Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2013/69: Änderung der Rechtsgrundlagen für die Weiterentwicklung der Armee · 77 Seiten

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Der VdI fordert mindestens 5 Mrd. Franken, denn nur damit könne das Leistungsprofil glaubwürdig erfüllt werden.

Eine Einzelperson fordert ein Minimum von 5.4 Mrd. Franken, wie es der Armeebericht 2010 als Bedarf ausweise. Mit einer Sparpolitik könne die Vernachlässigung der Staatsaufgabe Nr. 1, der Sicherheitspolitik, nicht gerechtfertigt werden.

Für eine Einzelperson ist die Plafonierung des Budgets auf 4,7 Mrd. Franken, nachdem das Parlament 5 Mrd. Franken beschlossen hat und während der letzten Jahre erkannt werden musste, dass unsere Armee infolge Ressourcenmängel immer weniger einsatzfähig sei, und die Ausbildung gelitten hatte, völlig unverständlich. Selbst 5 Mrd. Franken dürften kaum ausreichen, um die notwendigen Anschaffungen zu tätigen.

Eine Einzelperson hält einen finanzielle Planungsvorgabe für Unsinn. Die Armeefinanzen seien dynamisch den Gegebenheiten anzupassen. Die Einzelperson schlägt eine Zweckbindung der Mehrwertsteuer vor und erinnert daran, dass der Bund für die Verteidigung aufzukommen habe, nicht aber für sozialistische oder imperialistische Experimente.

Ergebnis Ausgabenplafond

Wer < 5 Mrd. 5 Mrd. Mind. 5 > 5 Mrd. Schweigen Total

Kantone 17 9 26

Parteien 1 2 1 37

DV Gemeinde,

Städte, Berg- 11

gebiete DV Wirtschaft 1 34

Sipol/Milpol 6 915

Weitere 3 3 1 16 23 Einzelpersonen 1 94 95100

Total 1 25 9 96 45176

4.10 Ausblick

SG ist sehr interessiert an der Mitwirkung der Armee zum Schutz kritischer Infrastrukturen. Dabei ist es für SG wichtig zu klären, wie die Verantwortlichkeiten und Kompetenzen geregelt werden sollen, da die Einsatzverantwortung in Fällen der Unterstützung der zivilen Behörden eindeutig auf ziviler Seite liegen muss. Es sei weiter festzuhalten, dass eine Unterstützung durch die Armee zum Schutz der kritischen Infrastrukturen bereits jetzt schon über den Weg des Leistungsbegehrens möglich sei.

GE ist erstaunt, dass zukünftig die Bereiche Ausbildung und vor allem Logistik Gegenstand eines sensiblen Abbaus sein sollen. Eine wesentliche Reduktion der Logistikstandorte widerspreche dem Bedürfnis nach hoher Bereitschaft und Beweglichkeit.

Für die GLP ist es sinnvoller, einmalig einen grösseren Reformschritt zu wagen, als die Armee dauernd mit kleinen Schritten anzupassen. Ein langwieriger Prozess mit kleinen Schritten sei deutlich weniger effizient und mit sehr viel mehr Unsicherheiten verbunden als ein grosser Reformschritt. In diesem Sinne erwarten die GLP vom Bundesrat, dass mit der Weiterentwicklung der Armee tiefgreifende Reformen angestossen werden, welche den in absehbarer Zeit wahrscheinlichsten Bedrohungen Rechnung tragen.

Für die AWM ist Weiterentwicklung eine Daueraufgabe. Permanente „Reformitis“ sei hingegen fehl am Platz, denn eine Milizarmee verkrafte dies nicht. Konsolidierungsphasen seien dringend notwendig. Auch der Aufwuchs sei durchzuplanen und es dürften keine Präjudize geschaffen werden, welche eine dereinst vielleicht notwendige Kehrtwende verunmöglichten.