Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2013/69: Änderung der Rechtsgrundlagen für die Weiterentwicklung der Armee · 77 Seiten
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nicht mehr weiter hingenommen werden. Ausgewiesene Fähigkeitslücken seien nun zu schliessen und die entsprechenden Finanzen zu sprechen. Aufgaben und Finanzen müssen miteinander verknüpft sein.
Die AA verlangt zwingend die Ausstattung der Armee mit dem minimalen Finanzrahmen von CHF 5,0 Mrd. (ja eigentlich mehr). Zwingend dabei ist, dass der darin enthaltene Betrag von jährlich CHF 300 Mio. für die Beschaffung des TTE, in einem über 10 Jahre zu äufnenden Fonds, nach dieser Periode dem VBS auch weiterhin zugestanden wird. Damit kann die grundsätzlich notwendige Beschaffung fehlenden Materials, Ausrüstung und Fahrzeuge, wenn auch sehr spät, doch noch wirksam erfolgen. Denn solches ist mit der vorliegenden Vorlage schlicht unmöglich. Dementsprechend muss die von der Armeeführung bereits ausgearbeitete WEA-Vorlage mit den Eckwerten 100‘000 Angehörigen der Armee, Finanzrahmen 5.0 Mrd. Franken pro Jahr ebenfalls in die Vernehmlassung gegeben werden.
Das CP erinnert daran, dass die Armee seit Jahzehnten enorme Anstrengungen unternehme, um sein Budget drastisch zu reduzieren. Im Bund ist das Militärdepartement das einzige Departement, dass solche Anstrengungen erreicht und sein Budget laufend atemberaubend reduziert sieht, während die Kosten in den anderen Departemente explodierten.
Für das CRDC müssen die Mittel und Aufgaben im Gleichgewicht sein. Deshalb sei ein stabiles und und glaubwürdiges Budget von mindestens 5 Mrd. Franken zu fordern.
Der EVU erachtet die vorgesehenen Finanzmittel als zu klein und beantragt die Finanzmittel auf den Betrag von 5 Mrd. Franken pro Jahr exklusive TTE festzulegen. Die Finanzierung des TTE soll ab 2015 mit zusätzlichen 0.3 Mrd. Franken pro Jahr geregelt werden.
Für die GGstOf sind die ausgewiesenen 5.4 Mrd. Franken pro Jahr nach wie vor unabdingbar, um ein Gleichgewicht zwischen angestrebten Leistungen und Ressourcen zu erzielen, und die bestehenden Lücken innerhalb weniger Jahre zu schliessen. Ein Finanzierungsplafond von lediglich 4.7 Mrd. Franken sei unehrlich, zumal bekanntlich ein viel höherer Bedarf ausgewiesen sei.
Die GG verlangt ein Armeemodell, das auf einer modernen Gefahrenanalyse beruht, bestehende Schwachstellen ausmerzt und mit den derzeit diskutierten Mitteln bewerkstelligt werden kann. Die fehlende Ausrüstung müsse sonderfinanziert werden.
Für das FFD und 93 Einzelpersonen wurden die politischen Vorgaben (5 Mio. Diensttage, 100'000 AdA, CHF 4,7 Mrd.) willkürlich festgelegt und basieren auf einem politisch weichgewaschenen Sicherheitspolitischen Bericht. Die Zahlen seien weder aufeinander abgestimmt, noch folgten sie einer klaren Doktrin. Die Armee sei selbst mit CHF 5 Mrd. unterfinanziert und kann die nötigen Anschaffungen nicht tätigen. Einen solchen Zahlenbasar lehnten sie entschieden ab.
Die JSVP kann mit dem Parlamentsentscheid über das zukünftige Armeebudget gut leben, fordert jedoch ein Umdenken. Für die JSVP gilt es jedoch, zuerst den Auftrag der Armee klar zu definieren. Erst anschliessend sollte das Budget dementsprechend festgelegt werden. Heute bestehe die Praxis, zuerst das Budget festzulegen, um anschliessend zu berechnen, wie viel (oder wie wenig) Sicherheit man damit generieren kann. Das ist aus Sicht der JSVP genau der falsche Weg.
Der SSV tritt für ein jährliches VBS-Budget von mindestens 5 Mrd. Franken ein.
Der SVMLT fordert einen jährlichen Finanzrahmen von mind. 5 Mrd. Franken, mit einer daraus resultierenden Planungssicherheit für die Armee.
Swissmem unterstützt den Entscheid der Eidgenössischen Räte den Ausgabenplafond um 300 Mio. Franken zu erhöhen und auf 5 Mrd. Franken festzulegen, weil damit in erster Linie die dringend notwendige Investitionsquote angehoben werden könnte. Gemäss dem Grundsatz „Die Finanzen dürfen nicht das bestimmende Element der Sicherheitspolitik sein“, befürwortet swissmem die Argumente in den Kapiteln 9, 9.1, 9.2. und 9.3 des erläuternden Berichtes.