabenplafond von 5.4 Mrd. Franken und einen Sollbestand von 120‘000 Angehörigen der Armee für angemessen. Zwingend sei jedenfalls, wenigstens dem politischen Auftrag Folge zu leisten und ein jährliches Budget von 5 Milliarden Franken zu sprechen.

Der SGV verlangt einen Finanzrahmen „5 Milliarden“, der unter keinen Umständen unterboten werden dürfe.

1 So der Originalwortlaut der Vernehmlassung der SP. Es sollte wohl aber 80‘000 heissen.